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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NW164511
Montag, 14. November 2016
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
Telefon: 0231 1204-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
320,00 € für Mitglieder des vhw
385,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Praktikerseminar
Störfallbetriebe in der
Bauleitplanung und im
Genehmigungsverfahren
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Montag
14. November 2016
Dortmund
Stand der Rechtsprechung und aktuelle
Entwicklungen
(KAS-18 / Seveso III)
Titelmotiv: © Gina Sanders - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Mit Urteil vom 15. September 2011 (C-53/10 – Müksch) hat der EuGH auf
eine Vorlage des BVerwG (4 C 5.09) entschieden, dass der Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie hinsichtlich der Wahrung angemessener Abstände zwischen
Störfallbetrieben und sensiblen Nutzungen auch in Genehmigungsverfahren
zu berücksichtigen ist.
Nach der Entscheidung vom 11.03.2015 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Hessischen Verwaltungsgerichtshofs , 4 A 654/13 – Müksch) ist die Errichtung eines Gartencenters auf Basis einer Baugenehmigung nach § 34
BauGB in unmittelbarer Nachbarschaft zum Betriebsgelände der Firma Merck
KG bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Am 26.03.2015 hat der Hessische
Verwaltungsgerichtshofs in einem weiteren Verfahren entschieden (4 C
1566/12.N – Bauhaus), dass die Errichtung eines Bau- und Heimwerkerfachmarktes als Drive-In mit Publikumsverkehr in weiterer Nachbarschaft zu einem
Störfallbetrieb zulässig ist.
Über diese Einzelfälle hinaus enthalten die beiden Urteile auch weitere wesentliche Interpretationen zur Problematik der Findung und Bewertung des
angemessenen Abstands im Sinne des Art. 12 Seveso-II-Richtlinie. Beide Urteile werden im Seminar ausführlich besprochen und diskutiert.
Das Bundeskabinett hat am 27. April 2016 zudem den Entwurf eines Gesetzes
zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie beschlossen. Die Seveso-III-Richtlinie
(2012/18/EU vom 4.7.12), hätte bereits bis zum 1. Juni 2015 in deutsches
Recht umgesetzt werden müssen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nun Ende
2016 abgeschlossen sein.
Das Seminar soll einen Beitrag dazu leisten, wie mit den Anforderungen des
raumbezogenen Störfallschutzes in der Praxis umzugehen ist, welche Punkte
in rechtlicher Hinsicht geklärt sind und in welchen Konstellationen noch Zweifelsfragen bestehen:
Nutzen Sie selbst die Möglichkeit vorab konkrete Fragen zu stellen. Übersenden Sie diese bitte per E-Mail an [email protected] bis zwei Wochen
vor Seminarbeginn.
IHR REFERENT
Jürgen Farsbotter
Dipl. Ing., Sachverständiger nach § 29b BImSchG, TÜV Nord Systems GmbH
& Co. KG, Abt. Industrieanlagen – Anlagensicherheit, Essen
Prof. Dr. Michael Uechtritz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der
Universität Stuttgart, Gleiss Lutz Rechtsanwälte, Stuttgart
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiter von Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörden sowie Städten und Gemeinden, Vereinigungen der Wirtschaft, Rechtsabteilungen von
Unternehmen, sowie im Bau- und Umweltrecht tätigen Rechtsanwälte, Planer
und Ingenieure.
MONTAG, 14. NOVEMBER 2016
Störfallbetriebe in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren
10:00 Uhr
Beginn des Seminars
Die Referenten tragen wechselseitig und im Dialog mit den Teilnehmern
insbesondere zu folgenden Themenbereichen vor:
Rechtliche Grundlagen
• Das Abstandsgebot der Seveso-II- und Seveso-III-Richtlinie und dessen
Umsetzung durch § 50 BImSchG und 12. BImSchV (Störfall-Verordnung)
• Die Urteile des EuGH und des BVerwG
• Neuerungen der Seveso-III-Richtlinie und Ausblick auf deren Umsetzung
in nationales Recht
Technische Grundlagen – Leitfaden KAS-18 der Kommission für
Anlagensicherheit
• Historie und Anwendungsbereich
• Praktische Anwendung
• Theoretische Einordnung – Störfallsystematik
• Probleme und offene Fragen – Arbeitshilfe KAS 32
Störfallschutz in der Bauleitplanung
• Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG
• Angemessene Berücksichtigung – striktes Gebot oder Abwägungsoffenheit
• Sonderfall: Überplanung von Gemengelagen
• § 50 BImSchG und naturschutzrechtliche Vorschriften
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Störfallbetriebe in der Bauleitplanung und
im Genehmigungsverfahren
NW164511, Montag, 14. November 2016, Dortmund
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Störfallschutz in Baugenehmigungsverfahren
• Bedeutung in beplanten Gebieten (§ 30 BauGB)
• Bedeutung im unbeplanten Innen- und Außenbereich (§§ 34, 35 BauGB)
Erfahrungen bei der Anwendung
• Grundsätzliche Fragen der Abstandsbestimmung
• Aktuelle Lösungsansätze und Urteile zu den „Folgen des Abstands“
• Schutzbedürftigkeit von Vorhaben als Element der Abstandsfindung
• Konflikte und Konfliktminderung
16:30 Uhr
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Ende des Seminars
11:30 bis 11:45 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 15:15 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Hinweis:
Das Skript enthält umfangreiches Begleitmaterial (Gesetze, Leitfäden,
Richtlinien, Aufsätze und Urteile)
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der
jeweiligen Rechtsanwaltskammer).
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de