Unser Sohn ist 55 Jahre alt und bezieht Sozialhilfe. Wie funktioniert dies, und sind wir als Eltern unterstützungspflichtig? Wir sind ein Rentnerehepaar von 72 Jahren und beziehen eine AHV- und PK-Rente. Zudem leben wir von unserem Ersparten (rund CHF 300‘000.-). Sind wir nun unterstützungspflichtig gegenüber unserem Sohn? Diese Frage höre ich in letzter Zeit des öfteren. Deshalb beantworte ich diese sehr gerne! fon-/Postspesen, Radio-/TV-Gebühren, Zeitungen, etc. enthalten. Dazu erhält die betroffene Person folgende Beiträge: Max. WohnungsWer erhält Sozialhilfe? miete von ca. CHF 1 ‘050 (abhänBeispielsweise Personen, die nach gig von der Gemeinde) plus Nebenlängerer Arbeitslosigkeit ausge- kosten, eine Grundversicherung steuert werden, oder Selbständig- der Krankenkasse, notwendige erwerbende, die keinen Anspruch Zahnarztkosten und Franchise soauf ALV-Leistungen haben. Oft auch wie Selbstbehalte der KrankenverAlleinerziehende, die keine Alimen- sicherer. Dies ergibt einen monatte erhalten, oder Personen, die nach lichen Betrag von rund CHF 2‘500 einem Burn-out den Einstieg in den für eine Einzelperson. Berufsalltag nicht mehr finden. Wie hoch ist ein Sozialhilfe-Existenzminimum? SKOS ist die „Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe“. Dieser Fachverband erarbeitet Empfehlungen zu Handen der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie Organisationen der privaten Sozialhilfe. Hervorzuheben ist nochmals, dass es sich hierbei lediglich um Empfehlungen handelt. Wie unlängst in den Medien nachgelesen werden konnte, haben sich einige Gemeinden von diesen Empfehlungen abgewendet und definieren nun eigene Richtlinien, was zu Ungleichbehandlungen führt. Die Richtwerte der SKOS gestalten sich wie folgt: Für eine Einzelperson wird ein Beitrag für den Grundbedarf „Lebensunterhalt“ von CHF 986 empfohlen. Darin sind u.a. Nahrung, Getränke, Kleidung, Körper-/Gesundheitspflege, Tele- einer alleinstehenden Person ein steuerbares Einkommen von CHF 1 20‘000 oder bei Verheirateten CHF 1 80‘000 ausgewiesen wird. Vom steuerbaren Vermögen ist ein Freibetrag abzuziehen, z.B. bei einer Einzelperson CHF 250‘000 und bei Verheirateten CHF 500‘000. Fazit Damit eine verwandte Person in die Unterstützungspflicht miteinbezogen werden kann, muss diese über ein stattliches Einkommen bzw. Kann mir die Sozialhilfe verwei- Vermögen verfügen. Anzumerken gert werden? ist, dass die Gemeinde jeweils den Nein, in der Schweiz besteht ein Einzelfall analysieren und beurteiGrundrecht auf Existenzsicherung. len muss. Das Bundesgericht hat dieses Recht bestätigt, und zwar auch dann, Wann sind Sozialhilfebeiträge wenn die Sozialhilfebezügerin bzw. rückerstattungspflichtig? der Sozialhilfebezüger aus eigener Im Falle einer Erbschaft oder eiSchuld die Notlage verursacht hat. nes Lottogewinns müssen die Soziahilfebeiträge zurückbezahlt Wie wird die Verwandschafts- werden. Bei einem späteren unterstützung definiert? Erwerbseinkommen wird dies kanVerwandschaftsunterstützung gilt tonal unterschiedlich gehandhabt. in auf- und absteigender Linie, ab- Einige Kantone sehen Rückerstatgeleitet aus den ZGB-Artikeln 328 tungen vor, wobei andere wiederund 329, d.h. der Grossvater zahlt um darauf verzichten. für die Tochter und den Enkel und umgekehrt. Die SKOS-Richtlinien Antwort auf Ihre Eingangsfrasagen folgendes aus: Beitragsleis- ge: tungen sollen lediglich bei Ver- Es ist davon auszugehen, dass Sie wandten mit unterschiedlichen Ein- als Eltern aufgrund Ihrer finanzielkommen bzw. Vermögen gestützt len Situation nicht unterstützungsauf die Angaben der Steuerbehör- pflichtig sind. den geprüft werden. Beispiel: Diese Unterstützung Hans Zeltner kommt erst zum Tragen, wenn bei eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann 9
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