Visum zur Arbeitsplatzsuche gem. § 18c AufenthG

Stand: Juni 2016
VISUM ZUR ARBEITSPLATZSUCHE
(nationales Visum)
Dieses Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, die einen Hochschulabschluss besitzen, für max. sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu
kommen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden.
Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal
www.make-it-in-germany.com
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Informationen zu Visa für einen Langzeitaufenthalt in
Deutschland, die diese Hinweise ergänzen. Bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag
nicht angenommen werden.
Erforderliche Unterlagen:
1. eigenhändig unterschriebener Reisepass (bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate
gültig) mit 2 Kopien der Lichtbildseite
2. 2 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare inklusive Zusatzerklärung (in der Visastelle erhältlich oder im Internet unter
www.china.diplo.de abrufbar)
3. 3 identische und aktuelle Passbilder mit weißem Hintergrund
4. bei chinesischen Antragstellern: „Hukou“ im Original mit deutscher Übersetzung der personenbezogenen Datenseite und jeweils 2 Kopien (nur der personenbezogenen Datenseite);
bei nicht-chinesischen Antragstellern: Aufenthaltserlaubnis für China mit 2 Kopien
5. lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache im Original mit 2 Kopien
6. selbst verfasstes aussagekräftiges Motivationsschreiben in deutscher Sprache im Original
mit 2 Kopien, möglichst mit konkreten Angaben über:
- die zeitlichen und inhaltlichen Planungen für den Aufenthalt,
- die Arbeitsbereiche, die von Interesse sind,
- die Unternehmen, bei denen eine Bewerbung stattfinden soll.
7. falls vorhanden:
- deutschsprachige Einladungsschreiben von Firmen im Original mit 2 Kopien
- fremdsprachige Einladungsschreiben von Firmen im Original mit deutscher Übersetzung
und jeweils 2 Kopien
Seite 2 von 2
8. Qualifikationsnachweise (Diplome, Bachelor-/ Masterurkunde, Zeugnisse) im Original mit
englischer Übersetzung und jeweils 2 Kopien (ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss
anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen:
http://anabin.kmk.org. Ein Ausdruck der Abfrage mit 2 Kopien ist dem Antrag beizufügen.)
9. Nachweis über einen Reisekrankenversicherungsschutz in Deutschland im Original mit 2
Kopien.
10. Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (mindestens 720,- Euro/Monat) für den
gesamten Aufenthaltszeitraum in Deutschland, z.B. durch
a)
Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthaltsG im Original mit 2 Kopien (bei An-
tragstellung nicht älter als sechs Monate)
oder
b)
Kontoauszug einer chinesischen Bank (kein Deposit) im Original mit 2 Kopien
oder
c)
Nachweis über die Hinterlegung einer unwiderruflichen Bürgschaft bei einer Bank
im Bundesgebiet im Original mit 2 Kopien
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums
einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein
Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Dieses Merkblatt wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich
sein. Die Bearbeitungszeit kann daher von Fall zu Fall deutlich variieren; sie beträgt in der Regel 612 Wochen. Es wird gebeten, innerhalb dieses Zeitraumes von Fragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen. Bei Abgabe des Antrags ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Sämtliche Amtshandlungen sind bis auf die Visagebühren kostenlos.
Die Ausgabe der Anträge und Merkblätter erfolgt gratis.
Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich