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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BW172636
Donnerstag, 2. März 2017
Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Sparkassenakademie
Pariser Platz 3 A
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 127-82465
BY170705
Donnerstag, 30. März 2017
NH Hotel Deutscher Kaiser
Arnulfstraße 2
80335 München
Telefon: 089 54 53 0
Beginn:
10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
320,00 € für Mitglieder des vhw
385,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeit-Studierende (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt
der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der
Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705
01980001209816, BIC: COLSDE33XXX
unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen
enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten
Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung.
Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer
Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstr. 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Sport-, Freizeitund Kinderlärm
• Rechtsgrundlagen
• Bauleitplanung
• Zulassungsverfahren
• Rechtsschutz
• 18. BImSchV und
TA-Lärm in der
Novellierung
Donnerstag
2. März 2017
Stuttgart
Donnerstag
30. März 2017
München
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Sport- und Freizeitveranstaltungen sowie der Besuch von Gaststätten mit Außengastronomie genießen einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft. Gleichwohl sind sie häufig mit erheblichem Lärm verbunden, wodurch sich
Entspannung und Ruhe suchende Personen belästigt fühlen. Betroffene sehen
sich im Umfeld dieser Anlagen Lautsprecherdurchsagen, schreienden Sportlern
oder Gästen, pfeifenden Zuschauern oder / und lärmintensiven Sportgeräten
sowie einem hohen Verkehrsaufkommen bei hohen Besucherzahlen ausgesetzt.
Beschwerden und Klagen gegen von Kindertagesstätten und Kinderspielplätzen ausgehenden Lärm führten vor einiger Zeit zur öffentlichen Diskussion
über die Kinderfreundlichkeit unserer Gesellschaft. Im Ergebnis dessen erfolgte
eine Reihe von Rechtsänderungen zur Privilegierung des von derartigen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärms. Gleichwohl bestehen in der Praxis nach
wie vor Schwierigkeiten bei der Bewältigung dieser Problemstellung.
Im Seminar werden die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung, der Genehmigung und dem Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen sowie Kindereinrichtungen auftretenden Lärmkonflikte, mit denen sich Gemeinden,
Behörden, Anlagenbetreiber und Betroffene konfrontiert sehen, analysiert,
die Rechtsgrundlagen (insbesondere die überarbeitete Freizeitlärm-RL) und
aktuelle Rechtsprechung für deren Bewältigung in der Bauleitplanung, im Genehmigungsverfahren und im Vollzug sowie die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten erörtert und praktische Tipps für deren Anwendung aufgezeigt.
Nutzen Sie die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung des Seminars und übersenden Sie uns bis zwei Wochen vor dem Seminar Ihre Problemstellungen an
[email protected].
IHRE REFERENTEN
Günter Halama
Richter und stellvertretender Vorsitzender in dem für Bau- und Planungsrecht
zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht a. D., Leipzig
Dr. Gernot Schiller
Rechtsanwalt Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs (Berlin, Bonn, Brüssel, Karlsruhe,
Leipzig, London); Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Schwerpunkte: öffentliches Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht; diverse Publikationen, u. a. Kommentierung zur 18. BImSchV
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Beschäftigte der Bauplanungs-, Bauordnungs-, Bauaufsichts-, Baugenehmigungs-, Ordnungs-, Naturschutz-, Umwelt- und Rechtsämter, der Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie
auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Umweltrechts tätige Rechtsanwälte,
Planer und Ingenieure.
PROGRAMMABLAUF
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Sport-, Freizeit- und Kinderlärm
Sport-, Freizeit- und Kinderlärm
10:00 Uhr
Seminarbeginn
A. Rechtsgrundlagen: Sport-, Freizeit- und Kinderlärm
• Sport-, Freizeit- und Kinderlärm – Begriffe und Abgrenzung
• Rechtsgrundlagen: BImSchG – Sportanlagenlärmschutzverordnung
(18. BImSchV) (neu: Entwurf für Novelle der 18. BImSchV) – Freizeitlärmrichtlinie – TA-Lärm (neu: Entwurf für Novelle der TA-Lärm)
• Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Anhang I der 4. BImSchV
und Immissionsermittlung nach TA-Lärm
• Lärmermittlung und Bewertung, Lärmsummation
BW172636, Donnerstag, 2. März 2017, Stuttgart
BY170705, Donnerstag, 30. März 2017, München
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
B. Sport-, Freizeit- und Kinderlärm in der Bauleitplanung und Instrumente des Lärmschutzes
• Allgemeine Grundlagen und relevante Regelwerke
• 18. BImSchV und Freizeitlärm-Richtlinie in der Bauleitplanung
• Aufeinandertreffen immissionsempfindlicher und emissionsträchtiger
Nutzungen – Gebote der Abwägung und Konfliktbewältigung
• Festsetzung von Sport-, Freizeit- und Kindereinrichtungen
• Immissionsschutzrechtliche Festsetzungen – Reichweite und Inhalt
• Bewältigung von Lärmkonflikten durch städtebaulichen oder sonstigen Vertrag?
• Fallbeispiele und aktuelle Rechtsprechung
C. Sport-, Freizeit- und Kinderlärm im Zulassungsverfahren
• Lärmarten: Freizeiteinrichtungen, Kitas und Kinderspielplätze, Betrieb
von Gaststätten (mit Außengastronomie)
• Genehmigung von Anlagen und Veranstaltungen
• Nachträgliche Anforderungen nach §§ 22, 24 BImSchG
• Ordnungsrechtliche Möglichkeiten und Pflichten bei Verstößen gegen
Lärmschutznormen
• Fallbeispiele und aktuelle Rechtsprechung
D. Rechtsschutz: Abwehr- und Schutzansprüche
• Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Bauleitplanung – Normenkontrollverfahren
• Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Zulassung von Anlagen und
Veranstaltungen
− Rechtsschutz der lärmbelästigten Nachbarn
− Rechtsschutz der Emittenten / Anlagenbetreiber
− Rechtsschutz bei widmungswidriger Nutzung
16:30 Uhr
Seminarende
11:30 und 15:00 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de