Merkblatt: Abklärungsplätze (AP) Warum hat Sie der Sozialdienst angemeldet? Sie beziehen bereits Sozialhilfe oder haben sich für den Bezug von Sozialhilfe angemeldet. Die Sozialhilfe ist im Wesentlichen dazu da, Menschen in Notlagen zu unterstützen, damit sie diese überbrücken können und um gemeinsam nach weiteren Strategien für die Existenzsicherung zu suchen. Im Auftrag Ihres Sozialdienstes klären wir gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche und berufliche Situation, damit Sie weitere Strategien für Ihre Existenzsicherung entwickeln können. Dafür ist ihr Sozialdienst und der Arbeitgeber Verein maxı.mumm auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wie lange dauert der Einsatz und was wird Ihre Arbeit sein? Der Arbeitseinsatz dauert drei Monate. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden (zuzüglich 5 Min. Vorholzeit). Während dieser Zeit arbeiten Sie in einem unserer Betriebe oder je nach Auftragslage und Jahreszeit für ein Projekt für Gemeinden oder gemeinnützige Organisationen. Was geschieht mit der Sozialhilfe während Ihres Einsatzes? Sie erhalten für den Einsatz vom Arbeitgeber maxı.mumm einen Arbeitsvertrag sowie einen existenzsichernden Lohn. Für die Berechnung und Auszahlung allfälliger zusätzlicher finanzieller Unterstützung (z.B. für Familienangehörige) ist Ihr Sozialdienst zuständig. Wie funktioniert eine Anmeldung Ihre/Ihr Sozialberatende/r bespricht mit Ihnen Ihre aktuelle Situation. Sofern sie/er zum Schluss kommt, dass Sie arbeitsfähig sind, wird sie/er einen Arbeitsplatz für Sie organisieren. Sie erhalten eine Weisung für den Antritt der Arbeitsstelle mit genauen Termin-, Zeit- und Ortsangaben, wann und wo Sie Ihr Arbeitgeber Verein maxı.mumm erwartet. Was müssen Sie am ersten Arbeitstag mitnehmen? Damit wir Ihnen den Lohn auszahlen können, brauchen wir von Ihnen am ersten Arbeitstag unbedingt folgende Dokumente: ID/Pass, bzw. Niederlassungsbewilligung für Ausländer (Ausländerausweis) AHV Ausweis Bankverbindung Ausgefülltes Gesuch um Ausrichtung von Kinderzulagen (inkl. Familienbüchlein, ev. Scheidungsdokumente) Für die Arbeit in der Werkstatt ziehen Sie vorzugsweise alte, bequeme Kleider und Schuhe (Turnschuhe, Wanderschuhe oder robuste Halbschuhe) an. Für andere Arbeitseinsätze werden wir die Kleidung mit Ihnen am Eintrittstag besprechen. Verein maxı.mumm, Murgenthalstrasse 12, 4900 Langenthal Telefon 062 918 10 30, Fax 062 918 10 39, www.maximumm.ch Wie sind die Arbeitszeiten? Wie ist die Ferienregelung? Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, was einem 100%-Pensum entspricht. Die täglichen Arbeitszeiten sind je nach Betrieb festgelegt und werden am ersten Arbeitstag besprochen. Während des Einsatzes haben die Arbeitnehmenden Anspruch auf Ferien gemäss Obligationenrecht. Die Ferien können in der Regel nur auf das Ende der Vertragszeit bezogen werden. Was müssen Sie bei Krankheit oder Unfall tun? Wenn Sie krank sind, melden Sie sich bis 9:00 Uhr unter der Nummer 062 918 10 30 ab. Jede krankheitsbedingte Abwesenheit muss ab dem 1. Krankheitstag mit einem Arztzeugnis belegt sein. Setzen Sie sich also rechtzeitig mit Ihrem Hausarzt in Verbindung. Wenn Sie länger als fünf Tage ärztlich krankgeschrieben sind, wird der Einsatz (Arbeitsverhältnis) abgebrochen. Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, ist ein Neueintritt in Absprache mit dem Sozialdienst vorgesehen. Was passiert, nachdem Ihr Arbeitsvertrag abgelaufen ist? Nach erfolgreichem Einsatz besprechen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrer/Ihrem zuständigen Sozialberatenden das weitere Vorgehen und helfen auf Wunsch, eine passende Anschlusslösung oder einen Platz in einem BIAS-Angebot zur Sozialen und Beruflichen Integration zu finden. Zudem erhalten Sie eine Arbeitsbestätigung für Ihren Arbeitseinsatz. Können Sie den Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen? Ein ‚befristeter Arbeitsvertrag‘ ist nicht ohne schwerwiegende Gründe kündbar. Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist aber sofort möglich, wenn Sie eine andere Arbeitsstelle finden (Arbeitsvertrag vorweisen). Ansonsten sind Abbrüche in gegenseitigem Einverständnis nur unter bestimmten, mit dem Sozialdienst abgesprochenen Kriterien, möglich. Was passiert, wenn Sie den Arbeitseinsatz nicht antreten? Was sind Gründe für einen selbstverschuldeten Abbruch? Wenn Sie die Arbeitsstelle nicht antreten oder der Einsatz aus eigenem Verschulden abgebrochen wird, informiert der Arbeitgeber den zuständigen Sozialdienst. Die zuständige Person bei der Sozialhilfe entscheidet über die weiteren Massnahmen. Es besteht die Möglichkeit, dass ein ‚Rechtliches Verfahren‘ eingeleitet wird. Dieses kann dazu führen, dass die Sozialhilfe, die Sie beanspruchen, gänzlich eingestellt wird. Werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut Sozialhilfe beantragen, erfolgt diese in der Regel erst nach erfolgreicher Absolvierung eines Arbeitseinsatzes. Verein maxı.mumm, Murgenthalstrasse 12, 4900 Langenthal Telefon 062 918 10 30, Fax 062 918 10 39, www.maximumm.ch Gründe für eine selbstverschuldete (fristlose) Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber Verein maxı.mumm können sein, wenn Sie: am Arbeitsplatz etwas tun, das dem Arbeitsvertrag, der Betriebsordnung und den Weisungen der vorgesetzten Personen zuwiderläuft unentschuldigt der Arbeit fernbleiben So finden Sie uns an Ihrem ersten Arbeitstag? Unser Verwaltungsgebäude befindet sich ca. 5 Gehminuten vom Bahnhof Langenthal entfernt. Dort melden Sie sich am Empfang und verlangen die verantwortliche Person für Abklärungsplätze, Frau K. Luggen, die mit Ihnen das Erstgespräch führt und Sie anschliessend an Ihren Arbeitsort begleitet. Wichtig: Grundsätzlich stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Der Eintritt findet hier statt. Je nach Betrieb kann Ihr Einsatz dann definitiv in Langenthal oder Roggwil erfolgen, wir werden das mit Ihnen am ersten Arbeitstag besprechen. Verein maxı.mumm, Murgenthalstrasse 12, 4900 Langenthal Telefon 062 918 10 30, Fax 062 918 10 39, www.maximumm.ch
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