Kraftfahrtversicherung Versicherungsscheinnummer Amtliches Kennzeichen Fahrzeughersteller Zwischen Firma (als Versicherungsnehmer) und Herr/Frau (als Mitversicherungsnehmer) Vor- und Nachname Straße, Nr. PLZ, Ort wird eine Versicherungsnehmer-Gemeinschaft nach folgenden Vereinbarungen gebildet: 1. Versicherungsnehmer und Mitversicherungsnehmer sind gemeinsame Halter des oben bezeichneten Fahrzeuges. 2. Der Mitversicherungsnehmer erhält das alleinige Nutzungsrecht an dem oben bezeichneten Fahrzeug. Die Einstufung des Versicherungsvertrages in die Schadenfreiheitsklassen richtet sich nach den Gefahrenmerkmalen des Mitversicherungsnehmers. Dieser behält nach Auflösung der Gemeinschaft den gesamten - auch den während der Dauer der Gemeinschaft erworbenen - Schadenfreiheitsrabatt. 3. Der Versicherungsnehmer ist allein berechtigt, Willenserklärungen zum Versicherungsvertrag abzugeben und entgegenzunehmen sowie über die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Er ist allein verpflichtet, die fälligen Prämien an den Versicherer zu entrichten. 4. Im Übrigen hat der Mitversicherungsnehmer dieselben Pflichten und Obliegenheiten wie der Versicherungsnehmer. Der Mitversicherungsnehmer war bisher versichert bei: Versicherungsschein-Nr. Name und Anschrift der Gesellschaft SFR Haftpflichtvers. SFR Fahrzeugvers. Bisheriges amtliches Kennzeichen (Datum, Ort) Stempel und Unterschrift des Versicherungsnehmers (Firma) (Datum, Ort) Unterschrift des Mitversicherungsnehmers (SFR-Berechtigter) 7001000022 Beendigung des Vertrages am 1/1
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