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Kraftfahrtversicherung
Versicherungsscheinnummer
Amtliches Kennzeichen
Fahrzeughersteller
Zwischen Firma (als Versicherungsnehmer)
und Herr/Frau (als Mitversicherungsnehmer)
Vor- und Nachname
Straße, Nr.
PLZ, Ort
wird eine Versicherungsnehmer-Gemeinschaft nach folgenden Vereinbarungen gebildet:
1. Versicherungsnehmer und Mitversicherungsnehmer sind gemeinsame Halter des oben
bezeichneten Fahrzeuges.
2. Der Mitversicherungsnehmer erhält das alleinige Nutzungsrecht an dem oben bezeichneten
Fahrzeug. Die Einstufung des Versicherungsvertrages in die Schadenfreiheitsklassen richtet
sich nach den Gefahrenmerkmalen des Mitversicherungsnehmers. Dieser behält nach
Auflösung der Gemeinschaft den gesamten - auch den während der Dauer der Gemeinschaft
erworbenen - Schadenfreiheitsrabatt.
3. Der Versicherungsnehmer ist allein berechtigt, Willenserklärungen zum Versicherungsvertrag
abzugeben und entgegenzunehmen sowie über die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag
zu verfügen. Er ist allein verpflichtet, die fälligen Prämien an den Versicherer zu entrichten.
4. Im Übrigen hat der Mitversicherungsnehmer dieselben Pflichten und Obliegenheiten wie der
Versicherungsnehmer.
Der Mitversicherungsnehmer war bisher versichert bei:
Versicherungsschein-Nr.
Name und Anschrift der Gesellschaft
SFR Haftpflichtvers.
SFR Fahrzeugvers.
Bisheriges amtliches Kennzeichen
(Datum, Ort)
Stempel und Unterschrift des Versicherungsnehmers (Firma)
(Datum, Ort)
Unterschrift des Mitversicherungsnehmers (SFR-Berechtigter)
7001000022
Beendigung des Vertrages am
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