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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BB160174
Montag, 11. April 2016
Mercure Hotel Berlin City
Invalidenstraße 38
10115 Berlin
Telefon: 030 30826952
NW164553
Mittwoch, 29. Juni 2016
Leonardo Hotel Köln
Waldecker Straße 11–15
51065 Köln
Telefon: 0221 6709-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
320,00 € für Mitglieder des vhw
385,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Praxisseminar
Ausgleichsflächen und
Ausgleichsmaßnahmen –
Praktische Umsetzung
in der Bauleitplanung
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320
Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Montag
11. April 2016
Berlin
Mittwoch
29. Juni 2016
Köln
Titelmotiv: © RFloren - vhw
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
In der Bauleitplanung spielt die Bewältigung der Belange von Umwelt- und
Artenschutz eine immer größere Rolle. Besondere Probleme bereiten oftmals
nicht naturschutzfachliche Fragen, sondern die rechtlich fehlerfreie Abwägung
und Umsetzung dieser Erkenntnisse. Es reicht dabei nicht aus, wenn Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen korrekt ermittelt wurden. Deren Realisierung muss vielmehr auch rechtlich hinreichend gesichert sein. Fehler führen in
den meisten Fällen zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans. Solche
Fehler sind in der Praxis häufig, aber vermeidbar und unnötig.
Das Seminar zeigt die verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Bewältigung umweltrelevanter Belange in der Bauleitplanung auf. Dabei werden zum
einen die Möglichkeiten einer Regelung durch Festsetzungen im Bebauungsplan besprochen, zum anderen auch die Lösung über städtebauliche Verträge.
Ein Überblick über den ordnungsgemäßen Umweltbericht rundet das Seminar
ab. Gestaltungsmöglichkeiten werden aufgezeigt und Fehlerquellen ausgeschlossen.
Die Referenten sind beide Fachanwälte für Verwaltungsrecht und auf dem
Gebiet des Planungsrechts tätig. Ihre langjährige Erfahrung mit Bebauungsplänen aus unterschiedlichsten Bereichen – vom großflächigen Einzelhandel
bis zum Windpark – erlaubt es ihnen, das Thema praxisnah und anhand reeller
Fragestellungen darzustellen.
IHRE REFERENTEN
Dr. Daniel Pflüger
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Lehrbeauftragter der Universität Marburg. Publikationen
zu bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen
und zum Artenschutz. Partner der ARNEKE SIBETH Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Dr. Wolfgang Patzelt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Publikationen zu städtebaulichen Verträgen, Ausgleichsmaßnahmen und zu erneuerbaren Energien. Partner der
ARNEKE SIBETH Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater mbB
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Beschäftigte der Bauämter (Bauverwaltung, Planung und Bauordnung), der
Umwelt- und Rechtsämter der kommunalen Gebietskörperschaften, der am
baurechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligten kommunalen und staatlichen Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange. Das Seminar richtet
sich auch an Investorenvertreter, freie Planer, Architekten und Rechtsanwälte.
11. APRIL 2016 / 29. JUNI 2016
Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen –
Praktische Umsetzung in der Bauleitplanung
10:00 Uhr
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen –
Praktische Umsetzung in der Bauleitplanung
Seminarbeginn
Grundlagen
• Naturschutzrechtliche Grundlagen – Eingriff/Vermeidung/Ausgleich
• Stellung in der Bauleitplanung und Regelungsmöglichkeiten – § 1a BauGB
• Spezialgesetzliche Besonderheiten bei der Ausgleichsregelung (Waldrecht etc.)
• Grundlagen für die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs nach Art und Umfang
씲 BB160174, Montag, 11. April 2016, Berlin
씲 NW164553, Mittwoch, 29. Juni 2016, Köln
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan
• Begrenzter Festsetzungskatalog – Was kann und darf man
durch Festsetzungen regeln?
• Planexterne Maßnahmen – Regelung durch Festsetzungen?
• Die einzelnen Festsetzungen und ihre Relevanz
für bestimmte Ausgleich- und Vermeidungsmaßnahmen
Sicherung des Ausgleichs durch städtebauliche Verträge
• Allgemeine Anforderungen
• Zeitpunkt des Vertragsschlusses
• Verfügungsbefugnis des Vorhabenträgers
• Durchsetzbarkeit der Ausgleichsmaßnahmen
• Dingliche Sicherung zugunsten der Naturschutzbehörde?
• Besonderheiten bei CEF-Maßnahmen
• Dokumentationspflicht
Dokumentation des Ausgleichs
• Umweltbericht und Begründung
• Aufbau und klassische Fehler des Umweltberichts
16:30 Uhr
Ende des Seminars
11:15 und 15:15 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
Hinweise:
Bitte bringen Sie zu der Veranstaltung das BauGB mit, idealerweise die
Textsammlung zum BauGB (einschließlich BNatSchG, BauNVO, UVPG, etc.)
aus dem vhw-Verlag. Jetzt neu! 12. Auflage November 2015 mit den
Änderungen des Städtebaurechts durch die Windenergienovelle vom Juli
2014 und den beiden BauGB-Novellen zur erleichterten Unterbringung
von Flüchtlingen vom November 2014 und Oktober 2015.
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der
jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei
der jeweiligen Architektenkammer/Ingenieurkammer).
Amt / Abteilung
Telefon
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Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
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Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
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Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de