An die Bauaufsichtsbehörde

An die Bauaufsichtsbehörde
Antrag auf
Einsichtnahme in
Bauakten
Stadt Peine
Bauordnung
Kantstraße 5
31224 Peine
(nur gegen Vorlage des
Eigentumsnachweises)
Die Durchführung der Akteneinsicht ist kostenpflichtig. Die Kostenpflicht entsteht bereits bei
Vorbereitung der Akteneinsicht (Vorgangsermittlung/Archivrecherche etc.). Unabhängig von
der Anzahl der ggf. zu fertigen Kopien und Vervielfältigungen ist die Grundgebühr zu
entrichten. Die Höhe der Kosten können Sie der Anlage entnehmen. Diese Gebühren sind
gem. § 1 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) in Verbindung mit
§ 6 Absatz 1 NVwKostG auch dann zu entrichten, wenn die Akteneinsicht von Ihnen trotz
Vorbereitung nicht in Anspruch genommen wird.
1. Antragsteller/Kostenträger
Name, Vorname, bzw. Firma *)
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Wohnort
Telefon
E-Mail
2. Angaben zum Grundstück
Stadt/Gemeinde
Gemarkung
Flur, Flurstück
Straße, Haus-Nr.
Eigentümer
Peine
3. Grund der Einsichtnahme
4. Benötigte Unterlagen (Kopien von)
Bauantrag
Wohnfläche
Baugenehmigung
Schnitte/Ansichten
Grundriss
Statik
umbauter Raum
Lageplan
*) bitte Ansprechpartner angeben
5. Nachweis des berechtigten Interesse
Personalausweis/Reisepass
Kaufvertrag
Vollmacht des Eigentümers
Grundbuchauszug
6. Gebühren
Auszug aus der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen
und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO -)
Ermittlung der Kosten
Tätigkeit
Lfd. Nr. AllGO
Betrag €
Akteneinsicht
87.1
14,00
Kopien bis DIN A3 (1-50)
1.2.1.1
0,60
Kopien bis DIN A3 (ab 51)
1.2.1.2
0,17
Kopien DIN A2
1.2.2
5,00
Kopien DIN A1
1.2.2
10,00
Kopien DIN A0
1.2.2
15,00
Die entstehenden Kosten inkl. möglicher Portokosten übernehme ich gem. der
Gebührentabelle:
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers