Die Anwendung der TA Lärm

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY163001
Mittwoch, 13. Januar 2016
InterCity Hotel München
Bayerstraße 10
80335 München
Telefon: 089 444440
NW164446
Mittwoch, 27. Januar 2016
Kongresszentrum Westfalenhallen
Rheinlanddamm 200
44139 Dortmund
Telefon: 0231 1204-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
320,00 € für Mitglieder des vhw
385,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Bayern, Rosenbuschstr. 6 · 80538 München
Telefon: 089 291639-30,Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-46
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Die Anwendung der TA Lärm
Mittwoch
13. Januar 2016
München
Mittwoch
27. Januar 2016
Dortmund
• Grundlagen der TA
Lärm
• Immissionsschutz- und
baurechtliches Genehmigungsverfahren
• Bezüge zur Bauleitplanung
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Die TA Lärm ist eines der wichtigsten Regelwerke des Immissionsschutzrechts.
Bei ihr handelt es sich um eine normenkonkretisierende Verwaltungsvorschrift.
Soweit sie den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umweltauswirkungen konkretisiert, kommt ihr eine zu beachtende Bindungswirkung zu.
Die Anwendung der TA Lärm erfordert technisches und rechtliches Wissen.
Daher werden im Seminar die Anforderungen der TA Lärm aus technischer
und rechtlicher Sicht im Detail dargestellt und das themenrelevante Wissen
anhand von aktuellen Beispielen und Rechtsprechung vermittelt, damit Sie
in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Zusammenhänge herzustellen
und Lösungsperspektiven für immissionsschutzrechtliche Konflikte zu entwikkeln.
Einen Themenschwerpunkt des Seminars wird die Erläuterung des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts vom 29.11.2012 bilden. Nach dieser Entscheidung ist es bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen im Anwendungsbereich der TA Lärm nicht möglich, „der Überschreitung der AußenImmissionsrichtwerte durch Anordnung von passivem Lärmschutz zu begegnen“. Hier stellt sich nach wie vor die Frage, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Planungs- und Genehmigungspraxis hat.
Das Seminarprogramm ist offen für Rückfragen und Diskussionen. Aktuelle
Probleme, die Sie beschäftigen, können Sie spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die vhw-Geschäftsstelle übersenden, um so den Referenten die Möglichkeit zu geben, sich bereits im Vorfeld mit Ihren Fragen
auseinanderzusetzen und so ggf. zum Inhalt der Veranstaltung zu machen.
IHRE REFERENTEN
Eckhard David
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der
Kanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte, Hannover und ehemaliger Stadtdirektor bzw. Beigeordneter des Niedersächsischen Städtetags; einer der Tätigkeitsschwerpunkt:
bau- und immissionsschutzrechtliche Beratung von Kommunen und Vorhabenträgern.
Dr. rer. nat. Gerke Hoppmann
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Schall- und Schwingungstechnik, freier Mitarbeiter bei
der Bonk-Maire-Hoppmann GbR (Messstelle nach §§ 26,
28 BImSchG).
13. JANUAR 2016 / 27. JANUAR 2016
Die Anwendung der TA Lärm
Die Anwendung der TA Lärm
10:00 Uhr
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Bauplanungs-, Bauordnungs-, Bauaufsichts-, Baugenehmigungs-, Umwelt- und Rechtsämter sowie der Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise. Von
Interesse ist das Seminar auch für auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Umweltrechts tätige Rechtsanwälte sowie Planer und Ingenieure.
Beginn des Seminars
I. Grundzüge der TA Lärm
• Beurteilungszeiten – Betriebszeiten
• „Beurteilungspegel“ und deren Bezug zu Immissionsrichtwerten
• „kurzzeitige Geräuschspitzen“, Maximalpegel
• Bedeutung der Vorbelastung
• Immissionsprognose, Modellbildung gemäß ISO 9613-2
II. Immissionsschutz- und baurechtliches Genehmigungsverfahren
• Anwendungsbereich der TA Lärm bei der Vorhabengenehmigung
• Immissionsschutzrechtliche Nebenbestimmungen
• Reichweite der Genehmigung
• Gebietseinordnung
• Gemengelage
• Lärmminderungstechnik
• Vorverlegung der Nachtzeit
• Seltenes Ereignis
• Tagesrandzeiten
• Zu- und Abgangsverkehr
• Messabschlag
• Einwendungsverzicht
씲 BY163001, Mittwoch, 13. Januar 2016, München
씲 NW164446, Mittwoch, 27. Januar 2016, Dortmund
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
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Name, Vorname
Dienstbezeichnung
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III. Bezüge zur Bauleitplanung
• Konsequenzen des Urteils des BVerwG vom 29.11.2012
• Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel
• Ausbreitungsmodell der DIN 45691 im Vergleich zur ISO 9613-2
• „Reserven“ und Konkurrenzen im Einzelgenehmigungsverfahren
• Vorsorgeprinzip gemäß § 50 BImSchG
• Anhebung oder Reduzierung des Schutzniveaus durch Bauleitplanung
• Die bewohnte Lärmschutzwand
16:30 Uhr
AUF DIESEM SEMINAR TREFFEN SIE
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Kaffee-/Teepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffee-/Teepause
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