Präsentation Webinar Dekra 09 06 2015 20150609

Energieaudits gem. ISO 16247 zur Erfüllung der Pflicht
aus dem EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
Dr. Sebastian Wolfgarten
09.06.2015
Ihr Referent
Dr. Sebastian Wolfgarten
09.06.2015
•
Geschäftsführer envistra GmbH (seit 10/2012)
•
Energieauditor DEKRA
•
Energiemanagementbeauftragter
•
staatlich anerkannter Immissionsschutzbeauftragter
•
staatlich anerkannter Abfallbeauftragter
Energieaudits gem. EDL-G
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Wesentliche Inhalte/Fragestellungen des Webinars
• Woher stammen die Anforderungen des EDL-G?
• Wen betrifft das neue EDL-G?
• Welche Anforderungen werden an die Unternehmen
gestellt?
• Wie kann unser Unternehmen möglichst effizient diese
Anforderungen erfüllen?
• Wie ist ein Energieaudit aufgebaut?
• Wer darf ein Energieaudit durchführen?
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Energieaudits gem. EDL-G
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Hintergrund & Ziele der EnEff-Richtlinie 2012/27/EU
Die Anforderungen aus dem EDL-G basieren auf der europäischen Richtlinie 2012/27/EU
Ziel „20//20“: Reduzierung des Primärenergieverbrauchs bis 2020 um 20%
Ziele drohen verfehlt zu werden
zusätzliche Maßnahmen
Initiative EnEff-Richtlinie 2012/27/EU
Festlegung von Energieeffizienzzielen auf nationaler Ebene für 2020
Sanierungsquote für Gebäude der Regierung von 3% pro Jahr
Energieeinsparverpflichtung von 1,5% pro Jahr
Steigerung der Energieeffizienz bei der Erzeugung und Lieferung
Information und Motivation der Verbraucher
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Energieaudits gem. EDL-G
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Klimaschutz auf globaler und EU-Ebene als Triebfeder
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Die deutschen Klimaziele
-40% CO2-Emissionen bis 2020
-55% CO2-Emissionen bis 2030
-80% (bis -95%) CO2-Emissionen bis 2050
Atomausstieg bis 2022
Unabhängigkeit gegenüber Energieimporten
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Die deutschen Klimaziele
Klimaziele drohen verfehlt zu werden, weil…
… Atomausstieg wirkungslos bzw. kontraproduktiv (hinsichtlich CO2)
… Erneuerbare Energien langsamer als erwartet
… zu geringe CO2-Reduktionen auf der Verbraucherseite
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Grundsätzliche Anforderungen und Zielgruppe des
EDL-G
Wen betrifft das EDL-G?
KMU-Kriterien gemäß EU-Definition:
• < 250 Mitarbeiter und
• < 50 Mio. € Umsatz oder
• < 43. Mio. € Bilanzsumme
• Berücksichtigung verbundener
Unternehmen
• Stichtag ist der 31.12.des Vorjahres
Bis wann müssen Managementsysteme eingeführt sein?
Alle nicht-KMU
Bis wann müssen Energieaudits
durchgeführt werden?
Anforderungen
EDL-G
Zertifizierte ISO 50001 und EMAS
werden ebenfalls anerkannt.
Übergangsfrist bis 31.12.2016
Frist ISO 50001
oder EMAS
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Frist
Energieaudits
Energieaudits gem. EDL-G
Alle Unternehmen, die nicht KMU sind,
sind verpflichtet bis zum 05.12.2015,
danach mindestens alle 4 Jahre, ein
Energieaudit nach DIN EN 16247-1
durchzuführen.
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Wann ist ein Unternehmen ein „nicht KMU“?
Bei der Definition eines KMU/Nicht-KMU werden auch Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen
berücksichtigt
Nicht-KMU /
AG / Holding /
Unternehmer /
GmbH / etc.
Herr Unternehmer
Mutter GmbH & Co. KG
> 25 %
100 %
100 %
Tochter
GmbH 1
< 25 %
KMU-Kriterien gemäß EU-Definition:
• < 250 Mitarbeiter und
• < 50 Mio. € Umsatz oder
• < 43. Mio. € Bilanzsumme
• Berücksichtigung verbundener
Unternehmen
Erfolgs
GmbH 1
Erfolgs
GmbH 3
KMU unterliegt den
Bestimmungen des
EDL-G
KMU
< 25 %
> 25 %
Tochter
GmbH 2
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Erfolgs
GmbH 2
KMU unterliegt nicht
den Bestimmungen
des EDL-G
Erfolgs
GmbH 4
Energieaudits gem. EDL-G
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EDL-G Anforderungen an Energieaudits (§8a)
Welche Anforderungen werden an die Energieaudits gestellt?
•
Durchführung und Berichterstattung gem. DIN EN 16247-1, Ausgabe Oktober 2012
•
Verantwortlicher für die Durchführung („Energiemanager“) muss bestimmt werden
•
Audit muss auf aktuellen, kontinuierlich, oder zeitweise gemessenen, belegbaren
Betriebsdaten zum Energieverbrauch und zu den Lastprofilen basieren. Hochrechnungen sind
für „gängige Geräte“ möglich, Bürogeräte und Beleuchtung dürfen geschätzt werden
•
Audit muss eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden,
Betriebsabläufen, Anlagen und der Beförderung mit einschließen
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EDL-G Anforderungen an Energieaudits (§8a)
Folgende Anforderungen werden an die Energieaudits gestellt?
•
Bewertung der Einsparpotenziale nach Möglichkeit als Lebenszykluskosten-Analyse
•
Ergebnisse müssen verhältnismäßig und so repräsentativ sein, dass sich daraus ein
zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergibt und sich die wichtigsten Potenziale
zuverlässig ermitteln lassen
•
Datenaufbewahrung für historische Analysen
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Energieaudits gem. EDL-G
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Das EDL-G ermöglicht Multi-Site-Verfahren
Bei gleichartigen Standorten dürfen Cluster gebildet werden
•
•
Bei Unternehmen, die über eine Vielzahl an ähnlichen Standorten verfügen, können
sogenannte Multi-Site-Verfahren zur Anwendung kommen, bei denen Cluster von
Standorten gebildet werden.
Mögliche Kriterien zur Bildung von Clustern an Standorten sind zum Beispiel:
•
•
•
•
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Art der Tätigkeiten bzw. Hierarchiestufen
(Verwaltungsgebäude, Filialen, etc.)
Energieverbrauchsprofile
Größe und Mitarbeiterzahl der Standorte
Baujahr der Liegenschaften
Energieaudits gem. EDL-G
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Das EDL-G ermöglicht Multi-Site-Verfahren
Bei gleichartigen Standorten dürfen Cluster
gebildet werden
•
•
Energieaudits müssen an einer Anzahl an
Standorten des jeweiligen Clusters
durchgeführt werden, die der Quadratwurzel
der Gesamtzahl an Standorten des jeweiligen
Clusters, gerundet auf die höhere ganze
Zahl, entspricht.
An einem Standort oder für ein Unternehmen
gilt, dass min. 90 % der Energieverbräuche
im Rahmen des Audits zu bewerten sind.
Standort
C
Standort
A
Standort
B
Quadratwurzel aus den
Standorten als Stichprobe
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Besonderheiten bei Gebäuden
Die Bewertung der Gebäudesubstanz muss nicht in jedem Fall vorgenommen werden
Bei vermieteten oder verpachteten Gebäuden ist
derjenige zur Durchführung des Energieaudits
verpflichtet, der unmittelbaren Einfluss auf den
Energieverbrauch hat (z.B. Eigentümer, Vermieter)
Bei Vorliegen eines Energiebedarfsausweises
nach EnEV können demnach die Bereiche
Gebäudehülle, sowie Heiz- und Kühlanlagen und
Beleuchtung vom Energieaudit ausgenommen
werden.
Auch Maßnahmen, die z.B. die Sanierung der
Gebäudehülle betreffen würden, müssen demnach
im Mietverhältnis nicht betrachtet werden.
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Planung und Durchführung von Energieaudits
Der Energieauditprozess gliedert sich in 7 wesentliche Elemente
Einleitender
Kontakt
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AuftaktBesprechung
Datenerfassung
Außeneinsatz
Energieaudits gem. EDL-G
Analyse
Bericht
Abschlussbesprechung
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Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247
Einleitender
Kontakt
AuftaktBesprechung
Datenerfassung
Außeneinsatz
Analyse
Bericht
Abschlussbesprechung
Einleitender Kontakt
Der Energieauditor muss mit der Organisation Folgendes vereinbaren
Ziele, Erfordernisse und Erwartungen in Bezug auf das Energieaudit;
Anwendungsbereich und Grenzen;
Grad der geforderten Gründlichkeit;
Bereitzustellende Daten
Absehbarer Aufwand (auch für Messungen/ Untersuchungen)
Erforderliche Ressourcen (zeitlich, inhaltlich, personell)
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Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247
Einleitender
Kontakt
AuftaktBesprechung
Datenerfassung
Außeneinsatz
Analyse
Bericht
Abschlussbesprechung
Auftaktgespräch
Festlegung der Verantwortlichkeiten, Benennung der Verantwortlichen
Information der wesentlichen und involvierten Ansprechpartner (mind. Abteilungsleitung)
Regelungen zu Sicherheit, Geheimhaltung, Zugang, notwendige Begleitung etc.
Aufstellung und Abstimmung des Zeitplans und des Ablaufs
Wer ?
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Was ?
Wie ?
Bis wann ?
Energieaudits gem. EDL-G
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Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247
Einleitender
Kontakt
AuftaktBesprechung
Datenerfassung
Außeneinsatz
Analyse
Bericht
Abschlussbesprechung
Datenerfassung
Historische Energieverbräuche (Strom, Gas, Heizöl etc.)
Auflistung wesentlicher Energieverbraucher (Einzelverbraucher, Betriebseinheiten, Prozesse)
Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen mit „Energieeffekt“
Wesentliche energierelevante Betriebs- und Wartungsdokumente (z. B. Kesselbuch)
Beschreibung der Datenerfassung
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Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247
Einleitender
Kontakt
AuftaktBesprechung
Datenerfassung
Außeneinsatz
Analyse
Bericht
Abschlussbesprechung
Außeneinsatz
Betriebsbegehung
Erläuterung von Arbeitsabläufen und Verständnis von Prozessen
Einsicht in Dokumente/ Dokumentation der Energiesituation
Identifizierung von Datenlücken
Feststellung und Bewertung von Einflussfaktoren
Vorschläge für Effizienzmaßnahmen
Identifizierung von „hot spots“, die näher analysiert werden sollten
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Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247
Einleitender
Kontakt
AuftaktBesprechung
Datenerfassung
Außeneinsatz
Analyse
Bericht
Abschlussbesprechung
Analyse
Energieflüsse im Unternehmen nach Bereichen „energetische Bewertung“
„Wo kommt die Energie her? Wo geht die Energie hin?“
Entwicklung von Kennzahlen (energy performance indicators = EnPIs)
Beschreibung und Bewertung von Effizienzmaßnahmen
Beschreibung der Wirtschaftlichkeit und Hinweis auf Fördermittel
Aufstellung eines Maßnahmenplans/ Prioritätenliste
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Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247
Einleitender
Kontakt
AuftaktBesprechung
Datenerfassung
Außeneinsatz
Analyse
Bericht
Abschlussbesprechung
Bericht
Ergebnisberichts des Energieaudits
Beschreibung der auditierten Organisation, des Audits, des Auditors
Datenbeschreibung und –bewertung (Berechnungen, Messungen, Annahmen etc.)
Beschreibung möglicher Effizienzmaßnahmen
Vorschlag für die Umsetzung, Hinweis auf Fördermittel
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Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247
Einleitender
Kontakt
AuftaktBesprechung
Datenerfassung
Außeneinsatz
Analyse
Bericht
Abschlussbesprechung
Abschlussgespräch
Übergabe des schriftlichen Auditberichts
Präsentation und Erklärung der Ergebnisse
Diskussion der Ergebnisse und Klärung offener Fragen
Abstimmung des weiteren Vorgehens
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Anforderungen an den Auditor
Wer darf Energieaudits durchführen? Anforderungen an durchführende Personen
Fachkunde aufgrund Ihrer Ausbildung, beruflicher Qualifizierung und Berufserfahrung
Hochschulstudium/ FH-Studium in einschlägiger Fachrichtung oder
Staatl. geprüfte Techniker(in) in einschlägiger Fachrichtung oder
Meisterabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss UND
Dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im Bereich der betrieblichen
Energieberatung
Qualifikation als Auditor für Energiemanagementsysteme
Energieaudits sind in unabhängiger Form durchzuführen
Interne Auditoren möglich (weisungsfrei, ohne Benachteiligungen)
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/hinweise_registrierung_energieauditoren.pdf
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Energiemanagementsystem ISO 50001
Inhalt:
● Anforderungen an ein Energiemanagementsystem, dass eine
Organisation in die Lage versetzt die energiebezogene Leistung zu
verbessern.
Die Norm ist:
● anwendbar auf alle Arten und Größen von Organisationen
● integrierbar in bestehende Managementsysteme wie ISO 9001,
ISO 14001
● geeignet für Selbstbewertung/Selbsterklärung und Zertifizierung
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Fazit
Die Norm EN 16247-1 definiert die Eigenschaften eines
qualitativen Energieaudit und legt Verpflichtungen innerhalb des
Auditprozesses fest. Sie ist anwendbar auf alle Organisationen
aus Gewerbe, Industrie, Dienstleistung und öffentliche Hand.
● Das Energieaudit ist eine IST Bestandsaufnahme der aktuellen
Verbrauchssituation.
● Es entspricht weitgehend der energetischen Bewertung der ISO
50001, ist kein Managementsystem und nicht zertifizierbar
● Der externe Aufwand (Beratung) für das Energieaudit nach EN
16247-1 kann die gleiche Größenordnung erreichen wie eine
Zertifizierung nach ISO 50001
● Der externe Energieauditor muss vom Bafa zugelassen sein bzw.
seine Qualifikation muss nachweisbar sein
● Die Ergebnisse des Einsparpotentials eines Energieaudit hängen
maßgeblich von der Qualität des Audit ab
● Es ist von Unternehmen bis zum 05.12.2015 durchzuführen (ISO
50001 oder EMAS bis zum 31.12.2016)
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Kontrolle und Sanktionen
Wer prüft die Anforderungen und welche Konsequenzen drohen bei Nichterfüllung?
Kontrollinstanz: BAFA
Stichprobenkontrolle durch Anforderung des Auditberichts
Nachweis bei Aufforderung:
Freistellung als KMU
Auditbericht als Nachweis der Durchführung des Audits nach 16247-1
Nachweis des Betriebs eines Managementsystems nach ISO 50001 od. EMAS
Sanktionen bei nicht Nachweis
Ordnungswidrigkeit bis zu 50.000 €
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Fragen und Informationen
Empfehlung zum Vorgehen für Unternehmen:
Prüfen Sie ob Sie ein KMU oder Nicht-KMU sind
Wenn Sie unter die Regelungen des EDL-G fallen, prüfen Sie ob Clusterbildung bei mehreren Standorten
möglich ist – Reduzierung des Auditumfangs!
Prüfen Sie ob Sie das Audit intern durchführen wollen oder externe Unterstützung nötig ist
Auswahl Verantwortlicher intern, Energieauditor und Erstellung des Zeitplans
Prüfen Sie ob es ggf. sinnvoller ist ein ISO 50001 System oder EMAS einzuführen
Durchführung und Dokumentation des Audits bzw. Einführung der ISO 50001 oder EMAS
Offene Fragen zum Seminar?
Alle weiteren Informationen und Formulare erhalten Sie unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/index.html
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Ihr Kontakt
Für Fragen rund um das Thema
Energiemanagement, gesetzliche
Anforderungen:
Für Fragen rund um das Thema ISO 50001
und Energieaudits:
DEKRA Certification GmbH
Uwe Schöttner
Telefon +49 711 7861 3404
E-Mail [email protected]
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Envista GmbH
Dr. Sebastian Wolfgarten
Telefon +49 228 286 297 67
Telefax +49 228 286 297 69
Mobil +49 151 611 384 07
E-Mail [email protected]
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Vielen Dank!