Trennung vom Partner - und die Versicherungen?

Trennung vom Partner - und die Versicherungen?
Nach einer Trennung vom Lebenspartner denkt man nicht gleich an die
gemeinsamen Versicherungen - dennoch gibt es Wichtiges zu beachten.
Um Ihnen Unterstützung zu leisten, haben wir einige wichtige Hinweise für Sie
aufbereitet.
 Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht nur für denjenigen, der im Vertrag als
Versicherungsnehmer genannt ist + die Kinder. Spätestens nach der Scheidung hat
der Mitversicherte keinen Schutz mehr.
 Kfz-Versicherungen
Hat ein Ehegatte seinen PKW als Zweitwagen beim anderen Ehegatten versichert, so
besitzt er keine eigenen Schadensfreiheitsrabatte. Wenn dies der Fall sein sollte,
wenden Sie sich bitte an uns, um die bestehenden Möglichkeiten auszunutzen, wie
zum Beispiel Rabatte und Erlasse.
 Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bleibt beim eingetragenen Versicherungsnehmer, egal ob er
in der Wohnung/Haus verbleibt oder auszieht. Wichtig! Man sollte darauf achten,
dass die Versicherungssumme zu neuen bzw. der verbleibenden
Einrichtung/Wohnfläche passt.
 Wohngebäudeversicherung
Versicherungsnehmer ist derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie
eingetragen ist. Sind beide Partner als Eigentümer eingetragen und damit auch beide
Versicherungsnehmer, so läuft der Vertrag auch nach der Trennung weiter. Erst
wenn die Immobilie verkauft oder von einem Ex-Partner ganz übernommen wird,
geht auch die Police auf diesen allein über.
 Lebensversicherung
Wird keine Änderung vorgenommen, bekommt im Todesfall, der im Antrag
genannter Todesfallberechtigter, die Versicherungssumme.
© SaGaA Finanzservice GmbH & Co. KG
 Rechtschutzversicherung
Nach der Trennung ist nur noch der Versicherungsnehmer inklusiver seiner Kinder
versichert. Der Schutz für die Mitversicherte Person fällt nach der Scheidung aus.

Unfallversicherung
Wenn für jedes Familienmitglied eine eigene Police besteht, gibt es nach der
Scheidung keine Änderungen. Wenn jedoch mehrere Familienmitglieder gemeinsam
in einer Familienpolice versichert sind, bleibt die Police nach der Scheidung bestehen.
Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Gesamtprämie zahlt. Es empfiehlt
sich daher, die Police in Einzelverträge umzuwandeln.
Ihr persönlicher Berater in Versicherungsangelegenheiten gibt Ihnen gerne nähere
Informationen.
*Die Inhalte sind unverbindlich und stellen keine Empfehlung zum abschließen oder Kündigen eines
Vertrages da. Da jede Angelegenheit eine individuelle Abstimmung bedarf, ersetzt diese Information nicht die
persönliche Beratung.
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