A. Das Geschehen im Supermarkt I. Strafbarkeit des A 1. § 242 – die

Prof. Dr. Eisele/PD Dr. Schittenhelm
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
2. Klausur – Lösungsskizze
A. Das Geschehen im Supermarkt
I. Strafbarkeit des A
1. § 242 – die getrunkene Cola
Obj. TB:
Bruch fremden u. Begründung neuen
Gewahrsams
Gewahrsamsbruch: ohne Willen des
Eigentümers
- Einverständnis?
Mutmaßliches Einverständnis?
Wenn Obj. Tb bejaht:
Vorsatz bzgl. Wegnahme
Zueignungsabsicht liegt vor!
§ 242 ist Eigentums- und nicht Vermögensdelikt
RW u. Schuld
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2. § 242 – Die „Umpackaktion“
kein Gewahrsamsbruch im Laden!
3. § 263 – Das Geschehen an der Kasse
Obj. Tb:
Täuschung, konkludente
Irrtum
Vermögensverfügung: jedes Handeln, Dulden
oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer
Vermögensminderung führt
aber: Verfügungsbewusstsein der K?
a) Verfügung über den „vorgelegten Karton
mit Inhalt“?
oder
b) K weiss nicht, was sich konkret im Karton
befindet u. will deshalb nicht darüber
verfügen
Wenn
a) Verfügung gegeben
- Schaden
- Auseinanderfallen von Verfügendem und
Geschädigtem: Dreiecksbetrug
Wenn
b) Kein Betrug
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4. § 242 – bei Verlassen des Supermarkts
Obj. Tb:
Wegnahme – Vollendung mit Verlassen des
Kassenbereichs
- mangels willentlicher Übertragung des
Kartoninhalts kein Einverständnis
Subj. Tb:
Vorsatz u. Zueignungsabsicht
RW u. Schuld
II. Strafbarkeit des B
1. §§ 242, 27 – Die Cola
- SV besagt insoweit nichts
Wenn bzgl. A § 242:
2. §§ 242, 27
Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat des A
Obj. Tb:
Hilfeleistung – Förderung der Haupttat
- „Schmierestehen“ bei der Umpackaktion
Subj. Tb:
doppelter Gehilfenvorsatz
RW u. Schuld
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3. § 252 – Der Stoß gegen O
Obj. Tb: Vollendeter Diebstahl
Betroffen auf frischer Tat
Einsatz des Nötigungsmittels Gewalt
aber:
Gehilfe des § 242 Täter des § 252?
- Rspr: wenn Gehilfe im Besitz der Beute
- a.A.: nur wenn Elemente Diebstahl u.
Gewalt täterschaftlich verwirklicht
wenn Rspr.: Vorsatz u. Absicht „sich“ im Besitz der Beute
zu erhalten
RW u. Schuld
4. §§ 223, 240
Wenn bzgl. A
§ 263
2. §§ 263, 27
Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat
Obj.:
Hilfeleisten – Fördern
3. §§ 253, 255
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Obj. Tb:
Einsatz des Nötigungsmittels Gewalt
Nötigungserfolg: Hinderung des O, die
Forderung in Höhe von 30,-- Euro zu realisieren
Vermögensverfügung?
- Anwendung von vis absoluta
Rspr:
keine Vermögensverf. erforderlich
a.A.:
Vermögensverfügung – §§ 253, 255 als
Selbstschädigungsdelikt
- keine Vermögensverfügung bei vis
absoluta
Wenn Vermögensverfügung nicht erforderlich:
Vermögensschaden bei Sicherungserpressung?
4. §§ 223, 240
III. Strafbarkeit von C und D
1. § 259 2. Alt. – Der „Mitgenuss“ des gestohlenen Whisky
Obj. Tb:
Sichverschaffen durch (Mit-)Konsum?
2. § 246 durch Trinken des Whisky
C. Die Fahrt
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I. Strafbarkeit des C
1. § 315 c I Nr. 1a, III – Der Baum
Obj. Tb:
Führen eines Fahrzeugs im Zustand
alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
- absolute Fahruntüchtigkeit: 1,1 Promille
Gefährdung von Leib und Leben eines anderen
- konkrete Gefahr – Fast-Unfall
Subj. Tb:
Vorsatz bzgl. Fahruntüchtigkeit
Fahrlässigkeit bzgl. Gefahr
- Zurechnungszusammenhang – keine
Selbstgefährdung des D
RW:
Einwilligung des D?
Rspr:
keine Einwilligung
- Rechtsgut des § 315 c: Sicherheit des
Straßenverkehrs
a.A.:
Einwilligung in die Gefährdung eines
Individualrechtsguts - § 316
Einwilligungsfähigkeit des D?
2. § 315 c I Nr. 1a, III – Der fremde PKW
3. § 142 I Nr. 2 – Der Unfall
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Obj. Tb:
Unfall
Verlassen des Unfallorts ohne zu Warten
Subj. Tb:
Vorsatz des A fehlt
4. § 142 I Nr. 2 – Weiterfahren nach Kenntnis
Obj. Tb:
kein Verlassen des Unfallorts!
5. § 142 II Nr. 2 – Verletzung der Nachholpflicht
- Unvorsätzliche Sich-Entfernen als „berechtigtes“ oder
„entschuldigtes“ Sich-Entfernen?
6. § 316 I
II. Strafbarkeit des D
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1. § 315 c Nr. 1a, III, § 27
- Bloßes Mitfahren keine Beihilfe
2. § 142 I Nr. 2
D ist als nur Mitfahrender nicht unfallbeteiligter i. S. d. V
- § 142 ist Sonderdelikt: daher keine mittelbare Täterschaft
3. §§ 316, 27
Bloßes Mitfahren keine Beihilfe
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