Visum für ein studienfachbezogenes Praktikum I. ALLGEMEINE HINWEISE Visumpflicht: Alle Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, brauchen für ein Praktikum in Deutschland ein Visum. Die französische Aufenthaltserlaubnis alleine erlaubt Ihnen nicht die Ausübung eines Praktikums. Für Praktika bis 90 Tage ist kein Visum erforderlich. Termin: Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Termine für die Visumbeantragung können ausschließlich über das Internet unter www.allemagne.diplo.de/visa reserviert werden. Persönliches Erscheinen: Antragsteller/innen müssen aus Gründen der Identifikation und zur Erfassung der Fingerabdrücke ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Paris stellen. Arbeitserlaubnis: Alle drittstaatenangehörigen Praktikanten benötigen zur Ausübung eines Praktikums in Deutschland das schriftliche Einvernehmen der Zentralen Auslands-und Fachvermittlung (ZAV). Das Einvernehmen ist durch den Arbeitgeber einzuholen unter: Zentralstelle für Arbeitsvermittlung – ZAV Studentenvermittlung 212 53107 Bonn Tel : 0228 / 7131560 [email protected]. ERASMUS Stipendiaten: brauchen kein Einvernehmen der ZAV, müssen jedoch die Sicherung des Lebensunterhalts (720 EUR pro Monat) nachweisen, z. B. durch Vorlage der letzten drei Kontoauszüge und des Stipendiums. Krankenversicherungsschutz: Bei Visumbeantragung muss eine in Deutschland gültige Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Praktikums vorgelegt werden. Falls Sie in Frankreich bereits studentisch versichert sind, empfehlen wir Ihnen die kostenlose Beantragung einer europäischen Versicherungskarte bei Ihrem Versicherungsträger, die auch in Deutschland akzeptiert ist. Gültigkeitsdauer: Das Visum für ein Praktikum kann, sofern das Praktikum weniger als 9 Monate dauert und bei ausreichendem Versicherungsschutz, für die gesamte Dauer des Praktikums ausgestellt werden. Gültigkeitsbereich: Das Visum gilt nur für Deutschland, berechtigt aber zu touristischen Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in den übrigen Schengen-Staaten. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 1 Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit variiert und beträgt im Durchschnitt 3 Tage, sofern alle Unterlagen bei Vorsprache vollständig vorgelegt werden. Gebühr: 60 EUR. Für ERASMUS Stipendiaten kostenlos. Abholung: Sobald der Visumantrag beschieden ist, erhält der Antragsteller eine E-Mail mit den Details zur Abholung des Visums. Für die Abholung stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl a) Persönliche Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Visastelle unter Vorlage des Reisepasses möglich. b) Bevollmächtigte Abholung: ist grundsätzlich ohne Termin durch eine von Ihnen bevollmächtige Person unter Vorlage Ihres Reisepasses und einer Vollmacht zu den Öffnungszeiten der Visastelle möglich. c) Zusendung: Sie können Ihren Pass bei Abgabe Ihrer Antragsunterlagen in der Visastelle hinterlassen. Der Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Visumantrags gegen eine Gebühr von 8 EUR per Einschreiben an eine Adresse in Frankreich zugestellt. Ein Versand nach Deutschland ist nicht möglich. II. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein. Anzahl der Exemplare Dokument 2 Ausgedruckte und ausgefüllte Antragsformulare 1 Passfoto Original plus 2 Kopien Gültiger Reisepass Original plus 2 Kopien Gültiger französischer Aufenthaltstitel Original plus 2 Kopien Einvernehmen der ZAV Original plus 2 Kopien Französische Studienbescheinigung Original plus 2 Kopien Krankenversicherungsschutz gültig in Deutschland für die Gesamtdauer des Praktikums Original plus 2 Kopien Ggf. ERASMUS Stipendium Original plus 2 Kopien Ggf. Finanzierungsnachweis _____________________________________________________________________________________________ Seite | 2 Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 3
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