Energieaudits gem. ISO 16247 zur Erfüllung der Pflicht aus dem EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) Dr. Sebastian Wolfgarten 09.06.2015 Ihr Referent Dr. Sebastian Wolfgarten 09.06.2015 • Geschäftsführer envistra GmbH (seit 10/2012) • Energieauditor DEKRA • Energiemanagementbeauftragter • staatlich anerkannter Immissionsschutzbeauftragter • staatlich anerkannter Abfallbeauftragter Energieaudits gem. EDL-G 2/29 Wesentliche Inhalte/Fragestellungen des Webinars • Woher stammen die Anforderungen des EDL-G? • Wen betrifft das neue EDL-G? • Welche Anforderungen werden an die Unternehmen gestellt? • Wie kann unser Unternehmen möglichst effizient diese Anforderungen erfüllen? • Wie ist ein Energieaudit aufgebaut? • Wer darf ein Energieaudit durchführen? 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 3/29 Hintergrund & Ziele der EnEff-Richtlinie 2012/27/EU Die Anforderungen aus dem EDL-G basieren auf der europäischen Richtlinie 2012/27/EU Ziel „20//20“: Reduzierung des Primärenergieverbrauchs bis 2020 um 20% Ziele drohen verfehlt zu werden zusätzliche Maßnahmen Initiative EnEff-Richtlinie 2012/27/EU Festlegung von Energieeffizienzzielen auf nationaler Ebene für 2020 Sanierungsquote für Gebäude der Regierung von 3% pro Jahr Energieeinsparverpflichtung von 1,5% pro Jahr Steigerung der Energieeffizienz bei der Erzeugung und Lieferung Information und Motivation der Verbraucher 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 4/29 Klimaschutz auf globaler und EU-Ebene als Triebfeder 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 5/29 Die deutschen Klimaziele -40% CO2-Emissionen bis 2020 -55% CO2-Emissionen bis 2030 -80% (bis -95%) CO2-Emissionen bis 2050 Atomausstieg bis 2022 Unabhängigkeit gegenüber Energieimporten 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 6/29 Die deutschen Klimaziele Klimaziele drohen verfehlt zu werden, weil… … Atomausstieg wirkungslos bzw. kontraproduktiv (hinsichtlich CO2) … Erneuerbare Energien langsamer als erwartet … zu geringe CO2-Reduktionen auf der Verbraucherseite 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 7/29 Grundsätzliche Anforderungen und Zielgruppe des EDL-G Wen betrifft das EDL-G? KMU-Kriterien gemäß EU-Definition: • < 250 Mitarbeiter und • < 50 Mio. € Umsatz oder • < 43. Mio. € Bilanzsumme • Berücksichtigung verbundener Unternehmen • Stichtag ist der 31.12.des Vorjahres Bis wann müssen Managementsysteme eingeführt sein? Alle nicht-KMU Bis wann müssen Energieaudits durchgeführt werden? Anforderungen EDL-G Zertifizierte ISO 50001 und EMAS werden ebenfalls anerkannt. Übergangsfrist bis 31.12.2016 Frist ISO 50001 oder EMAS 09.06.2015 Frist Energieaudits Energieaudits gem. EDL-G Alle Unternehmen, die nicht KMU sind, sind verpflichtet bis zum 05.12.2015, danach mindestens alle 4 Jahre, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. 8/29 Wann ist ein Unternehmen ein „nicht KMU“? Bei der Definition eines KMU/Nicht-KMU werden auch Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen berücksichtigt Nicht-KMU / AG / Holding / Unternehmer / GmbH / etc. Herr Unternehmer Mutter GmbH & Co. KG > 25 % 100 % 100 % Tochter GmbH 1 < 25 % KMU-Kriterien gemäß EU-Definition: • < 250 Mitarbeiter und • < 50 Mio. € Umsatz oder • < 43. Mio. € Bilanzsumme • Berücksichtigung verbundener Unternehmen Erfolgs GmbH 1 Erfolgs GmbH 3 KMU unterliegt den Bestimmungen des EDL-G KMU < 25 % > 25 % Tochter GmbH 2 09.06.2015 Erfolgs GmbH 2 KMU unterliegt nicht den Bestimmungen des EDL-G Erfolgs GmbH 4 Energieaudits gem. EDL-G 9/29 EDL-G Anforderungen an Energieaudits (§8a) Welche Anforderungen werden an die Energieaudits gestellt? • Durchführung und Berichterstattung gem. DIN EN 16247-1, Ausgabe Oktober 2012 • Verantwortlicher für die Durchführung („Energiemanager“) muss bestimmt werden • Audit muss auf aktuellen, kontinuierlich, oder zeitweise gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch und zu den Lastprofilen basieren. Hochrechnungen sind für „gängige Geräte“ möglich, Bürogeräte und Beleuchtung dürfen geschätzt werden • Audit muss eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden, Betriebsabläufen, Anlagen und der Beförderung mit einschließen 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 10/29 EDL-G Anforderungen an Energieaudits (§8a) Folgende Anforderungen werden an die Energieaudits gestellt? • Bewertung der Einsparpotenziale nach Möglichkeit als Lebenszykluskosten-Analyse • Ergebnisse müssen verhältnismäßig und so repräsentativ sein, dass sich daraus ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergibt und sich die wichtigsten Potenziale zuverlässig ermitteln lassen • Datenaufbewahrung für historische Analysen 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 11/29 Das EDL-G ermöglicht Multi-Site-Verfahren Bei gleichartigen Standorten dürfen Cluster gebildet werden • • Bei Unternehmen, die über eine Vielzahl an ähnlichen Standorten verfügen, können sogenannte Multi-Site-Verfahren zur Anwendung kommen, bei denen Cluster von Standorten gebildet werden. Mögliche Kriterien zur Bildung von Clustern an Standorten sind zum Beispiel: • • • • 09.06.2015 Art der Tätigkeiten bzw. Hierarchiestufen (Verwaltungsgebäude, Filialen, etc.) Energieverbrauchsprofile Größe und Mitarbeiterzahl der Standorte Baujahr der Liegenschaften Energieaudits gem. EDL-G 12/29 Das EDL-G ermöglicht Multi-Site-Verfahren Bei gleichartigen Standorten dürfen Cluster gebildet werden • • Energieaudits müssen an einer Anzahl an Standorten des jeweiligen Clusters durchgeführt werden, die der Quadratwurzel der Gesamtzahl an Standorten des jeweiligen Clusters, gerundet auf die höhere ganze Zahl, entspricht. An einem Standort oder für ein Unternehmen gilt, dass min. 90 % der Energieverbräuche im Rahmen des Audits zu bewerten sind. Standort C Standort A Standort B Quadratwurzel aus den Standorten als Stichprobe 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 13/29 Besonderheiten bei Gebäuden Die Bewertung der Gebäudesubstanz muss nicht in jedem Fall vorgenommen werden Bei vermieteten oder verpachteten Gebäuden ist derjenige zur Durchführung des Energieaudits verpflichtet, der unmittelbaren Einfluss auf den Energieverbrauch hat (z.B. Eigentümer, Vermieter) Bei Vorliegen eines Energiebedarfsausweises nach EnEV können demnach die Bereiche Gebäudehülle, sowie Heiz- und Kühlanlagen und Beleuchtung vom Energieaudit ausgenommen werden. Auch Maßnahmen, die z.B. die Sanierung der Gebäudehülle betreffen würden, müssen demnach im Mietverhältnis nicht betrachtet werden. 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 14/29 Planung und Durchführung von Energieaudits Der Energieauditprozess gliedert sich in 7 wesentliche Elemente Einleitender Kontakt 09.06.2015 AuftaktBesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Energieaudits gem. EDL-G Analyse Bericht Abschlussbesprechung 15/29 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247 Einleitender Kontakt AuftaktBesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Einleitender Kontakt Der Energieauditor muss mit der Organisation Folgendes vereinbaren Ziele, Erfordernisse und Erwartungen in Bezug auf das Energieaudit; Anwendungsbereich und Grenzen; Grad der geforderten Gründlichkeit; Bereitzustellende Daten Absehbarer Aufwand (auch für Messungen/ Untersuchungen) Erforderliche Ressourcen (zeitlich, inhaltlich, personell) 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 16/29 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247 Einleitender Kontakt AuftaktBesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Auftaktgespräch Festlegung der Verantwortlichkeiten, Benennung der Verantwortlichen Information der wesentlichen und involvierten Ansprechpartner (mind. Abteilungsleitung) Regelungen zu Sicherheit, Geheimhaltung, Zugang, notwendige Begleitung etc. Aufstellung und Abstimmung des Zeitplans und des Ablaufs Wer ? 09.06.2015 Was ? Wie ? Bis wann ? Energieaudits gem. EDL-G 17/29 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247 Einleitender Kontakt AuftaktBesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Datenerfassung Historische Energieverbräuche (Strom, Gas, Heizöl etc.) Auflistung wesentlicher Energieverbraucher (Einzelverbraucher, Betriebseinheiten, Prozesse) Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen mit „Energieeffekt“ Wesentliche energierelevante Betriebs- und Wartungsdokumente (z. B. Kesselbuch) Beschreibung der Datenerfassung 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 18/29 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247 Einleitender Kontakt AuftaktBesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Außeneinsatz Betriebsbegehung Erläuterung von Arbeitsabläufen und Verständnis von Prozessen Einsicht in Dokumente/ Dokumentation der Energiesituation Identifizierung von Datenlücken Feststellung und Bewertung von Einflussfaktoren Vorschläge für Effizienzmaßnahmen Identifizierung von „hot spots“, die näher analysiert werden sollten 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 19/29 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247 Einleitender Kontakt AuftaktBesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Analyse Energieflüsse im Unternehmen nach Bereichen „energetische Bewertung“ „Wo kommt die Energie her? Wo geht die Energie hin?“ Entwicklung von Kennzahlen (energy performance indicators = EnPIs) Beschreibung und Bewertung von Effizienzmaßnahmen Beschreibung der Wirtschaftlichkeit und Hinweis auf Fördermittel Aufstellung eines Maßnahmenplans/ Prioritätenliste 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 20/29 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247 Einleitender Kontakt AuftaktBesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Bericht Ergebnisberichts des Energieaudits Beschreibung der auditierten Organisation, des Audits, des Auditors Datenbeschreibung und –bewertung (Berechnungen, Messungen, Annahmen etc.) Beschreibung möglicher Effizienzmaßnahmen Vorschlag für die Umsetzung, Hinweis auf Fördermittel 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 21/29 Elemente des Energieaudits gem. DIN EN 16247 Einleitender Kontakt AuftaktBesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Analyse Bericht Abschlussbesprechung Abschlussgespräch Übergabe des schriftlichen Auditberichts Präsentation und Erklärung der Ergebnisse Diskussion der Ergebnisse und Klärung offener Fragen Abstimmung des weiteren Vorgehens 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 22/29 Anforderungen an den Auditor Wer darf Energieaudits durchführen? Anforderungen an durchführende Personen Fachkunde aufgrund Ihrer Ausbildung, beruflicher Qualifizierung und Berufserfahrung Hochschulstudium/ FH-Studium in einschlägiger Fachrichtung oder Staatl. geprüfte Techniker(in) in einschlägiger Fachrichtung oder Meisterabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss UND Dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im Bereich der betrieblichen Energieberatung Qualifikation als Auditor für Energiemanagementsysteme Energieaudits sind in unabhängiger Form durchzuführen Interne Auditoren möglich (weisungsfrei, ohne Benachteiligungen) http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/hinweise_registrierung_energieauditoren.pdf 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 23/29 Energiemanagementsystem ISO 50001 Inhalt: ● Anforderungen an ein Energiemanagementsystem, dass eine Organisation in die Lage versetzt die energiebezogene Leistung zu verbessern. Die Norm ist: ● anwendbar auf alle Arten und Größen von Organisationen ● integrierbar in bestehende Managementsysteme wie ISO 9001, ISO 14001 ● geeignet für Selbstbewertung/Selbsterklärung und Zertifizierung 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 24/29 Fazit Die Norm EN 16247-1 definiert die Eigenschaften eines qualitativen Energieaudit und legt Verpflichtungen innerhalb des Auditprozesses fest. Sie ist anwendbar auf alle Organisationen aus Gewerbe, Industrie, Dienstleistung und öffentliche Hand. ● Das Energieaudit ist eine IST Bestandsaufnahme der aktuellen Verbrauchssituation. ● Es entspricht weitgehend der energetischen Bewertung der ISO 50001, ist kein Managementsystem und nicht zertifizierbar ● Der externe Aufwand (Beratung) für das Energieaudit nach EN 16247-1 kann die gleiche Größenordnung erreichen wie eine Zertifizierung nach ISO 50001 ● Der externe Energieauditor muss vom Bafa zugelassen sein bzw. seine Qualifikation muss nachweisbar sein ● Die Ergebnisse des Einsparpotentials eines Energieaudit hängen maßgeblich von der Qualität des Audit ab ● Es ist von Unternehmen bis zum 05.12.2015 durchzuführen (ISO 50001 oder EMAS bis zum 31.12.2016) 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 25/29 Kontrolle und Sanktionen Wer prüft die Anforderungen und welche Konsequenzen drohen bei Nichterfüllung? Kontrollinstanz: BAFA Stichprobenkontrolle durch Anforderung des Auditberichts Nachweis bei Aufforderung: Freistellung als KMU Auditbericht als Nachweis der Durchführung des Audits nach 16247-1 Nachweis des Betriebs eines Managementsystems nach ISO 50001 od. EMAS Sanktionen bei nicht Nachweis Ordnungswidrigkeit bis zu 50.000 € 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 26/29 Fragen und Informationen Empfehlung zum Vorgehen für Unternehmen: Prüfen Sie ob Sie ein KMU oder Nicht-KMU sind Wenn Sie unter die Regelungen des EDL-G fallen, prüfen Sie ob Clusterbildung bei mehreren Standorten möglich ist – Reduzierung des Auditumfangs! Prüfen Sie ob Sie das Audit intern durchführen wollen oder externe Unterstützung nötig ist Auswahl Verantwortlicher intern, Energieauditor und Erstellung des Zeitplans Prüfen Sie ob es ggf. sinnvoller ist ein ISO 50001 System oder EMAS einzuführen Durchführung und Dokumentation des Audits bzw. Einführung der ISO 50001 oder EMAS Offene Fragen zum Seminar? Alle weiteren Informationen und Formulare erhalten Sie unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/index.html 09.06.2015 Energieaudits gem. EDL-G 27/29 Ihr Kontakt Für Fragen rund um das Thema Energiemanagement, gesetzliche Anforderungen: Für Fragen rund um das Thema ISO 50001 und Energieaudits: DEKRA Certification GmbH Uwe Schöttner Telefon +49 711 7861 3404 E-Mail [email protected] 09.06.2015 Envista GmbH Dr. Sebastian Wolfgarten Telefon +49 228 286 297 67 Telefax +49 228 286 297 69 Mobil +49 151 611 384 07 E-Mail [email protected] Energieaudits gem. EDL-G 28/29 Vielen Dank!
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