Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G): Pflicht zur Durchführung von

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G):
Pflicht zur Durchführung von Energieaudits
9. Juni 2015, Düsseldorf
Themen
» Kreis betroffener Unternehmen
» Definition »KMU« (kleine und mittelständische Unternehmen)
» Energieaudit vs. Energiemanagement
» Inhalt DIN EN 16247-1 und ISO 50001
» Gründe für Energieaudits / Energiemanagement
» 500 Energieeffizienznetzwerke bis 2020
» Förderinstrumente
Referenten
Dipl.-Ing. Jörg Scheyhing, Geschäftsführer, ECG Energie Consulting GmbH, Kehl
M. Sc. Clemens Bruder, Energieberater, ECG Energie Consulting GmbH, Kehl
EINE KOOPERATION VON:
programm
PROGRAMM
DIENSTAG,
9. juni
2015
donnErstag,
27. sEptEmBEr
2012
 9.00
heck-in mit
check­in
mit Begrüßungskaffee
Begrüßungskaffee und
und ausgabe
9:00 C
13.15 härtefallregelung
Energiemanagementsystem
nach ISO 50001
EEg­umlage
Ausgabe
der Tagungsunterlagen
der tagungsunterlagen
» Netze Ablauf Antragsverfahren, Sonderfälle
kungen,
» Verfahren Unternehmensteil, neugegründete
selbstständig
» Praxistipps Energiemanagement, WirtschaftsUnternehmen,
 9.30
Begrüßung durch den Tagungsleiter
9:30 Begrüßung durch den tagungsleiter
Jörg Scheyhing, ECG Energie Consulting GmbH,
prof. dr. Jürgen Joseph, Ecg Energie
Kehl
consulting gmbh, Kehl­goldscheuer
 9.45 Gesetzliche Grundlagen EDL-G
»Block
EU-Effizienzrichtlinie
strom
»strompreisbestandteile/grundlagen
Nationale Umsetzung im
­Energiedienstleistungsgesetz
Zusammensetzung
des Gesamtstrompreises,
»Grundlagen
Fristen
Markt und Energiebeschaffungs-
»modelle,
Überwachung
und Strafen
Entwicklung
seit Marköffnung,
» Inhalt
Kreis
der Begünstigten, wirtschaftliche Auswir-
prüferbericht, Grünstromprivileg.
14.15 Weitere Verfahren
»A
nlage 2 SpaEV
sondertatbestände stromsteuer
» EMAS
Verschiedene Begünstigungen, Voraussetzungen,
14.45 Antragsablauf,
Kaffeepause Besonderheiten (Weiterleitung
Contracting, Eigenerzeugung).
15.00 Nutzenergie,
Energieeffizienz-Netzwerke
administrative
Rahmenbedingungen.
10.00 Definition
KMU
» EU-Definition kleine und mittelständische
sonderregelungen
netznutzungsentgelte strom
­Unternehmen
§ 19 StromNEV sieht der Gesetzgeber drei
»InEinzelunternehmen
alternative
Sonderregelungen
zur Reduzierung
» Verbundene
Unternehmen und
bzw.
Befreiung von den Stromnetzentgelten vor.
­Partnerunternehmen
werden Antragsvoraussetzungen,
Um»Behandelt
gesellschaftsrechtliche
Verknüpfungen
der Begünstigung und Ablauf der Anträge.
»fang
Sonderfälle
10.30 Kaffeepause
härtefallregelung stromnEv­umlage
10.45 Energieaudit
vs.den
Energiemanagement
Belastungen in
verschiedenen Letztver
»brauchergruppen,
Gründe für die Einrichtung
eines betrieblichen
Härtefallregelung:
VoraussetEnergiemanagements
zungen,
Begünstigung und praktischer Ablauf
» Überblick der einschlägigen Verfahren
»V
ereinbarung zwischen Bundesregierung
formen
der Eigenerzeugung strom
und Verbänden
BHKW,
KWK-Anlagen, Förderung, Wirtschaftlich» Zielgruppe
keitsbewertung
» Einsparziele im Vergleich zu Fremdstrombezug
»K
osten und Nutzen
»P
raktische Durchführung
13:00 mittagessen
15.15 Förderprogramme
»B
AFA Energieberatung Mittelstand
neuregelung spitzenausgleich ab 2013
»B
AFA Querschnittstechnologie
Gesetzesnovelle StromStG und StromStV
» Energiemanagementsysteme
2013, zusätzliche Anforderungen an Energie
»S
onstige Förderprogramme (PTKA,
management und Verbesserung der Energie­Contracting, KWK, …)
effizienz, Wirkungen, Empfehlung Maßnahmen.
15.45 Praxisteil
11:00 »Kaffeepause
Abgrenzung, Vor- und Nachteile
Befreiung
Hier findenKonzessionsabgabe
Sie die Möglichkeit, Ihre individuellen
Themen
den Experten zu besprechen
Höhe
dermit
Konzessionsabgabe
für verschiedene
11.30 Energieaudit nach DIN EN 16247-1
KWKg­umlage
»härtefallregelung
Gegenstand
Voraussetzungen, Befreiung,
16.30 Kundengruppen,
Ende der Veranstaltung
Antragsverfahren, Definition Sondertatbestand.
Unternehmen mit Stromkosten
»Produzierende
Inhalt und Ablauf
4% des
Umsatzes profitieren von
»größer
Praktische
Durchführung
Halbierung
der KWKG-Umlage, Voraus
»einer
Nachweis
und Anerkennung
setzungen, Auswirkungen und Vorgehen bei
12.30 Mittagessen
Beantragung.
Bitte teilen Sie uns bis eine Woche vor
der Veranstaltung Ihre individuellen
Fragestellungen mit. Einsenden an:
[email protected]
programm
PROGRAMM
Hintergrund:
15:00 Kaffeepause
hintergrund
Am 6. März 2015 wurde die Novelle des Energiedienstleis-
Die alleinige
Veranstaltung
arbeitetder
zunächst
den Kreis der BetrofDie
Optimierung
Beschaffungskonditionen
tungsgesetzes
Block (EDL-G)
Erdgas mit Zustimmung des Bundesrats
fenen
heraus
undheute
führt aus,
alternativen
für
Energie
reicht
nichtwelche
mehr aus,
um die AuditEnergie-
beschlossen.
Das EDL-G
verpflichtet alle Unternehmen,
Bestandteile
Erdgaspreis/grundlagen
bzw. Managementsystemverfahren
zur Erfüllung
der
kosten
für produzierende Unternehmen
im Griff zu
die nicht Zusammensetzung,
unter die KMU-Definition
fallen, administrative
erstmalig bis
gesetzliche
gesetzlichen
Vorgaben geeignet
sind.sich
Anschließend
halten.
Energiebezugskosten
setzen
zusammenwird
zum 5. Dezember
2015 und
danach mindestens alle vier
und marktseitige
Rahmenbedingungen,
der Anteilen
Inhalt derfür
einschlägigen
Normen
für die praktische
aus
das Commodity,
Netzdienstleistungen,
Jahre einBeschaffungsmodelle,
Energieaudit nach DINMarktgebiete,
EN 16247-1 durchzu-
Anwendung
im Unternehmen
behandelt.
Zusätzlich werUmlagen,
Abgaben
und Steuern.
Zum Energiebezug
in
führen. Alternativ
haben die Unternehmen die Vorgabe
Brennstoffwettbewerb.
den mögliche
staatliche
Fördermaßnahmen
das
Konkurrenz
steht
eine eigene
Erzeugung dersowie
benötigten
auch mit dem Betrieb von Energiemanagementsystemen
Instrument der 500 Energieeffizienznetzwerke
thematiNutzenergieformen.
Die Veranstaltung vermittelt
einen
nach ISOregelenergieumlage
50001 bzw. EMAS erfüllt. Deutschland hat mit
siert. Im Praxisteil
erhalten
die Teilnehmer
die Möglichaktuellen
Status der
relevanten
Rahmenbedingungen.
dem EDL-G
die Vorgaben
der EU-Energieeffizienzrichtlinie
Bilanzierung,
Nominierungsarten,
Preise,
keit, ihre
individuellen
Fragen zurbildet
Diskussion
Einen
besonderen
Schwerpunkt
hierbeizu
diestellen.
(Richtlinie
2012/ 27/EU) in nationales
Recht umgesetzt.
Weiterentwicklungen,
Auswirkungen
auf
Nutzung von Sonderregelungen, mit welchen die Zusatz-
Von der Auditpflicht
sind alle Unternehmen (produzierenGasbezugsverträge
Zielgruppe: auf den Energiebezug reduziert werden
belastungen
des und nicht produzierendes Gewerbe) und Institutionen
Die Veranstaltung richtet sich an produzierende und
können.
betroffen,sonderregelungen
welche die Schwellenwerte
für kleine
Energiesteuer
inkl.und mittel-
nicht-produzierende Unternehmen sowie Institutionen.
ständische
Unternehmenab
(KMU)
neuregelungen
2013überschreiten. Darüber
Speziell an Verantwortliche im Bereich Beschaffung,
Zielgruppe
hinaus gilt
das Gesetz
auch für KMU imwirtschaftliche
Konzernverbund.
Formen
der Begünstigungen,
Controlling,
Energiemanagement,
dermittelständische
Geschäftsführung
Die
Veranstaltung
richtet sich an die
Befreit von
der Pflicht sind
damit nur Einzelunternehmen
Auswirkungen,
Antragsverfahren,
Änderungen
sowie Zuständige
Energiesteuern
und -abgaben.
Industrie,
hier vor für
allem
an energieintensive
Unterneh-
oder Unternehmensverbünde,
welche einen Jahresumsatz
ab 2013
men. Energieverantwortliche in Industrieunternehmen,
von 50 Mio. € (wahlweise 43 Mio. € Bilanzsumme) und
die bereits über Erfahrungen in energiewirtschaftlichen
eine
Mitarbeiter­
anzahl
250 unterschreiten.
diskussion
dervon
Wunschthemen
16:30
bzw. –technischen Problemstellungen verfügen. Einkaufs-
Hier finden Sie die Möglichkeit Ihre individuellen
leiter, Technische Instandhaltung, Controller, Technische
InhaltlichThemen
besteht ein
Energieaudit
hauptsächlich
mit solcher
den Experten
zu besprechen.
Bitte
Leiter, Geschäftsführer, Verantwortliche für Energie-
aus folgenden
Bestandteilen:
teilen drei
Sie uns
1 Woche vor Veranstaltung Ihre
IN ZUSAMMENARBEIT
MIT:
steuern
und -abgaben.
» individuellen
Erfassung und
Analyse der eingesetzten
Fragestellungen
mit.
Energieträger und der Verbrauchsmengen
17:00 » Ende
Erfassung
der wesentlichen Energieverbraucher
der veranstaltung
» Ermittlung der Einsparpotenziale
Eine Zertifizierung
des Audits
ist dagegen
sendenzum
sie Abschluss
uns im voraus
ihre Wunsch­
nicht in jedem
Fall vorausgesetzt.
themen
zu, die wir dann gerne in der
veranstaltung aufgreifen:
meike.jaehnel@ew­online.de
ANMELDUNG
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G):
Pflicht zur Durchführung von Energieaudits
9. Juni 2015, Düsseldorf
Telefax 069 / 710 46 87 9552
[email protected]
Name, Vorname
Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen
Fragen zur Anmeldung?
Telefon 069 / 710 46 87 552
Veranstaltungstermin
Dienstag, 9. Juni 2015
9.30 bis 16.30 Uhr
Titel | Funktion im Unternehmen
Veranstaltungsort
Mercure Hotel Düsseldorf City Nord
Nördlicher Zübringer 7
40470 Düsseldorf
Telefon 02 11 / 9 89 04 - 0
Telefax 02 11 / 9 89 04 - 1 00
www.mercure.com
E-Mail
Unternehmen
Ihre Ansprechpartner
Projektleitung: Alexandra Schlaffer
Projektassistenz: Ellen Mieth
Telefon 0 30 / 28 44 94 - 2 01
[email protected]
Abteilung
Teilnahmebeitrag
1090,– EUR
Sonderpreis: 870,– EUR für ECG-Kunden und BDEW-Mitglieder
(einschließlich Tagungsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken, zzgl. MwSt.).
Bei Absagen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn
berechnen wir 50 %, bei Absagen ab dem 7. Kalendertag vor
Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmebeitrags.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EW Medien
und Kongresse GmbH, die auf Anfrage erhältlich sind.
Postfach | Straße
PLZ | Ort
Telefon
Telefax
BDEW-Mitglied
Ja
Nein
ECG-Kunde
Ja
Nein
Veranstalter
EW Medien und Kongresse GmbH
Kleyerstraße 88
60326 Frankfurt am Main
[email protected]
www.ew-online.de
Zimmerreservierung
Wir haben im Tagungshotel ein Zimmerkontingent zum Sonderpreis bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn für Sie reserviert.
Bitte buchen Sie Ihre Übernachtung direkt unter dem Stichwort
„EW“.
Abweichende Rechnungsanschrift
Anreise
Für Ihre Anreise können Sie das kostengünstige Veranstaltungsticket der DB nutzen. Ausführliche Informationen dazu
finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Veranstaltungen“. Buchbar ist das Angebot ab sofort unter der Hotline
0 18 06 / 31 11 53 mit dem Stichwort: EW Medien (Telefonkosten aus dem Netz der Deutschen Telekom AG betragen 20 ct /
Anruf. Die Hotline ist Montag bis Samstag von 7.00 – 22.00 Uhr
erreichbar.)
Unternehmen
Straße, Postfach
In Kooperation mit
PLZ | Ort
Datum
EINE KOOPERATION VON:
Unterschrift | Stempel
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