Geltungsbereich Tarifmodell

Kirchmattstrasse 3 . 6312 Steinhausen
Telefon 041 747 27 90 .Fax 041 740 27 80
Seniorenzentrum WEI H ERPARK
Steinhausen
[email protected]
sekreta riat@wei herpa rk. ch
[email protected]
Tarifordnung
ab 1. Januar 2016
Die gewählte Personenform gilt für beide Geschlechter
Geltungsbereich
Mit der Unterzeichnung des Pensionsvertrages, spätestens jedoch mit dem Eintritt
anerkennt der Bewohner, beziehungsweise seine Rechtsvertretung, verbindlich die
nachfolgende Tarifordnung.
Tarifmodell
Mit der Einführung des einheitlichen Berechnungsmodelles im Kanton Zug, gilt der
Grundsatz der Vollkostendeckung (inkl. Abschreibung der lnfrastruktur) zur
Ermittlung der Pensions- Betreuungs- und Pflegetaxen.
Pensionstaxen (Eigenleistungen der Bewohner
Wohneinheiten
I Zimmer mit Dusche/WG/Balkon
Nettowohnfläche ca. 28 m2
)
Fr.
Person/Taq
130
1 Zimmer mit Küche/Dusche/WG/Balkon
Nettowohnfläche ca. 45 m2
134
2 Zimmer m it Küche/DuscheMc/Bal kon
Nettowohnfläche ca. 58 m2
Bei Benutzu tr9 durch 2 Personen
Bei Benutzung durch I Person
140
160
Betreuungstaxen (Eigenleistungen der Bewohner
)
Fr.
Person/Tag
Für alle Bewohner (inkl. BESA 0)
22.70
Zuschläge
Bewohner aus den übrigen Zuger Gemeinden
Bewohner aus andern Kantonen
Reduktionen
Fr.
Person/Tag
l0
15
Fr
Person/Taq
Spitalaufenthalt / Ferien
15
Frühstück (Verzicht auf mindestens I Woche)
Nachtessen (Verzicht auf mindestens 1 Woche)
3
6
Leistungen
ln der Pensionstaxe inbegriffen sind die folgenden Leistungen:
o
Unterkunft im gewählten Zimmertyp
a
Einrichtung: Bett, Nachttisch, Bett- und Frottierwäsche
o Vollpension inkl. Kaffee oder Tee bei den Mahlzeiten
o
Besorgen sämtlicher Wäsche
o
Besorgen des Zimmers, inkl. eíner wöchentlichen gründlichen Reiniqunq
a
Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser
a
Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohnern gemeinsam angeboten
a
o
werden
Privathaft pfl ichtversicheru ng
Mobil ia rversicheru n g/H ausratversicheru n g bis zu
Fr. 50' 000.
--
ln der Pensionstaxe nicht inbeqriffen sind insbesondere die folgenden
Leistungen:
a
Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial (ausgenommen Material MiGel)
a
KVG - pflichtige Pflege- und Behandlungsmassnahmen gemäss System
a
a
a
o
a
a
.
a
o
BESA
Zusätzliche Getränke im Speisesaal
Zimmerservice aus Komfortg ründen
Gewünschte, nicht ärztlich verordnete Diäten
Näharbeiten, Flicken der persönlichen Wäsche, chem. Reinigung
Coiffeur und Podologe
Konsumationen im Weiherstübli
Empfangsgebühren TV und Radio , Telefoninstallation und Gebühren
Kran ken- u nd U nfal lversicheru ng, Kran kentransporte
Spezielle Leistungen im Todesfall- Schlussreiniqung des Zimmers
2
KVG-pfl ichtige Pflegeleistu ngen
.
.
.
o
Die KVG-pflichtigen Leistungen für die Pflege- und Behandlungsmassnahmen
werden nach System BESA Version 5 LK l0 erhoben und für die
Abrechnung in 12 Stufen nach Pflegeminuten eingeteilt.
Die Einstufung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Eintritt und die Kosten werden
rückwirkend auf das Eintrittsdatum belastet.
Eine neue Einstufung erfolgt sofort, wenn eine bleibende Veränderung
eintritt. Eine vorübergehende Verschlechterung des Allgemeinzustandes (2.8.
Grippe) führt in der Regel nicht zu eíner neuen Einstufung.
Díe Bewohnerinnen und Bewohner bezahlen 10% der Leistungen der
Kra n kenversicherer pro Pflegestufe.
Eigenleistungen der Bewohner an die KVG
Pflegestufe
-
pflichtige Pflege
Pflegestufe
Fr.
Person/Taq
0.90
1.80
2.70
3.60
4.50
5.40
1
2
3
4
5
6
7
I
I
10
11
12
Fr.
Person/Taq
6.30
7.20
8.10
9.00
9.90
10.80
Die verbleibenden Pflegekosten gehen wie folgt zu Lasten der Krankenkasse, der
Wohnsitzgemeinde und der HILO (Hilflosenentschädigung)
Pflegestufe
,l
(1)
(21
(3)
Krankenkasse
Wohnsitzqemeinde
HILO
Fr/Tag
Fr/Taq
Fr./Tag
9.00
8.r0
2
18.00
20.20
3
27.00
37.30
4
36.00
53.40
5
45.00
51.50
19,00
6
54.00
67.60
19.00
7
63.00
84.70
19.00
8
72.00
88.80
31,00
9
81.00
105.90
31.00
10
122.00
11
90.00
99,00
139.10
31.00
31.00
'12
108.00
155.20
31.00
3
(1)
Die Beiträge der Krankenkasse werden zwat ausgewiesen, aber nicht in
Rechnung gestellt. Die Rückforderung erfolgt direkt durch das
Seniorenzentrum WEI H ERPARK.
(2)
Diese Beiträge werden direkt mit der Wohnsitzgemeinde abgerechnet.
Übernimmt die Wohnsitzgemeinde die obigen Beiträge nicht vollständig,
werden die ungedeckten Pflegekosten dem Bewohner belastet.
(3)
Gemäss den geltenden Richtlinien des Kantons Zug wird den Bewohnern ab
Pflegestufe BESA 5 der Anteil HILO monatlich verrechnet. Dies unabhängig
davon, ob bereits ein Anspruch bei der Ausgleichskasse besteht. In der Regel
kann nach einer Wartefrist von 1 Jahr ein Antrag auf Hilflosenentschädigung
gestellt werden. Für das Karenzjahr können die betroffenen Bewohner bei der
zustä nd igen Woh nsitzgemei nde einen Rückforderu ngsa ntrag stel len.
Die Verwaltung des Seniorenzentrums WEIHERPARK unterstützt die
Bewohner oder deren Vertretungen in diesen Fragen.
Weitere Dienstleistungen
-
Private Auslagen
Kennzeichnung der persönlichen Wäsche,,Nämeli"
Zimmerservice aus Komfortgründen
Flick- und Näharbeiten von persönlicher Wäsche
Sch ussrein ig u ng Zimmer
Schlussreinigung Wohnung
I
Pauschalell44 Stk
Pro Mahlzeit
Pro Stunde
Pauschale
Pauschale
Fr
50
4
40
300
600
Weitere Tarife gemäss separaten Preislisten der Bereiche
Diese Tarifordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Tarife genehmigt durch den Stiftungsrat des Seniorenzentrums WEIHERPARK am 27. Juli2015.
Tarife genehmigt durch den Gemeinderat Steinhausen am 10. August 2015.
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