Universität Mannheim Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Wirtschafts- und Umweltstrafrecht Prof. Dr. Lothar Kuhlen ___________________________________________________________________ Examenskurs Strafrecht – AT II und StPO II (Rep2) FS 2016 § 3 Täterschaft und Teilnahme (II) Mittelbare Täterschaft A. Fall: Katzenkönig A, B und C leben in einem von Mystizismus geprägten neurotischen Beziehungsgeflecht. C ist mit dem leicht beeinflußbaren B befreundet, beide unterhalten jedoch auch eine Bekanntschaft zu A. C und A machen sich einen Spaß daraus, den B durch Tricks und mystische Kulthandlungen von der Existenz eines Katzenkönigs zu überzeugen, der angeblich die ganze Menschheit bedrohe. Eines Tages erfährt C, daß ihre Jugendliebe geheiratet hat, und beschließt, die Ehefrau ihres früheren Freundes, die O, aus Hass und Eifersucht zu töten. Um die Tötung nicht selbst ausführen zu müssen, will sie den B dafür einsetzen. Ihr gelingt es, den B davon zu überzeugen, daß der Katzenkönig nunmehr wegen der vielen von B begangenen Fehler ein Menschenopfer verlange und anderenfalls die ganze Menschheit vernichten würde. Dieses Menschenopfer müsse die O sein. B weiß zwar, daß die Tötung von Menschen an sich Unrecht ist, jedoch kann C ihn davon überzeugen, die Tötung der O entspreche einem „göttlichen Auftrag“, der das Tötungsverbot außer Kraft setze. Wenn er sich weigere, die O zu töten, sei seine unsterbliche Seele für immer verflucht. A, der in C´s Plan eingeweiht ist, übergibt B ein Messer und weist ihn genau an, wo und wann er die Tat auszuführen habe. B sucht darauf hin die O auf und sticht mehrere Male von hinten auf sie ein. Anschließend verläßt er den Tatort in dem Glauben, er habe sie umgebracht. Tatsächlich kann das Leben der O gerettet werden. Strafbarkeit der Beteiligten? (BGHSt 35, 347) B. Rechtsprechung und Literatur: - Einführung: Koch, JuS 2008, 399, 496; von der Meden JuS 2015, 22; JuS 2015, 112. - „Deliktischer Defekt“ des Tatmittlers: ▪ Tatbestandslose Selbstschädigung: BGHSt 32, 38 (Sirius-Fall); Otto Jura 2003, 100 (Witwenfall); OLG Stuttgart bei Hecker JuS 2016, 82 (falsche Selbstbezichtigung). ▪ Fehlender Vorsatz: BGHSt 30, 363 (Salzsäure statt Schlafmittel); BGH NStZ 2013, 103 mit Anm. Jäger JA 2013, 71 (Badezimmer). 2 ▪ Gerechtfertigte Amtshandlung: BGHSt 3, 4 (Denunziationsfall). ▪ Verbotsirrtum: BGHSt 35, 347 (Katzenkönig). - Ausnutzung organisatorischer Machtapparate: BGHSt 40, 218 (Nationaler Verteidigungsrat); 42, 65 (68) (Truppenkommandant); 49, 147 (163) (Bremer Vulkan); BGH JR 2004, 245 mit Anm. Rotsch (Tierarztpraxis); BGH NStZ 2008, 89 (Kreditfall); Reichenbach Jura 2016, 139. - Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft: BGHSt 30, 363 (Salzsäure statt Schlafmittel); 40, 257 (Behandlungsabbruch); 43, 177 (Bärwurz); Hoffmann JA 2016, 194. - Mittelbare Täterschaft durch Unterlassen: BGHSt 48, 77 (89) (Politbüro).
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