HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BW172636 Donnerstag, 2. März 2017 Sparkassenverband Baden-Württemberg Sparkassenakademie Pariser Platz 3 A 70173 Stuttgart Telefon: 0711 127-82465 BY170705 Donnerstag, 30. März 2017 NH Hotel Deutscher Kaiser Arnulfstraße 2 80335 München Telefon: 089 54 53 0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Vollzeit-Studierende (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Bayern Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Sport-, Freizeitund Kinderlärm • Rechtsgrundlagen • Bauleitplanung • Zulassungsverfahren • Rechtsschutz • 18. BImSchV und TA-Lärm in der Novellierung Donnerstag 2. März 2017 Stuttgart Donnerstag 30. März 2017 München www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Sport- und Freizeitveranstaltungen sowie der Besuch von Gaststätten mit Außengastronomie genießen einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft. Gleichwohl sind sie häufig mit erheblichem Lärm verbunden, wodurch sich Entspannung und Ruhe suchende Personen belästigt fühlen. Betroffene sehen sich im Umfeld dieser Anlagen Lautsprecherdurchsagen, schreienden Sportlern oder Gästen, pfeifenden Zuschauern oder / und lärmintensiven Sportgeräten sowie einem hohen Verkehrsaufkommen bei hohen Besucherzahlen ausgesetzt. Beschwerden und Klagen gegen von Kindertagesstätten und Kinderspielplätzen ausgehenden Lärm führten vor einiger Zeit zur öffentlichen Diskussion über die Kinderfreundlichkeit unserer Gesellschaft. Im Ergebnis dessen erfolgte eine Reihe von Rechtsänderungen zur Privilegierung des von derartigen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärms. Gleichwohl bestehen in der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten bei der Bewältigung dieser Problemstellung. Im Seminar werden die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung, der Genehmigung und dem Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen sowie Kindereinrichtungen auftretenden Lärmkonflikte, mit denen sich Gemeinden, Behörden, Anlagenbetreiber und Betroffene konfrontiert sehen, analysiert, die Rechtsgrundlagen (insbesondere die überarbeitete Freizeitlärm-RL) und aktuelle Rechtsprechung für deren Bewältigung in der Bauleitplanung, im Genehmigungsverfahren und im Vollzug sowie die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten erörtert und praktische Tipps für deren Anwendung aufgezeigt. Nutzen Sie die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung des Seminars und übersenden Sie uns bis zwei Wochen vor dem Seminar Ihre Problemstellungen an [email protected]. IHRE REFERENTEN Günter Halama Richter und stellvertretender Vorsitzender in dem für Bau- und Planungsrecht zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht a. D., Leipzig Dr. Gernot Schiller Rechtsanwalt Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs (Berlin, Bonn, Brüssel, Karlsruhe, Leipzig, London); Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Schwerpunkte: öffentliches Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht; diverse Publikationen, u. a. Kommentierung zur 18. BImSchV AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Beschäftigte der Bauplanungs-, Bauordnungs-, Bauaufsichts-, Baugenehmigungs-, Ordnungs-, Naturschutz-, Umwelt- und Rechtsämter, der Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Umweltrechts tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure. PROGRAMMABLAUF HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Sport-, Freizeit- und Kinderlärm Sport-, Freizeit- und Kinderlärm 10:00 Uhr Seminarbeginn A. Rechtsgrundlagen: Sport-, Freizeit- und Kinderlärm • Sport-, Freizeit- und Kinderlärm – Begriffe und Abgrenzung • Rechtsgrundlagen: BImSchG – Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) (neu: Entwurf für Novelle der 18. BImSchV) – Freizeitlärmrichtlinie – TA-Lärm (neu: Entwurf für Novelle der TA-Lärm) • Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Anhang I der 4. BImSchV und Immissionsermittlung nach TA-Lärm • Lärmermittlung und Bewertung, Lärmsummation BW172636, Donnerstag, 2. März 2017, Stuttgart BY170705, Donnerstag, 30. März 2017, München Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung B. Sport-, Freizeit- und Kinderlärm in der Bauleitplanung und Instrumente des Lärmschutzes • Allgemeine Grundlagen und relevante Regelwerke • 18. BImSchV und Freizeitlärm-Richtlinie in der Bauleitplanung • Aufeinandertreffen immissionsempfindlicher und emissionsträchtiger Nutzungen – Gebote der Abwägung und Konfliktbewältigung • Festsetzung von Sport-, Freizeit- und Kindereinrichtungen • Immissionsschutzrechtliche Festsetzungen – Reichweite und Inhalt • Bewältigung von Lärmkonflikten durch städtebaulichen oder sonstigen Vertrag? • Fallbeispiele und aktuelle Rechtsprechung C. Sport-, Freizeit- und Kinderlärm im Zulassungsverfahren • Lärmarten: Freizeiteinrichtungen, Kitas und Kinderspielplätze, Betrieb von Gaststätten (mit Außengastronomie) • Genehmigung von Anlagen und Veranstaltungen • Nachträgliche Anforderungen nach §§ 22, 24 BImSchG • Ordnungsrechtliche Möglichkeiten und Pflichten bei Verstößen gegen Lärmschutznormen • Fallbeispiele und aktuelle Rechtsprechung D. Rechtsschutz: Abwehr- und Schutzansprüche • Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Bauleitplanung – Normenkontrollverfahren • Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Zulassung von Anlagen und Veranstaltungen − Rechtsschutz der lärmbelästigten Nachbarn − Rechtsschutz der Emittenten / Anlagenbetreiber − Rechtsschutz bei widmungswidriger Nutzung 16:30 Uhr Seminarende 11:30 und 15:00 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr Kaffeepausen Gemeinsames Mittagessen Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
© Copyright 2025 ExpyDoc