Objektsirrtum – Beispiel aus Rengier, AT, § 15 Fall 5

Objektsirrtum – Beispiel aus Rengier, AT, § 15 Fall 5
Der A schlägt der Katze des Nachbarn N mit einer Axt den Schwanz ab; er
hielt das Tier im Dunkeln für ein N gehörendes Steiff-Tier.
I. § 303:
TB:
-
obj.: (+) → Katze; vgl. § 90a BGB1
subj.: (+) → unbeachtlicher Objektsirrtum2
II. § 17 TierschutzG
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier [im Fall: obj.: {+}, aber kein diesbezüglicher Vorsatz!]
a) aus Rohheit [= sonstiges subj. TB Merkmal; hier {-}] erhebliche Schmerzen
[im Fall: obj.: {+}, aber kein diesbezüglicher Vorsatz!] oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
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Zu: unbeachtlicher Subsumtionsirrtum oder Tatbestandsirrtum iSv §
16 I StGB?
1. Abw.: A erkennt die Katze als lebendiges Tier, hält sie zwar für einen
dem N zugehörigen Gegenstand, aber nicht für eine Sache im strafrechtliche Sinne.
§ 303 StGB: TB:
- obj: (+)
- Vorsatz → Sache (+) → § 16 I 1 (-): SV-Kenntnis (+); unbeachtlicher
Subsumtionsirrtum / zumindest3: SV-Kenntnis (+) + laienhafte Parallelwertung (+)
§ 90a BGB: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
2
Zw. (wirklich gleichwertige Objekte? → bejaht von Fahl, JURA 2005, 275; aber ange1
sichts des Wertunterschiedes von „toter“ und „belebter Materie“ (vgl. auch Art. 20a GG) wirklich „Planverwirklichung“? [Allerdings hat Roxin AT I, § 12 RN 156 dieses Kriterium für Fälle
des Irrtum im Kausalverlauf entwickelt; vorliegend handelt es sich nicht um einen derartigen Irrtum, da A das Tatobjekt genau an der Stelle verletzte, die er anvisiert hatte…]).
3
Sache als deskriptives oder hier - § 90a BGB! - als normatives TB-Merkmal?
2. Abw.: Wie 1. Abwandlung, aber: A glaubt, bereits durch Abschluss eines
Kaufvertrages mit N ohne weitere Einigung und Katzenübergabe Eigentümer der Katze geworden zu sein.
§ 303 StGB: TB:
- obj: fremde Sache: (+) → Abstraktionsprinzip!
- Vorsatz: (-) → „fremd“: Vorfeldirrtum führt zur fehlenden Parallelwertung