EuGH-Urteil zur kostenlosen Autobahnvignette für Behinderte

Mitteilungen der Juristischen Zentrale
REGIONALCLUB
Nr. 23/2016
08.03.2016 Th
ÖSTERREICH: EuGH-Urteil zur kostenlosen Autobahnvignette
für Behinderte - Keine Diskriminierung von Behinderten aus
anderen EU-Mitgliedstaaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Österreich können Behinderte eine kostenlose Jahresvignette für die Autobahnbenutzung beantragen, wenn sie in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
haben und auf sie ein Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
3,5 t zugelassen ist.
Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden von behinderten ADACMitgliedern aus Deutschland geführt, die sich durch diese Regelung benachteiligt sahen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch bereits im Jahre 2009 entschieden (Urteil v. 1.10.2009, Az. C-103/08), dass die österreichische Regelung mit europarechtlichen Grundsätzen vereinbar ist und Behinderte aus anderen EU-Mitgliedstaaten
nicht diskriminiert.
In dem vom EuGH entschiedenen Fall hatte ein schwerbehinderter Urlauber aus
Deutschland eine Geldstrafe aus Österreich angefochten, die gegen ihn wegen der Benutzung einer mautpflichtigen Straße ohne Entrichtung der Maut bzw. Erwerbs einer
Autobahnvignette verhängt wurde.
Der EuGH begründet seine Entscheidung u.a. damit, dass mit der österreichischen Vorschrift die Mobilität und die soziale Integration von Menschen gefördert werden, denen
wegen einer Behinderung die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist
und die daher auf die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs angewiesen sind. Die Voraussetzung des Bestehens eines österreichischen Wohnsitzes ist zudem hierfür ein
geeignetes und zulässiges Unterscheidungskriterium gegenüber Personen, die – wie
z.B. ausländische Autofahrer – das österreichische Straßennetz nur punktuell und zeitweise benutzen.
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Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung für die Regionalclubs Nr. 36/2009.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, helfen Ihnen die Clubjuristen unter der
Rufnummer (089) 76 76 – 24 23
gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Schäpe
Leiter Juristische Zentrale