Kraftfahrtversicherung Versicherungsscheinnummer Amtliches

Kraftfahrtversicherung
Versicherungsscheinnummer
Amtliches Kennzeichen
Fahrzeughersteller
Zwischen Firma (als versicherter Leasingnehmer)
und Herr/Frau (als Mitversicherungsnehmer)
Vor- und Nachname
Straße, Nr.
PLZ, Ort
wird eine Versicherungsnehmer-Gemeinschaft nach folgenden Vereinbarungen gebildet:
1. Der versicherte Leasingnehmer und der Mitversicherungsnehmer sind gemeinsame Halter des
oben bezeichneten Fahrzeuges.
2. Der Mitversicherungsnehmer erhält das alleinige Nutzungsrecht an dem oben bezeichneten
Fahrzeug. Die Einstufung des Versicherungsvertrages in die Schadenfreiheitsklassen richtet
sich nach den Gefahrenmerkmalen des Mitversicherungsnehmers. Dieser behält nach Auflösung der Gemeinschaft den gesamten - auch den während der Dauer der Gemeinschaft erworbenen - Schadenfreiheitsrabatt.
3. Der versicherte Leasingnehmer ist allein berechtigt, Willenserklärungen zum Versicherungsvertrag abzugeben und entgegenzunehmen sowie über die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Er ist allein verpflichtet, die fälligen Prämien an den Leasinggeber
zu entrichten.
4. Im Übrigen hat der Mitversicherungsnehmer dieselben Pflichten und Obliegenheiten wie der
versicherte Leasingnehmer.
Der Mitversicherungsnehmer war bisher versichert bei:
Name und Anschrift der Gesellschaft
Versicherungsschein-Nr.
SFR Haftpflichtvers.
SFR Fahrzeugvers.
Bisheriges amtliches Kennzeichen
(Datum, Ort)
Stempel und Unterschrift des versicherten Leasingnehmers (Firma)
(Datum, Ort)
Unterschrift des Mitversicherungsnehmers (SFR-Berechtigter)
7001011097
Beendigung des Vertrages am
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