EuGH-Urteil zur kostenlosen Autobahnvignette für Behinderte

Mitteilungen der Juristischen Zentrale
VERTRAGSANWÄLTE
Nr. 27/2016
08.03.2016 Th
ÖSTERREICH: EuGH-Urteil zur kostenlosen Autobahnvignette
für Behinderte - Keine Diskriminierung von Behinderten aus
anderen EU-Mitgliedstaaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 13 Abs. 2 des österreichischen Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStMG) ist Behinderten, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und
auf die ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht
mehr als 3,5 t zugelassen wurde, auf Antrag eine Jahresvignette für die Autobahnbenutzung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Diese Regelung hat in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden von behinderten ADAC-Mitgliedern aus Deutschland geführt, die sich hierdurch benachteiligt sahen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch bereits im Jahre 2009 entschieden,
dass diese Regelung mit europarechtlichen Grundsätzen vereinbar ist und Behinderte
aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht diskriminiert (Urteil vom 1.10.2009, Az.:
C-103/08). Die betreffende österreichische Regelung stellt keinen Verstoß gegen das
Diskriminierungsverbot des Art. 12 EG-Vertrag dar.
Der EuGH begründet dies u.a. damit, dass mit der österreichischen Vorschrift die Mobilität und die soziale Integration von Menschen gefördert werden, denen wegen einer
Behinderung die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist und die daher auf die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs angewiesen sind. Da die Regelung
Behinderten zudem regelmäßige Fahrten innerhalb Österreichs erleichtern soll, erscheinen der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt deshalb als geeignete Kriterien
für den Nachweis, dass eine Verbindung dieser Personen mit der Gesellschaft des betroffenen Mitgliedstaats besteht, aufgrund deren sie von anderen Kategorien von Nutzern unterschieden werden können, die das österreichische Straßennetz nur punktuell
und zeitweise benützen.
Im vorliegenden Fall hatte ein schwerbehinderter Autofahrer aus Deutschland eine
Geldstrafe aus Österreich angefochten, die gegen ihn wegen des Befahrens einer
mautpflichtigen Straße ohne Entrichtung der Maut bzw. Erwerbs einer Autobahnvignette
verhängt wurde.
2
Die Entscheidung des EuGH im Volltext finden Sie im Internet unter
http://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/ (in die Suchmaske das Az.: C-103/08 eingeben).
Die vorliegende Mitteilung ersetzt die Mitteilung für Vertragsanwälte Nr. 70/2009
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Markus Schäpe
Leiter Juristische Zentrale