Merkblatt zur Deckung der Heimkosten Vorraussetzungen: Um in ein Pflegeheim einziehen zu können benötigt der zukünftige Bewohner die Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse für die vollstationäre Pflege. Eine genaue Einstufung durch die Pflegekassen erfolgt später. Für Leistungen der Pflegestufe I werden 1.023,-€, der Pflegestufe II 1.279,- € und der Pflegestufe III 1.432,- € übernommen. Kostenregelung: Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegekasse, je nach Pflegestufe des Bewohners in der oben angegebenen Höhe. Die Restkosten können auf unterschiedliche Art und Weisen bestritten werden. 1. Selbstzahlung Kommt in Frage, wenn der zukünftige Bewohner die Restkosten mit seinen Einkünften (z. Bsp. Rente) decken kann und/oder über Vermögen verfügt. Das Vermögen muss bis zur Schonvermögensgrenze (bei Einzelpersonen 2.600,- €; bei einem Ehepaar 3.214,- €) eingesetzt werden. Ist dieser Freibetrag erreicht, kann Sozialhilfe beantragt werden. 2. Sozialhilfe Kommt in Betracht, wenn Einkommen und Vermögen des zukünftigen Bewohners zur Deckung der Kosten nicht ausreichen. Beim Sozialamt des letzten Wohnsitzes (vor Heimeinzug) wird ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt und der Bewohner muss alle Einkünfte für die Restkosten aufwenden. Das Sozialamt übernimmt den Differenzbetrag. 3. Beihilfe Wenn der zukünftige Bewohner eine Pension aus einer früheren Beamtentätigkeit bekommt, hat er Anspruch auf Beihilfe. Diese wird bei der Beihilfestelle beantragt und, wenn sie zur Deckung der Kosten nicht ausreicht, noch durch Sozialhilfe ergänzt. Ergänzungen zur Beantragung von Sozialhilfe Angesparte Renten und vorhandenes Vermögen dürfen vor Beantragung der Sozialhilfe nicht verschenkt werden (in größerem Umfang und innerhalb der letzten 10 Jahre). Der Sozialhilfeträger kann die Schenkung sonst zurückfordern. Zudem können unterhaltspflichtige Verwandte (Ehepartner, Eltern, Kinder) zum Unterhalt mit herangezogen werden. Bei der Kostenklärung und ähnliche Vorgängen ist es unbedingt angebracht, dass der zukünftige Bewohner eine Vertrauensperson benennt und eine Vollmacht ausstellt. Alternativ kann auch beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung angeregt oder selbst beantragt werden. Sollten Sie eine Zusage zur Heimaufnahme bekommen, dann melden Sie sich zur Klärung dieser Angelegenheiten beim Sozialdienst oder der Heimleitung. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Damaris Garth (Sozialdienst) Tel.: 030 / 654 845 -30
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