Die Erfüllung des EDL-G mittels ISO 50001

ENERGIEMANAGEMENT · ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ
Möglichkeiten für Unternehmen das
Energiedienstleistungsgesetz zu erfüllen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Ermessensspielraum
des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Erfüllung des
Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) bestätigt. Demnach haben Unternehmen noch
bis Ende April 2016 Zeit, die Durchführung eines Energieaudits nachzuholen und somit
Bußgelder von bis zu 50.000 Euro zu vermeiden.
Die offizielle Frist zur Erfüllung des EDL-G war bereits
zum 05.12.2015 abgelaufen. Mit der inoffiziellen
Fristverlängerung reagiert das BMWi auf die offensichtlich
vorhandenen Beraterengpässe, die den Unternehmen eine
fristgerechte Durchführung eines Energieaudits nicht
möglich machten.
Wenn Unternehmen dem BAFA glaubhaft darlegen können,
dass sie innerhalb der Frist kein Energieaudit durchführen
konnten, kann das BAFA von der Verhängung eines
Bußgeldes absehen. Das BMWi weist jedoch darauf hin,
dass der Ermessensspielraum des BAFA mit der Dauer der
Fristüberschreitung sinkt.
Die Erfüllung des EDL-G mittels ISO 50001
Unternehmen die bereits in 2015 kleinere Vorkehrungen
getroffen haben, sind darüber hinaus selbstverständlich
weiterhin in der Lage den rechtlichen Anforderungen
des EDL-G und gegenüber dem BAFA nachzukommen,
indem sie ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001
implementieren. Um von dieser Option Gebrauch machen
zu können, sollten Unternehmen nachweisen, dass sie bis
zum 05.12.2015 die wesentlichen Schritte zur Einführung
einer ISO 50001 unternommen haben.
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Diese Schritte beinhalten die Abgabe einer Erklärung seitens
der Geschäftsführung über die Einführung der ISO 50001
sowie die Erfüllung des Normkapitels 4.4.3 a der ISO 50001.
Der Gesetzgeber gewährt in diesem Fall eine Frist für die
Einführungsphase des Energiemanagementsystems bis zu
einer erfolgreichen Zertifizierung bis zum 31.12.2016.
Bei der ISO 50001 handelt es sich um ein in der Wirtschaft
bewährtes Managementsystem mit etablierten Regelungen.
Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO
50001 stellt somit eine sichere und planbare Variante dar,
um das Energiedienstleistungsgesetz zu erfüllen. Durch die
systematische Einführung des Energiemanagementsystems
ist eine nachhaltige und kontinuierliche Verbesserung
der Energieeffizienz im Unternehmen möglich.
Einsparungspotentiale werden nicht nur erkannt, wie es bei
einem Energieaudit der Fall ist, sondern in einem weiteren
Schritt auch nach Möglichkeit umgesetzt.
ENERGIEMANAGEMENT · ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ
Vorteile eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001
Zudem ist die Einführung sowie die Erstzertifizierung
eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001
förderfähig. Zuwendungen von bis zu 20.000 Euro pro
Unternehmen sind dabei möglich. Die Zertifizierung eines
Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ist in vielerlei
Hinsicht von Vorteil.
empfehlen wir Ihnen frühzeitig mit der Implementierung
eines Energiemanagementsystems zu beginnen. Dazu gehört
auch, die Anforderungen hinsichtlich einer Zertifizierung
zu kennen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die
fristgerechte Durchführung von Audits sowie die Erstellung
von Zertifikaten hervorzuheben.
Um alle Fristen und Anforderungen des
Energiedienstleistungsgesetzes zu erfüllen und von den
Vorteilen einer ISO 50001 Zertifizierung zu profitieren,
Ihr Nutzen einer ISO 50001 Zertifizierung im Überblick
ƒƒ International anerkanntes und bewährtes
Managementsystem
ƒƒ Sichere und planbare Variante, um das EDL-G
zu erfüllen
ƒƒ Ankopplung an bestehende Managementsysteme
möglich
ƒƒ Eignung für Unternehmen mit vielen Standorten
ƒƒ Sicherung von Steuervorteilen durch
ƒƒ Kontinuierliche Verbesserung der
Energieeffizienz möglich
ƒƒ Positiver Imageeffekt statt pure Pflichterfüllung
Spitzenausgleich
ƒƒ Verringerung der EEG-Umlage unter Umständen
möglich
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