Stand: 19.07.2016 Merkblatt: Visum zur Arbeitsplatzsuche Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung in allen Fällen vorzulegen: 2 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte Antragsformulare (Antragsformular „Nationales Visum“) 2 unterschriebene Erklärungen bezgl. der Folgen von falschen und/oder unvollständigen Angaben im Visumverfahren 2 aktuelle biometrische Passbilder gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate ab Beginn des voraussichtlichen Aufenthalts in Deutschland) und zwei Kopien Reisekrankenversicherung mit 2 Kopien zumindest für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) Die Reisekrankenversicherung kann auch erst zur Erteilung des Visums vorgelegt werden. Nachweis zu Ihrer beruflichen Qualifikation Hochschulabschluss mit 2 Kopien. Vor dem Erhalt eines Visums zur Erwerbstätigkeit muss Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Dies können Sie in der Datenbank ANABIN nachprüfen: http://anabin.kmk.org/ Lebenslauf über den beruflichen Werdegang mit Angaben zur vollständigen Adresse und Erreichbarkeit mit 1 Kopie Nachweis zur Unterbringung mit 2 Kopien, z.B. in Form von Hotelbuchungen, im Fall einer privaten Unterbringung bei Familie/Bekannten ist die Vorlage einer einfachen, unterschriebenen Einladung mit einer Passkopie des Einladers ausreichend Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.) mit 1 Kopie Finanzierungsnachweis in Höhe von 391,- Euro pro Monat zuzüglich der Kosten für die Unterkunft und der Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts mit jeweils dem Original und zwei Kopien Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland Offizielle Verpflichtungserklärung mit bestätigter Bonität Nachweis über ein ausreichendes Guthaben auf einem Konto Wird der Nachweis über das Konto eines Elternteils oder der Eltern geführt, muss das Verwandtschaftsverhältnis durch die Vorlage einer Geburtsurkunde mit 2 Kopien nachgewiesen werden. In diesem Fall muss des Weiteren eine formlose Verpflichtungserklärung des Elternteils bzw. der Eltern mit 1 Kopie, eine Gehaltsbescheinigung mit 2 Kopien und 2 Kopien der Datenseite der Passes des Elternteils bzw. der Pässe der Eltern vorgelegt werden Ergänzende Hinweise Voraussetzung für die Erteilung dieses Visum ist, dass Sie einen Hochschulabschluss vorweisen und Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Finden Sie innerhalb eines halben Jahres (maximale Gültigkeit des Visums) einen Arbeitgeber, müssen Sie nicht wieder ausreisen, sondern können die erforderliche Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU direkt in Deutschland beantragen. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Sämtliche Unterlagen in serbischer oder montenegrinischer Sprache sind mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der erforderlichen Beteiligung von innerdeutschen Behörden mehrere Wochen betragen. Von Sachstandsnachfragen bitten wir abzusehen. Die vollständige Vorlage der oben genannten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf ein Visum. Kopien von Unterlagen sind mitzubringen und können nicht von Mitarbeitern der Visastelle gefertigt werden. Die Visastelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen auch nachzufordern. Sobald Sie von uns benachrichtigt wurden, dass Ihr Antrag positiv entschieden werden konnte, kann der visierte Pass zu den üblichen Arbeitszeiten der Passausgabe abgeholt werden. Bitte beachten Sie dazu die Informationen zu den Visabestimmungen auf unserer Webseite. Falsche und/oder unvollständige Angaben und/oder gefälschte bzw. verfälschte Unterlagen führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags.
© Copyright 2024 ExpyDoc