HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BB160174 Montag, 11. April 2016 Mercure Hotel Berlin City Invalidenstraße 38 10115 Berlin Telefon: 030 30826952 NW164553 Mittwoch, 29. Juni 2016 Leonardo Hotel Köln Waldecker Straße 11–15 51065 Köln Telefon: 0221 6709-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Praxisseminar Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen – Praktische Umsetzung in der Bauleitplanung Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Montag 11. April 2016 Berlin Mittwoch 29. Juni 2016 Köln Titelmotiv: © RFloren - vhw PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME In der Bauleitplanung spielt die Bewältigung der Belange von Umwelt- und Artenschutz eine immer größere Rolle. Besondere Probleme bereiten oftmals nicht naturschutzfachliche Fragen, sondern die rechtlich fehlerfreie Abwägung und Umsetzung dieser Erkenntnisse. Es reicht dabei nicht aus, wenn Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen korrekt ermittelt wurden. Deren Realisierung muss vielmehr auch rechtlich hinreichend gesichert sein. Fehler führen in den meisten Fällen zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans. Solche Fehler sind in der Praxis häufig, aber vermeidbar und unnötig. Das Seminar zeigt die verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Bewältigung umweltrelevanter Belange in der Bauleitplanung auf. Dabei werden zum einen die Möglichkeiten einer Regelung durch Festsetzungen im Bebauungsplan besprochen, zum anderen auch die Lösung über städtebauliche Verträge. Ein Überblick über den ordnungsgemäßen Umweltbericht rundet das Seminar ab. Gestaltungsmöglichkeiten werden aufgezeigt und Fehlerquellen ausgeschlossen. Die Referenten sind beide Fachanwälte für Verwaltungsrecht und auf dem Gebiet des Planungsrechts tätig. Ihre langjährige Erfahrung mit Bebauungsplänen aus unterschiedlichsten Bereichen – vom großflächigen Einzelhandel bis zum Windpark – erlaubt es ihnen, das Thema praxisnah und anhand reeller Fragestellungen darzustellen. IHRE REFERENTEN Dr. Daniel Pflüger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Lehrbeauftragter der Universität Marburg. Publikationen zu bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen und zum Artenschutz. Partner der ARNEKE SIBETH Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater mbB Dr. Wolfgang Patzelt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Publikationen zu städtebaulichen Verträgen, Ausgleichsmaßnahmen und zu erneuerbaren Energien. Partner der ARNEKE SIBETH Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater mbB AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Beschäftigte der Bauämter (Bauverwaltung, Planung und Bauordnung), der Umwelt- und Rechtsämter der kommunalen Gebietskörperschaften, der am baurechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligten kommunalen und staatlichen Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange. Das Seminar richtet sich auch an Investorenvertreter, freie Planer, Architekten und Rechtsanwälte. 11. APRIL 2016 / 29. JUNI 2016 Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen – Praktische Umsetzung in der Bauleitplanung 10:00 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen – Praktische Umsetzung in der Bauleitplanung Seminarbeginn Grundlagen • Naturschutzrechtliche Grundlagen – Eingriff/Vermeidung/Ausgleich • Stellung in der Bauleitplanung und Regelungsmöglichkeiten – § 1a BauGB • Spezialgesetzliche Besonderheiten bei der Ausgleichsregelung (Waldrecht etc.) • Grundlagen für die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs nach Art und Umfang 씲 BB160174, Montag, 11. April 2016, Berlin 씲 NW164553, Mittwoch, 29. Juni 2016, Köln Name, Vorname Dienstbezeichnung Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan • Begrenzter Festsetzungskatalog – Was kann und darf man durch Festsetzungen regeln? • Planexterne Maßnahmen – Regelung durch Festsetzungen? • Die einzelnen Festsetzungen und ihre Relevanz für bestimmte Ausgleich- und Vermeidungsmaßnahmen Sicherung des Ausgleichs durch städtebauliche Verträge • Allgemeine Anforderungen • Zeitpunkt des Vertragsschlusses • Verfügungsbefugnis des Vorhabenträgers • Durchsetzbarkeit der Ausgleichsmaßnahmen • Dingliche Sicherung zugunsten der Naturschutzbehörde? • Besonderheiten bei CEF-Maßnahmen • Dokumentationspflicht Dokumentation des Ausgleichs • Umweltbericht und Begründung • Aufbau und klassische Fehler des Umweltberichts 16:30 Uhr Ende des Seminars 11:15 und 15:15 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr Kaffeepausen Gemeinsames Mittagessen Hinweise: Bitte bringen Sie zu der Veranstaltung das BauGB mit, idealerweise die Textsammlung zum BauGB (einschließlich BNatSchG, BauNVO, UVPG, etc.) aus dem vhw-Verlag. Jetzt neu! 12. Auflage November 2015 mit den Änderungen des Städtebaurechts durch die Windenergienovelle vom Juli 2014 und den beiden BauGB-Novellen zur erleichterten Unterbringung von Flüchtlingen vom November 2014 und Oktober 2015. Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der jeweiligen Architektenkammer/Ingenieurkammer). Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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