An die Bauaufsichtsbehörde Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten Stadt Peine Bauordnung Kantstraße 5 31224 Peine (nur gegen Vorlage des Eigentumsnachweises) Die Durchführung der Akteneinsicht ist kostenpflichtig. Die Kostenpflicht entsteht bereits bei Vorbereitung der Akteneinsicht (Vorgangsermittlung/Archivrecherche etc.). Unabhängig von der Anzahl der ggf. zu fertigen Kopien und Vervielfältigungen ist die Grundgebühr zu entrichten. Die Höhe der Kosten können Sie der Anlage entnehmen. Diese Gebühren sind gem. § 1 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 NVwKostG auch dann zu entrichten, wenn die Akteneinsicht von Ihnen trotz Vorbereitung nicht in Anspruch genommen wird. 1. Antragsteller/Kostenträger Name, Vorname, bzw. Firma *) Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Telefon E-Mail 2. Angaben zum Grundstück Stadt/Gemeinde Gemarkung Flur, Flurstück Straße, Haus-Nr. Eigentümer Peine 3. Grund der Einsichtnahme 4. Benötigte Unterlagen (Kopien von) Bauantrag Wohnfläche Baugenehmigung Schnitte/Ansichten Grundriss Statik umbauter Raum Lageplan *) bitte Ansprechpartner angeben 5. Nachweis des berechtigten Interesse Personalausweis/Reisepass Kaufvertrag Vollmacht des Eigentümers Grundbuchauszug 6. Gebühren Auszug aus der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO -) Ermittlung der Kosten Tätigkeit Lfd. Nr. AllGO Betrag € Akteneinsicht 87.1 14,00 Kopien bis DIN A3 (1-50) 1.2.1.1 0,60 Kopien bis DIN A3 (ab 51) 1.2.1.2 0,17 Kopien DIN A2 1.2.2 5,00 Kopien DIN A1 1.2.2 10,00 Kopien DIN A0 1.2.2 15,00 Die entstehenden Kosten inkl. möglicher Portokosten übernehme ich gem. der Gebührentabelle: Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers
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