Hinweise zur Remonstration 1. Voraussetzung für eine

Hinweise zur Remonstration
1.
Voraussetzung für eine Remonstration ist die nachgewiesene Teilnahme an der Besprechung der
Aufgabenstellung.
2.
Die Remonstration ist binnen vier Wochen nach dem allgemeinen Rückgabe bzw. Besprechungstermin
schriftlich (nicht per Mail) mit Begründung einzureichen.
3.
In Ihrem Antrag nennen Sie bitte Namen, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Matrikelnummer.
4.
Eine Überprüfung der Korrektur erfolgt im Hinblick auf Bewertungsfehler (Mängel der Korrektur). Der
Mangel der Korrektur muss in die Endbenotung eingeflossen sein. Der Begründung der Remonstration
muss in substantiierter Weise zu entnehmen sein, worin ein Bewertungsfehler liegen soll. Es ist
anzugeben, wie sich aus dem Bewertungsfehler die Änderung der Benotung ergeben soll.
5.
Allgemeine Ausführungen zu den Anmerkungen des Korrektors sind insoweit nicht zielführend. Nicht
ausreichend als Begründung ist der Verweis auf die Leistung und Benotung anderer Teilnehmer/innen.
Ebenfalls kann als Remonstrationsgrund nicht allein angeführt werden, dass die Benotung
unzutreffend sei („Die Bewertung ist zu negativ.“/ „Ein Fehler wurde zu stark gewertet.“). Ist eine
Lösungsskizze veröffentlicht worden, erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Allein ein Verweis
auf die Lösungsskizze ist daher nicht ausreichend