Hinweise zur Remonstration 1. Voraussetzung für eine Remonstration ist die nachgewiesene Teilnahme an der Besprechung der Aufgabenstellung. 2. Die Remonstration ist binnen vier Wochen nach dem allgemeinen Rückgabe bzw. Besprechungstermin schriftlich (nicht per Mail) mit Begründung einzureichen. 3. In Ihrem Antrag nennen Sie bitte Namen, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Matrikelnummer. 4. Eine Überprüfung der Korrektur erfolgt im Hinblick auf Bewertungsfehler (Mängel der Korrektur). Der Mangel der Korrektur muss in die Endbenotung eingeflossen sein. Der Begründung der Remonstration muss in substantiierter Weise zu entnehmen sein, worin ein Bewertungsfehler liegen soll. Es ist anzugeben, wie sich aus dem Bewertungsfehler die Änderung der Benotung ergeben soll. 5. Allgemeine Ausführungen zu den Anmerkungen des Korrektors sind insoweit nicht zielführend. Nicht ausreichend als Begründung ist der Verweis auf die Leistung und Benotung anderer Teilnehmer/innen. Ebenfalls kann als Remonstrationsgrund nicht allein angeführt werden, dass die Benotung unzutreffend sei („Die Bewertung ist zu negativ.“/ „Ein Fehler wurde zu stark gewertet.“). Ist eine Lösungsskizze veröffentlicht worden, erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Allein ein Verweis auf die Lösungsskizze ist daher nicht ausreichend
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