HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BY163001 Mittwoch, 13. Januar 2016 InterCity Hotel München Bayerstraße 10 80335 München Telefon: 089 444440 NW164446 Mittwoch, 27. Januar 2016 Kongresszentrum Westfalenhallen Rheinlanddamm 200 44139 Dortmund Telefon: 0231 1204-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Bayern, Rosenbuschstr. 6 · 80538 München Telefon: 089 291639-30,Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-46 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Die Anwendung der TA Lärm Mittwoch 13. Januar 2016 München Mittwoch 27. Januar 2016 Dortmund • Grundlagen der TA Lärm • Immissionsschutz- und baurechtliches Genehmigungsverfahren • Bezüge zur Bauleitplanung www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Die TA Lärm ist eines der wichtigsten Regelwerke des Immissionsschutzrechts. Bei ihr handelt es sich um eine normenkonkretisierende Verwaltungsvorschrift. Soweit sie den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umweltauswirkungen konkretisiert, kommt ihr eine zu beachtende Bindungswirkung zu. Die Anwendung der TA Lärm erfordert technisches und rechtliches Wissen. Daher werden im Seminar die Anforderungen der TA Lärm aus technischer und rechtlicher Sicht im Detail dargestellt und das themenrelevante Wissen anhand von aktuellen Beispielen und Rechtsprechung vermittelt, damit Sie in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Zusammenhänge herzustellen und Lösungsperspektiven für immissionsschutzrechtliche Konflikte zu entwikkeln. Einen Themenschwerpunkt des Seminars wird die Erläuterung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.11.2012 bilden. Nach dieser Entscheidung ist es bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen im Anwendungsbereich der TA Lärm nicht möglich, „der Überschreitung der AußenImmissionsrichtwerte durch Anordnung von passivem Lärmschutz zu begegnen“. Hier stellt sich nach wie vor die Frage, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Planungs- und Genehmigungspraxis hat. Das Seminarprogramm ist offen für Rückfragen und Diskussionen. Aktuelle Probleme, die Sie beschäftigen, können Sie spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die vhw-Geschäftsstelle übersenden, um so den Referenten die Möglichkeit zu geben, sich bereits im Vorfeld mit Ihren Fragen auseinanderzusetzen und so ggf. zum Inhalt der Veranstaltung zu machen. IHRE REFERENTEN Eckhard David Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte, Hannover und ehemaliger Stadtdirektor bzw. Beigeordneter des Niedersächsischen Städtetags; einer der Tätigkeitsschwerpunkt: bau- und immissionsschutzrechtliche Beratung von Kommunen und Vorhabenträgern. Dr. rer. nat. Gerke Hoppmann öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schall- und Schwingungstechnik, freier Mitarbeiter bei der Bonk-Maire-Hoppmann GbR (Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG). 13. JANUAR 2016 / 27. JANUAR 2016 Die Anwendung der TA Lärm Die Anwendung der TA Lärm 10:00 Uhr Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Bauplanungs-, Bauordnungs-, Bauaufsichts-, Baugenehmigungs-, Umwelt- und Rechtsämter sowie der Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise. Von Interesse ist das Seminar auch für auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Umweltrechts tätige Rechtsanwälte sowie Planer und Ingenieure. Beginn des Seminars I. Grundzüge der TA Lärm • Beurteilungszeiten – Betriebszeiten • „Beurteilungspegel“ und deren Bezug zu Immissionsrichtwerten • „kurzzeitige Geräuschspitzen“, Maximalpegel • Bedeutung der Vorbelastung • Immissionsprognose, Modellbildung gemäß ISO 9613-2 II. Immissionsschutz- und baurechtliches Genehmigungsverfahren • Anwendungsbereich der TA Lärm bei der Vorhabengenehmigung • Immissionsschutzrechtliche Nebenbestimmungen • Reichweite der Genehmigung • Gebietseinordnung • Gemengelage • Lärmminderungstechnik • Vorverlegung der Nachtzeit • Seltenes Ereignis • Tagesrandzeiten • Zu- und Abgangsverkehr • Messabschlag • Einwendungsverzicht 씲 BY163001, Mittwoch, 13. Januar 2016, München 씲 NW164446, Mittwoch, 27. Januar 2016, Dortmund Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung III. Bezüge zur Bauleitplanung • Konsequenzen des Urteils des BVerwG vom 29.11.2012 • Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel • Ausbreitungsmodell der DIN 45691 im Vergleich zur ISO 9613-2 • „Reserven“ und Konkurrenzen im Einzelgenehmigungsverfahren • Vorsorgeprinzip gemäß § 50 BImSchG • Anhebung oder Reduzierung des Schutzniveaus durch Bauleitplanung • Die bewohnte Lärmschutzwand 16:30 Uhr AUF DIESEM SEMINAR TREFFEN SIE HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffee-/Teepause Gemeinsames Mittagessen Kaffee-/Teepause Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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