Trennung vom Partner - und die Versicherungen? Nach einer Trennung vom Lebenspartner denkt man nicht gleich an die gemeinsamen Versicherungen - dennoch gibt es Wichtiges zu beachten. Um Ihnen Unterstützung zu leisten, haben wir einige wichtige Hinweise für Sie aufbereitet. Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht nur für denjenigen, der im Vertrag als Versicherungsnehmer genannt ist + die Kinder. Spätestens nach der Scheidung hat der Mitversicherte keinen Schutz mehr. Kfz-Versicherungen Hat ein Ehegatte seinen PKW als Zweitwagen beim anderen Ehegatten versichert, so besitzt er keine eigenen Schadensfreiheitsrabatte. Wenn dies der Fall sein sollte, wenden Sie sich bitte an uns, um die bestehenden Möglichkeiten auszunutzen, wie zum Beispiel Rabatte und Erlasse. Hausratversicherung Die Hausratversicherung bleibt beim eingetragenen Versicherungsnehmer, egal ob er in der Wohnung/Haus verbleibt oder auszieht. Wichtig! Man sollte darauf achten, dass die Versicherungssumme zu neuen bzw. der verbleibenden Einrichtung/Wohnfläche passt. Wohngebäudeversicherung Versicherungsnehmer ist derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist. Sind beide Partner als Eigentümer eingetragen und damit auch beide Versicherungsnehmer, so läuft der Vertrag auch nach der Trennung weiter. Erst wenn die Immobilie verkauft oder von einem Ex-Partner ganz übernommen wird, geht auch die Police auf diesen allein über. Lebensversicherung Wird keine Änderung vorgenommen, bekommt im Todesfall, der im Antrag genannter Todesfallberechtigter, die Versicherungssumme. © SaGaA Finanzservice GmbH & Co. KG Rechtschutzversicherung Nach der Trennung ist nur noch der Versicherungsnehmer inklusiver seiner Kinder versichert. Der Schutz für die Mitversicherte Person fällt nach der Scheidung aus. Unfallversicherung Wenn für jedes Familienmitglied eine eigene Police besteht, gibt es nach der Scheidung keine Änderungen. Wenn jedoch mehrere Familienmitglieder gemeinsam in einer Familienpolice versichert sind, bleibt die Police nach der Scheidung bestehen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Gesamtprämie zahlt. Es empfiehlt sich daher, die Police in Einzelverträge umzuwandeln. Ihr persönlicher Berater in Versicherungsangelegenheiten gibt Ihnen gerne nähere Informationen. *Die Inhalte sind unverbindlich und stellen keine Empfehlung zum abschließen oder Kündigen eines Vertrages da. Da jede Angelegenheit eine individuelle Abstimmung bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung. © SaGaA Finanzservice GmbH & Co. KG
© Copyright 2024 ExpyDoc