Verpflichtende Energieaudits in der EU

EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU)
Verpflichtende Energieaudits in der EU
Für Unternehmen aller Branchen und öffentliche Unternehmen
in den Mitgliedstaaten
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU)
Was ist zu tun
Die Steigerung der Energieeffizienz ist eines der wesentlichen
Betroffene Unternehmen in Deutschland müssen bis zum 5. De-
Elemente der europäischen Klimapolitik. Zu diesem Zweck ist
zember 2015 und in der Folge alle vier Jahre ein Energieaudit
Ende 2012 die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) in
nach den Anforderungen der DIN EN 16247-1 durchführen. Zur
Kraft getreten, welche ab 2015 die verpflichtende Durchfüh-
Befreiung von der Pflicht können die Einführung eines Energiema-
rung von Energieaudits für alle Unternehmen - außer KMU -
nagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltma-
vorsieht und durch die Mitgliedstaaten national umzusetzen
nagementsystems nach EMAS führen. Andere Mitgliedstaaten
ist.
sehen aber auch abweichende Regelungen vor.
Alle Branchen und öffentliche Unternehmen betroffen
Drohende Sanktionen
Mit der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)
Bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung drohen in
setzt der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie nun in nationales
Deutschland Bußgelder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. In
Recht um und verpflichtet Unternehmen aller Branchen und
anderen EU-Staaten reichen die finanziellen Belastungen mitunter
der öffentlichen Hand bis spätestens 5. Dezember 2015 zur
weiter. Nicht zu unterschätzen sind ein möglicher Verlust der
Durchführung regelmäßiger Energieaudits. Insbesondere für
öffentlichen Reputation oder der Ausschluss von öffentlichen
Unternehmen mit vielen Standorten und diversen Tochterge-
Ausschreibungsverfahren.
sellschaften bedeutet dies eine immense Herausforderung –
unter Umständen europaweit.
Unsere Dienstleistungen

Wir beraten Sie rechtlich bei der Umsetzung Ihrer Compli-
Alle unternehmerischen Aktivitäten EU-weit betroffen
ance-Pflichten, national nach EDL-G wie international nach
In die Bewertung einzubeziehen sind zwingend alle EU-
den Vorschriften der anderen Mitgliedstaaten.
Aktivitäten. Die bereits in einzelnen EU-Mitgliedstaaten umge-

setzten gesetzlichen Anforderungen sind zum Teil äußerst
divergent und bedürfen der konsequenten rechtlichen Abstimmung untereinander.
Wir bieten dabei Beratung in allen Einzelfragen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Ausnahmen.

Auf Basis des individuellen Status entwerfen wir ein maßgeschneidertes, kosteneffizientes Gesamtkonzept für Ihr Unternehmen.
Erfolg bedeutet, seiner Zeit voraus zu sein.
Diese Länder sind relevant
WTS – EU-weit vernetzt




























Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern
WTS
Vorteile der WTS

Globale Präsenz - Wir sind mit unserem eigenen, internationalen
WTS-Netzwerk weltweit vertreten und bieten unseren Mandanten

konsistente und grenzüberschreitende Lösungen
Durch die Kombination von steuerlichem, rechtlichem und wirtschaftlichem Know-how liefern wir multidisziplinäre Lösungs-

konzepte
Nutzung und Berücksichtigung möglicher Paralleleffekte von
Energieeffizienzmaßnahmen wie die Gewährung des Spitzenausgleichs nach der SpaEfV oder die Begrenzung der EEG-Umlage
nach der Besonderen Ausgleichsregelung
www.wts.de
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Karen Möhlenkamp
Rechtsanwältin
Partnerin
Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211 20050-817
Mobil
+49 (0) 162 2444817
E-Mail
[email protected]
28.05.2015