Kirchmattstrasse 3 . 6312 Steinhausen Telefon 041 747 27 90 .Fax 041 740 27 80 Seniorenzentrum WEI H ERPARK Steinhausen [email protected] sekreta riat@wei herpa rk. ch [email protected] Tarifordnung ab 1. Januar 2016 Die gewählte Personenform gilt für beide Geschlechter Geltungsbereich Mit der Unterzeichnung des Pensionsvertrages, spätestens jedoch mit dem Eintritt anerkennt der Bewohner, beziehungsweise seine Rechtsvertretung, verbindlich die nachfolgende Tarifordnung. Tarifmodell Mit der Einführung des einheitlichen Berechnungsmodelles im Kanton Zug, gilt der Grundsatz der Vollkostendeckung (inkl. Abschreibung der lnfrastruktur) zur Ermittlung der Pensions- Betreuungs- und Pflegetaxen. Pensionstaxen (Eigenleistungen der Bewohner Wohneinheiten I Zimmer mit Dusche/WG/Balkon Nettowohnfläche ca. 28 m2 ) Fr. Person/Taq 130 1 Zimmer mit Küche/Dusche/WG/Balkon Nettowohnfläche ca. 45 m2 134 2 Zimmer m it Küche/DuscheMc/Bal kon Nettowohnfläche ca. 58 m2 Bei Benutzu tr9 durch 2 Personen Bei Benutzung durch I Person 140 160 Betreuungstaxen (Eigenleistungen der Bewohner ) Fr. Person/Tag Für alle Bewohner (inkl. BESA 0) 22.70 Zuschläge Bewohner aus den übrigen Zuger Gemeinden Bewohner aus andern Kantonen Reduktionen Fr. Person/Tag l0 15 Fr Person/Taq Spitalaufenthalt / Ferien 15 Frühstück (Verzicht auf mindestens I Woche) Nachtessen (Verzicht auf mindestens 1 Woche) 3 6 Leistungen ln der Pensionstaxe inbegriffen sind die folgenden Leistungen: o Unterkunft im gewählten Zimmertyp a Einrichtung: Bett, Nachttisch, Bett- und Frottierwäsche o Vollpension inkl. Kaffee oder Tee bei den Mahlzeiten o Besorgen sämtlicher Wäsche o Besorgen des Zimmers, inkl. eíner wöchentlichen gründlichen Reiniqunq a Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser a Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohnern gemeinsam angeboten a o werden Privathaft pfl ichtversicheru ng Mobil ia rversicheru n g/H ausratversicheru n g bis zu Fr. 50' 000. -- ln der Pensionstaxe nicht inbeqriffen sind insbesondere die folgenden Leistungen: a Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial (ausgenommen Material MiGel) a KVG - pflichtige Pflege- und Behandlungsmassnahmen gemäss System a a a o a a . a o BESA Zusätzliche Getränke im Speisesaal Zimmerservice aus Komfortg ründen Gewünschte, nicht ärztlich verordnete Diäten Näharbeiten, Flicken der persönlichen Wäsche, chem. Reinigung Coiffeur und Podologe Konsumationen im Weiherstübli Empfangsgebühren TV und Radio , Telefoninstallation und Gebühren Kran ken- u nd U nfal lversicheru ng, Kran kentransporte Spezielle Leistungen im Todesfall- Schlussreiniqung des Zimmers 2 KVG-pfl ichtige Pflegeleistu ngen . . . o Die KVG-pflichtigen Leistungen für die Pflege- und Behandlungsmassnahmen werden nach System BESA Version 5 LK l0 erhoben und für die Abrechnung in 12 Stufen nach Pflegeminuten eingeteilt. Die Einstufung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Eintritt und die Kosten werden rückwirkend auf das Eintrittsdatum belastet. Eine neue Einstufung erfolgt sofort, wenn eine bleibende Veränderung eintritt. Eine vorübergehende Verschlechterung des Allgemeinzustandes (2.8. Grippe) führt in der Regel nicht zu eíner neuen Einstufung. Díe Bewohnerinnen und Bewohner bezahlen 10% der Leistungen der Kra n kenversicherer pro Pflegestufe. Eigenleistungen der Bewohner an die KVG Pflegestufe - pflichtige Pflege Pflegestufe Fr. Person/Taq 0.90 1.80 2.70 3.60 4.50 5.40 1 2 3 4 5 6 7 I I 10 11 12 Fr. Person/Taq 6.30 7.20 8.10 9.00 9.90 10.80 Die verbleibenden Pflegekosten gehen wie folgt zu Lasten der Krankenkasse, der Wohnsitzgemeinde und der HILO (Hilflosenentschädigung) Pflegestufe ,l (1) (21 (3) Krankenkasse Wohnsitzqemeinde HILO Fr/Tag Fr/Taq Fr./Tag 9.00 8.r0 2 18.00 20.20 3 27.00 37.30 4 36.00 53.40 5 45.00 51.50 19,00 6 54.00 67.60 19.00 7 63.00 84.70 19.00 8 72.00 88.80 31,00 9 81.00 105.90 31.00 10 122.00 11 90.00 99,00 139.10 31.00 31.00 '12 108.00 155.20 31.00 3 (1) Die Beiträge der Krankenkasse werden zwat ausgewiesen, aber nicht in Rechnung gestellt. Die Rückforderung erfolgt direkt durch das Seniorenzentrum WEI H ERPARK. (2) Diese Beiträge werden direkt mit der Wohnsitzgemeinde abgerechnet. Übernimmt die Wohnsitzgemeinde die obigen Beiträge nicht vollständig, werden die ungedeckten Pflegekosten dem Bewohner belastet. (3) Gemäss den geltenden Richtlinien des Kantons Zug wird den Bewohnern ab Pflegestufe BESA 5 der Anteil HILO monatlich verrechnet. Dies unabhängig davon, ob bereits ein Anspruch bei der Ausgleichskasse besteht. In der Regel kann nach einer Wartefrist von 1 Jahr ein Antrag auf Hilflosenentschädigung gestellt werden. Für das Karenzjahr können die betroffenen Bewohner bei der zustä nd igen Woh nsitzgemei nde einen Rückforderu ngsa ntrag stel len. Die Verwaltung des Seniorenzentrums WEIHERPARK unterstützt die Bewohner oder deren Vertretungen in diesen Fragen. Weitere Dienstleistungen - Private Auslagen Kennzeichnung der persönlichen Wäsche,,Nämeli" Zimmerservice aus Komfortgründen Flick- und Näharbeiten von persönlicher Wäsche Sch ussrein ig u ng Zimmer Schlussreinigung Wohnung I Pauschalell44 Stk Pro Mahlzeit Pro Stunde Pauschale Pauschale Fr 50 4 40 300 600 Weitere Tarife gemäss separaten Preislisten der Bereiche Diese Tarifordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Tarife genehmigt durch den Stiftungsrat des Seniorenzentrums WEIHERPARK am 27. Juli2015. Tarife genehmigt durch den Gemeinderat Steinhausen am 10. August 2015. 4
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