Merkblatt zur Deckung der Heimkosten

Merkblatt zur Deckung der Heimkosten
Vorraussetzungen:
Um in ein Pflegeheim einziehen zu können benötigt der zukünftige Bewohner die Empfehlung
des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse für die vollstationäre Pflege. Eine genaue
Einstufung durch die Pflegekassen erfolgt später.
Für Leistungen der Pflegestufe I werden 1.023,-€, der Pflegestufe II 1.279,- € und der
Pflegestufe III 1.432,- € übernommen.
Kostenregelung:
Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegekasse, je nach Pflegestufe des Bewohners in der
oben angegebenen Höhe.
Die Restkosten können auf unterschiedliche Art und Weisen bestritten werden.
1. Selbstzahlung
Kommt in Frage, wenn der zukünftige Bewohner die Restkosten mit seinen Einkünften (z. Bsp.
Rente) decken kann und/oder über Vermögen verfügt.
Das Vermögen muss bis zur Schonvermögensgrenze (bei Einzelpersonen 2.600,- €; bei
einem Ehepaar 3.214,- €) eingesetzt werden. Ist dieser Freibetrag erreicht, kann Sozialhilfe
beantragt werden.
2. Sozialhilfe
Kommt in Betracht, wenn Einkommen und Vermögen des zukünftigen Bewohners zur
Deckung der Kosten nicht ausreichen.
Beim Sozialamt des letzten Wohnsitzes (vor Heimeinzug) wird ein Antrag auf Sozialhilfe
gestellt und der Bewohner muss alle Einkünfte für die Restkosten aufwenden. Das Sozialamt
übernimmt den Differenzbetrag.
3. Beihilfe
Wenn der zukünftige Bewohner eine Pension aus einer früheren Beamtentätigkeit bekommt,
hat er Anspruch auf Beihilfe.
Diese wird bei der Beihilfestelle beantragt und, wenn sie zur Deckung der Kosten nicht
ausreicht, noch durch Sozialhilfe ergänzt.
Ergänzungen zur Beantragung von Sozialhilfe
Angesparte Renten und vorhandenes Vermögen dürfen vor Beantragung der Sozialhilfe nicht
verschenkt werden (in größerem Umfang und innerhalb der letzten 10 Jahre). Der
Sozialhilfeträger kann die Schenkung sonst zurückfordern. Zudem können unterhaltspflichtige
Verwandte (Ehepartner, Eltern, Kinder) zum Unterhalt mit herangezogen werden.
Bei der Kostenklärung und ähnliche Vorgängen ist es unbedingt angebracht, dass der
zukünftige Bewohner eine Vertrauensperson benennt und eine Vollmacht ausstellt. Alternativ
kann auch beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung angeregt oder selbst beantragt
werden.
Sollten Sie eine Zusage zur Heimaufnahme bekommen, dann melden Sie sich zur Klärung
dieser Angelegenheiten beim Sozialdienst oder der Heimleitung.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Damaris Garth (Sozialdienst)
Tel.: 030 / 654 845 -30