HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NW164511 Montag, 14. November 2016 Kongresszentrum Westfalenhallen Rheinlanddamm 200 44139 Dortmund Telefon: 0231 1204-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Praktikerseminar Störfallbetriebe in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Montag 14. November 2016 Dortmund Stand der Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen (KAS-18 / Seveso III) Titelmotiv: © Gina Sanders - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Mit Urteil vom 15. September 2011 (C-53/10 – Müksch) hat der EuGH auf eine Vorlage des BVerwG (4 C 5.09) entschieden, dass der Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie hinsichtlich der Wahrung angemessener Abstände zwischen Störfallbetrieben und sensiblen Nutzungen auch in Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen ist. Nach der Entscheidung vom 11.03.2015 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Hessischen Verwaltungsgerichtshofs , 4 A 654/13 – Müksch) ist die Errichtung eines Gartencenters auf Basis einer Baugenehmigung nach § 34 BauGB in unmittelbarer Nachbarschaft zum Betriebsgelände der Firma Merck KG bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Am 26.03.2015 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshofs in einem weiteren Verfahren entschieden (4 C 1566/12.N – Bauhaus), dass die Errichtung eines Bau- und Heimwerkerfachmarktes als Drive-In mit Publikumsverkehr in weiterer Nachbarschaft zu einem Störfallbetrieb zulässig ist. Über diese Einzelfälle hinaus enthalten die beiden Urteile auch weitere wesentliche Interpretationen zur Problematik der Findung und Bewertung des angemessenen Abstands im Sinne des Art. 12 Seveso-II-Richtlinie. Beide Urteile werden im Seminar ausführlich besprochen und diskutiert. Das Bundeskabinett hat am 27. April 2016 zudem den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie beschlossen. Die Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU vom 4.7.12), hätte bereits bis zum 1. Juni 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nun Ende 2016 abgeschlossen sein. Das Seminar soll einen Beitrag dazu leisten, wie mit den Anforderungen des raumbezogenen Störfallschutzes in der Praxis umzugehen ist, welche Punkte in rechtlicher Hinsicht geklärt sind und in welchen Konstellationen noch Zweifelsfragen bestehen: Nutzen Sie selbst die Möglichkeit vorab konkrete Fragen zu stellen. Übersenden Sie diese bitte per E-Mail an [email protected] bis zwei Wochen vor Seminarbeginn. IHR REFERENT Jürgen Farsbotter Dipl. Ing., Sachverständiger nach § 29b BImSchG, TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG, Abt. Industrieanlagen – Anlagensicherheit, Essen Prof. Dr. Michael Uechtritz Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Universität Stuttgart, Gleiss Lutz Rechtsanwälte, Stuttgart AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiter von Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörden sowie Städten und Gemeinden, Vereinigungen der Wirtschaft, Rechtsabteilungen von Unternehmen, sowie im Bau- und Umweltrecht tätigen Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure. MONTAG, 14. NOVEMBER 2016 Störfallbetriebe in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren 10:00 Uhr Beginn des Seminars Die Referenten tragen wechselseitig und im Dialog mit den Teilnehmern insbesondere zu folgenden Themenbereichen vor: Rechtliche Grundlagen • Das Abstandsgebot der Seveso-II- und Seveso-III-Richtlinie und dessen Umsetzung durch § 50 BImSchG und 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) • Die Urteile des EuGH und des BVerwG • Neuerungen der Seveso-III-Richtlinie und Ausblick auf deren Umsetzung in nationales Recht Technische Grundlagen – Leitfaden KAS-18 der Kommission für Anlagensicherheit • Historie und Anwendungsbereich • Praktische Anwendung • Theoretische Einordnung – Störfallsystematik • Probleme und offene Fragen – Arbeitshilfe KAS 32 Störfallschutz in der Bauleitplanung • Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG • Angemessene Berücksichtigung – striktes Gebot oder Abwägungsoffenheit • Sonderfall: Überplanung von Gemengelagen • § 50 BImSchG und naturschutzrechtliche Vorschriften HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Störfallbetriebe in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren NW164511, Montag, 14. November 2016, Dortmund Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Störfallschutz in Baugenehmigungsverfahren • Bedeutung in beplanten Gebieten (§ 30 BauGB) • Bedeutung im unbeplanten Innen- und Außenbereich (§§ 34, 35 BauGB) Erfahrungen bei der Anwendung • Grundsätzliche Fragen der Abstandsbestimmung • Aktuelle Lösungsansätze und Urteile zu den „Folgen des Abstands“ • Schutzbedürftigkeit von Vorhaben als Element der Abstandsfindung • Konflikte und Konfliktminderung 16:30 Uhr Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Ende des Seminars 11:30 bis 11:45 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:00 bis 15:15 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Hinweis: Das Skript enthält umfangreiches Begleitmaterial (Gesetze, Leitfäden, Richtlinien, Aufsätze und Urteile) Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer). Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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