EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) Verpflichtende Energieaudits in der EU Für Unternehmen aller Branchen und öffentliche Unternehmen in den Mitgliedstaaten Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) Was ist zu tun Die Steigerung der Energieeffizienz ist eines der wesentlichen Betroffene Unternehmen in Deutschland müssen bis zum 5. De- Elemente der europäischen Klimapolitik. Zu diesem Zweck ist zember 2015 und in der Folge alle vier Jahre ein Energieaudit Ende 2012 die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) in nach den Anforderungen der DIN EN 16247-1 durchführen. Zur Kraft getreten, welche ab 2015 die verpflichtende Durchfüh- Befreiung von der Pflicht können die Einführung eines Energiema- rung von Energieaudits für alle Unternehmen - außer KMU - nagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltma- vorsieht und durch die Mitgliedstaaten national umzusetzen nagementsystems nach EMAS führen. Andere Mitgliedstaaten ist. sehen aber auch abweichende Regelungen vor. Alle Branchen und öffentliche Unternehmen betroffen Drohende Sanktionen Mit der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) Bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung drohen in setzt der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie nun in nationales Deutschland Bußgelder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. In Recht um und verpflichtet Unternehmen aller Branchen und anderen EU-Staaten reichen die finanziellen Belastungen mitunter der öffentlichen Hand bis spätestens 5. Dezember 2015 zur weiter. Nicht zu unterschätzen sind ein möglicher Verlust der Durchführung regelmäßiger Energieaudits. Insbesondere für öffentlichen Reputation oder der Ausschluss von öffentlichen Unternehmen mit vielen Standorten und diversen Tochterge- Ausschreibungsverfahren. sellschaften bedeutet dies eine immense Herausforderung – unter Umständen europaweit. Unsere Dienstleistungen Wir beraten Sie rechtlich bei der Umsetzung Ihrer Compli- Alle unternehmerischen Aktivitäten EU-weit betroffen ance-Pflichten, national nach EDL-G wie international nach In die Bewertung einzubeziehen sind zwingend alle EU- den Vorschriften der anderen Mitgliedstaaten. Aktivitäten. Die bereits in einzelnen EU-Mitgliedstaaten umge- setzten gesetzlichen Anforderungen sind zum Teil äußerst divergent und bedürfen der konsequenten rechtlichen Abstimmung untereinander. Wir bieten dabei Beratung in allen Einzelfragen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Ausnahmen. Auf Basis des individuellen Status entwerfen wir ein maßgeschneidertes, kosteneffizientes Gesamtkonzept für Ihr Unternehmen. Erfolg bedeutet, seiner Zeit voraus zu sein. Diese Länder sind relevant WTS – EU-weit vernetzt Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern WTS Vorteile der WTS Globale Präsenz - Wir sind mit unserem eigenen, internationalen WTS-Netzwerk weltweit vertreten und bieten unseren Mandanten konsistente und grenzüberschreitende Lösungen Durch die Kombination von steuerlichem, rechtlichem und wirtschaftlichem Know-how liefern wir multidisziplinäre Lösungs- konzepte Nutzung und Berücksichtigung möglicher Paralleleffekte von Energieeffizienzmaßnahmen wie die Gewährung des Spitzenausgleichs nach der SpaEfV oder die Begrenzung der EEG-Umlage nach der Besonderen Ausgleichsregelung www.wts.de Ihr Ansprechpartner: Dr. Karen Möhlenkamp Rechtsanwältin Partnerin Düsseldorf Telefon +49 (0) 211 20050-817 Mobil +49 (0) 162 2444817 E-Mail [email protected] 28.05.2015
© Copyright 2024 ExpyDoc