Objektsirrtum – Beispiel aus Rengier, AT, § 15 Fall 5 Der A schlägt der Katze des Nachbarn N mit einer Axt den Schwanz ab; er hielt das Tier im Dunkeln für ein N gehörendes Steiff-Tier. I. § 303: TB: - obj.: (+) → Katze; vgl. § 90a BGB1 subj.: (+) → unbeachtlicher Objektsirrtum2 II. § 17 TierschutzG Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier [im Fall: obj.: {+}, aber kein diesbezüglicher Vorsatz!] a) aus Rohheit [= sonstiges subj. TB Merkmal; hier {-}] erhebliche Schmerzen [im Fall: obj.: {+}, aber kein diesbezüglicher Vorsatz!] oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zu: unbeachtlicher Subsumtionsirrtum oder Tatbestandsirrtum iSv § 16 I StGB? 1. Abw.: A erkennt die Katze als lebendiges Tier, hält sie zwar für einen dem N zugehörigen Gegenstand, aber nicht für eine Sache im strafrechtliche Sinne. § 303 StGB: TB: - obj: (+) - Vorsatz → Sache (+) → § 16 I 1 (-): SV-Kenntnis (+); unbeachtlicher Subsumtionsirrtum / zumindest3: SV-Kenntnis (+) + laienhafte Parallelwertung (+) § 90a BGB: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. 2 Zw. (wirklich gleichwertige Objekte? → bejaht von Fahl, JURA 2005, 275; aber ange1 sichts des Wertunterschiedes von „toter“ und „belebter Materie“ (vgl. auch Art. 20a GG) wirklich „Planverwirklichung“? [Allerdings hat Roxin AT I, § 12 RN 156 dieses Kriterium für Fälle des Irrtum im Kausalverlauf entwickelt; vorliegend handelt es sich nicht um einen derartigen Irrtum, da A das Tatobjekt genau an der Stelle verletzte, die er anvisiert hatte…]). 3 Sache als deskriptives oder hier - § 90a BGB! - als normatives TB-Merkmal? 2. Abw.: Wie 1. Abwandlung, aber: A glaubt, bereits durch Abschluss eines Kaufvertrages mit N ohne weitere Einigung und Katzenübergabe Eigentümer der Katze geworden zu sein. § 303 StGB: TB: - obj: fremde Sache: (+) → Abstraktionsprinzip! - Vorsatz: (-) → „fremd“: Vorfeldirrtum führt zur fehlenden Parallelwertung
© Copyright 2025 ExpyDoc