Wahlgrab - Gemeinde Weilerswist

Das
Wahlgrab
- Gräber mit der Möglichkeit zur
Verlängerung -
Alle Friedhöfe in der Gemeinde
Weilerswist bieten Ihnen die Möglichkeit
der Bestattung von Särgen und der
Beisetzung von Urnen in Wahlgräbern.
Wahlgräber sind Grabstätten, an denen ein
Nutzungsrecht für die Dauer der
festgelegten Ruhezeit verliehen und deren
Lage im Benehmen mit dem Erwerber
bestimmt wird. Ein Anspruch auf ein Wahlgrab in einer bestimmten Lage besteht nicht.
Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden
anlässlich eines Todesfalles oder auf Antrag
verliehen.
Das Nutzungsrecht entsteht mit der Aushändigung der Urkunde.
Gemeinde Weilerswist
Der Bürgermeister
Die Gestaltungsvorschriften ergeben sich aus
der Friedhofssatzung. Höchstens 50 % der
Grabfläche darf, einschließlich Einfassung,
abgedeckt werden.
Provisorische Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder Holzkreuze zulässig und
dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der
Beisetzung verwendet werden.
Die Standsicherheit von Grabmalen wird
jährlich geprüft, bei Standsicherheits-mängeln
wird der Nutzungsberechtigte umgehend
benachrichtigt.
Die Grabpflege
Die Grabpflege erfolgt individuell durch den
Nutzungsberechtigten oder dessen Beauftragten.
Wahlgrabstätten werden als ein- oder
mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder
Tiefengräber oder in einer Kombination der
vorgenannten Grabarten vergeben.
In einem Einfachgrab kann ein Sarg, in
einem Tiefengrab können zwei Särge übereinander bestattet werden.
Zusätzlich können je Grabstelle für
Erdbestattung bis zu 6 Urnen beigesetzt
werden.
In Urnenwahlgräbern können bis zu 4
Urnen beigesetzt werden.
Der Baumbestand
Der Baumbestand auf den Weilerswister
Friedhöfen steht unter besonderem Schutz. Die
Bäume entziehen dem Boden Feuchtigkeit und
sorgen somit für die Optimierung der
Verwesungsbedingungen, die Voraussetzung für
die Funktionsfähigkeit eines Friedhofes ist.
Insofern ist natürlicher Laubfall und auch der
Fall von kleineren Ästen -insbesondere nach
Windereignissen- kein Grund für die Entfernung
vorhandener Bäume.
Für die Pflege und Verkehrssicherheit der
Gehölze sorgt die Gemeinde Weilerswist.
Der Grabstein
Die Errichtung und jede Veränderung
von Grabmalen bedarf der vorherigen
schriftlichen und gebührenpflichtigen
Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Die Verlängerung des Nutzungsrechtes
Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der
Nutzungsberechtigte
schriftlich,
durch
Aufkleber am Grabstein oder durch öffentliche
Bekanntmachung aufmerksam gemacht.
Die Grabstätte kann wieder erworben werden.
Der Wiedererwerb -ggf. auch der mehrfache
Wiedererwerb- ist nur auf Antrag möglich.
Eine weitere Beerdigung im vorhandenen
Grab führt zu einer Verlängerung, da die
Dauer des Nutzungsrechtes immer mindestens der Ruhezeit entsprechen muss.
Die Preise
Die Grabnutzungsgebühr beträgt nach aktueller Gebührensatzung im Wahlgrab für 25
Jahre
je Grab für Sargbestattungen
- für eine Sargbestattung
1.530,00 €
- für zwei Sargbestattungen
in einem Tiefengrab
1.855,00 €
- für zwei Sargbestattungen nebeneinander
im Doppelgrab
3.060,00 €
je Grab für Urnenbeisetzungen
- für 1-4 Urnenbeisetzungen 765,00 €.
Zusätzlich ist bei jeder Verlängerung eine
Gebühr für die Ausstellung der Erwerbsurkunde in Höhe von 15,00 € zu begleichen.
Die Satzungen
Die aktuelle Fassung der Friedhofssatzung
und der Gebührensatzung finden Sie unter
http://www.weilerswist.de/rathaus/
informationsdienste/ortsrecht.php.
Auf den Friedhöfen in der Gemeinde
Weilerswist werden neben dem Wahlgrab
folgende Grabarten angeboten:
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung:
Gemeinde Weilerswist, Der Bürgermeister
Friedhofsverwaltung
Bonner Straße 29
53919 Weilerswist
Tel.: (0 22 54) 96 00 171 oder
Tel.: (0 22 54) 96 00 163
Email: [email protected]
[email protected]
Für Erdbestattungen
Reihengrab
pflegefreies Rasengrab
Für Urnenbestattungen
Urnenreihengrab
pflegefreies Rasengrab
anonymes Urnengrab
Das Grabstättenangebot kann je nach Friedhof variieren.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt bei
der Friedhofsverwaltung zu informieren.
Wir beraten Sie gerne.
Herausgeber: Gemeinde Weilerswist
Der Bürgermeister
Stand:12/2012