Arbeitsplatzsuche - Deutsche Botschaft Podgorica

Stand: 19.07.2016
Merkblatt: Visum zur Arbeitsplatzsuche
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung in allen Fällen vorzulegen:
 2 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte Antragsformulare (Antragsformular
„Nationales Visum“)
 2 unterschriebene Erklärungen bezgl. der Folgen von falschen und/oder unvollständigen
Angaben im Visumverfahren
 2 aktuelle biometrische Passbilder
 gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate ab Beginn des voraussichtlichen
Aufenthalts in Deutschland) und zwei Kopien
 Reisekrankenversicherung mit 2 Kopien zumindest für die ersten Wochen des geplanten
Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland
abgeschlossen wird oder besteht) Die Reisekrankenversicherung kann auch erst zur
Erteilung des Visums vorgelegt werden.
 Nachweis zu Ihrer beruflichen Qualifikation
 Hochschulabschluss mit 2 Kopien. Vor dem Erhalt eines Visums zur Erwerbstätigkeit
muss Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder einem deutschen
Abschluss vergleichbar sein. Dies können Sie in der Datenbank ANABIN nachprüfen:
http://anabin.kmk.org/
 Lebenslauf über den beruflichen Werdegang mit Angaben zur vollständigen Adresse und
Erreichbarkeit mit 1 Kopie
 Nachweis zur Unterbringung mit 2 Kopien, z.B. in Form von Hotelbuchungen, im Fall einer
privaten Unterbringung bei Familie/Bekannten ist die Vorlage einer einfachen,
unterschriebenen Einladung mit einer Passkopie des Einladers ausreichend
 Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region,
geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.) mit 1 Kopie
 Finanzierungsnachweis in Höhe von 391,- Euro pro Monat zuzüglich der Kosten für die
Unterkunft und der Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts mit jeweils dem
Original und zwei Kopien
 Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland
 Offizielle Verpflichtungserklärung mit bestätigter Bonität
 Nachweis über ein ausreichendes Guthaben auf einem Konto
Wird der Nachweis über das Konto eines Elternteils oder der Eltern geführt, muss das
Verwandtschaftsverhältnis durch die Vorlage einer Geburtsurkunde mit 2 Kopien
nachgewiesen werden. In diesem Fall muss des Weiteren
 eine formlose Verpflichtungserklärung des Elternteils bzw. der Eltern mit 1 Kopie,
 eine Gehaltsbescheinigung mit 2 Kopien und
 2 Kopien der Datenseite der Passes des Elternteils bzw. der Pässe der Eltern
vorgelegt werden
Ergänzende Hinweise
Voraussetzung für die Erteilung dieses Visum ist, dass Sie einen Hochschulabschluss vorweisen
und Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Finden Sie innerhalb eines halben Jahres
(maximale Gültigkeit des Visums) einen Arbeitgeber, müssen Sie nicht wieder ausreisen, sondern
können die erforderliche Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU direkt in Deutschland
beantragen. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht
gestattet.
Sämtliche Unterlagen in serbischer oder montenegrinischer Sprache sind mit amtlich
beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der erforderlichen Beteiligung von innerdeutschen Behörden
mehrere Wochen betragen. Von Sachstandsnachfragen bitten wir abzusehen.
Die vollständige Vorlage der oben genannten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf ein
Visum. Kopien von Unterlagen sind mitzubringen und können nicht von Mitarbeitern der Visastelle
gefertigt werden. Die Visastelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen auch
nachzufordern.
Sobald Sie von uns benachrichtigt wurden, dass Ihr Antrag positiv entschieden werden konnte,
kann der visierte Pass zu den üblichen Arbeitszeiten der Passausgabe abgeholt werden. Bitte
beachten Sie dazu die Informationen zu den Visabestimmungen auf unserer Webseite.
Falsche und/oder unvollständige Angaben und/oder gefälschte bzw. verfälschte Unterlagen führen
in der Regel zur Ablehnung des Antrags.