Prof. Dr. Eisele/PD Dr. Schittenhelm Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2. Klausur – Lösungsskizze A. Das Geschehen im Supermarkt I. Strafbarkeit des A 1. § 242 – die getrunkene Cola Obj. TB: Bruch fremden u. Begründung neuen Gewahrsams Gewahrsamsbruch: ohne Willen des Eigentümers - Einverständnis? Mutmaßliches Einverständnis? Wenn Obj. Tb bejaht: Vorsatz bzgl. Wegnahme Zueignungsabsicht liegt vor! § 242 ist Eigentums- und nicht Vermögensdelikt RW u. Schuld 1 2. § 242 – Die „Umpackaktion“ kein Gewahrsamsbruch im Laden! 3. § 263 – Das Geschehen an der Kasse Obj. Tb: Täuschung, konkludente Irrtum Vermögensverfügung: jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt aber: Verfügungsbewusstsein der K? a) Verfügung über den „vorgelegten Karton mit Inhalt“? oder b) K weiss nicht, was sich konkret im Karton befindet u. will deshalb nicht darüber verfügen Wenn a) Verfügung gegeben - Schaden - Auseinanderfallen von Verfügendem und Geschädigtem: Dreiecksbetrug Wenn b) Kein Betrug 2 4. § 242 – bei Verlassen des Supermarkts Obj. Tb: Wegnahme – Vollendung mit Verlassen des Kassenbereichs - mangels willentlicher Übertragung des Kartoninhalts kein Einverständnis Subj. Tb: Vorsatz u. Zueignungsabsicht RW u. Schuld II. Strafbarkeit des B 1. §§ 242, 27 – Die Cola - SV besagt insoweit nichts Wenn bzgl. A § 242: 2. §§ 242, 27 Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat des A Obj. Tb: Hilfeleistung – Förderung der Haupttat - „Schmierestehen“ bei der Umpackaktion Subj. Tb: doppelter Gehilfenvorsatz RW u. Schuld 3 3. § 252 – Der Stoß gegen O Obj. Tb: Vollendeter Diebstahl Betroffen auf frischer Tat Einsatz des Nötigungsmittels Gewalt aber: Gehilfe des § 242 Täter des § 252? - Rspr: wenn Gehilfe im Besitz der Beute - a.A.: nur wenn Elemente Diebstahl u. Gewalt täterschaftlich verwirklicht wenn Rspr.: Vorsatz u. Absicht „sich“ im Besitz der Beute zu erhalten RW u. Schuld 4. §§ 223, 240 Wenn bzgl. A § 263 2. §§ 263, 27 Vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat Obj.: Hilfeleisten – Fördern 3. §§ 253, 255 4 Obj. Tb: Einsatz des Nötigungsmittels Gewalt Nötigungserfolg: Hinderung des O, die Forderung in Höhe von 30,-- Euro zu realisieren Vermögensverfügung? - Anwendung von vis absoluta Rspr: keine Vermögensverf. erforderlich a.A.: Vermögensverfügung – §§ 253, 255 als Selbstschädigungsdelikt - keine Vermögensverfügung bei vis absoluta Wenn Vermögensverfügung nicht erforderlich: Vermögensschaden bei Sicherungserpressung? 4. §§ 223, 240 III. Strafbarkeit von C und D 1. § 259 2. Alt. – Der „Mitgenuss“ des gestohlenen Whisky Obj. Tb: Sichverschaffen durch (Mit-)Konsum? 2. § 246 durch Trinken des Whisky C. Die Fahrt 5 I. Strafbarkeit des C 1. § 315 c I Nr. 1a, III – Der Baum Obj. Tb: Führen eines Fahrzeugs im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit - absolute Fahruntüchtigkeit: 1,1 Promille Gefährdung von Leib und Leben eines anderen - konkrete Gefahr – Fast-Unfall Subj. Tb: Vorsatz bzgl. Fahruntüchtigkeit Fahrlässigkeit bzgl. Gefahr - Zurechnungszusammenhang – keine Selbstgefährdung des D RW: Einwilligung des D? Rspr: keine Einwilligung - Rechtsgut des § 315 c: Sicherheit des Straßenverkehrs a.A.: Einwilligung in die Gefährdung eines Individualrechtsguts - § 316 Einwilligungsfähigkeit des D? 2. § 315 c I Nr. 1a, III – Der fremde PKW 3. § 142 I Nr. 2 – Der Unfall 6 Obj. Tb: Unfall Verlassen des Unfallorts ohne zu Warten Subj. Tb: Vorsatz des A fehlt 4. § 142 I Nr. 2 – Weiterfahren nach Kenntnis Obj. Tb: kein Verlassen des Unfallorts! 5. § 142 II Nr. 2 – Verletzung der Nachholpflicht - Unvorsätzliche Sich-Entfernen als „berechtigtes“ oder „entschuldigtes“ Sich-Entfernen? 6. § 316 I II. Strafbarkeit des D 7 1. § 315 c Nr. 1a, III, § 27 - Bloßes Mitfahren keine Beihilfe 2. § 142 I Nr. 2 D ist als nur Mitfahrender nicht unfallbeteiligter i. S. d. V - § 142 ist Sonderdelikt: daher keine mittelbare Täterschaft 3. §§ 316, 27 Bloßes Mitfahren keine Beihilfe 8
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