LEHRSTUHL FÜR ÖFFENTLICHES RECHT I PROF. DR. STEPHAN RIXEN Prof. Dr. Stephan Rixen • Universität Bayreuth • 95440 Bayreuth Postanschrift: Universität Bayreuth Rechts- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Universitätsstr. 30 95447 Bayreuth Telefon: 0921 / 55 - 6011 Telefax: 0921 / 55 - 6012 E-Mail: [email protected] Internet: www.oer1.uni-bayreuth.de Bayreuth, 22. April 2015 Allgemeine Hinweise zu Nachkorrekturanträgen Nachkorrekturanträge für Leistungsnachweise, die im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2015 bei Prof. Dr. Rixen erbracht wurden, sind spätestens eine Woche nach der Besprechung der jeweiligen Arbeit am Lehrstuhl einzureichen. Die Remonstration kann persönlich im Lehrstuhlsekretariat abgegeben werden. Das Sekretariat ist montags bis donnerstags jeweils von 8 – 12 Uhr geöffnet. Bei postalisch eingehenden Anträgen ist der Tag des Posteingangs ausschlaggebend. Nach Fristablauf eingehende Nachkorrekturanträge werden nicht mehr berücksichtigt! Voraussetzung für eine Remonstration ist die persönliche Teilnahme an der Besprechung der Klausur bzw. Hausarbeit, die durch Unterschrift des Dozenten am Ende der Klausur bzw. Hausarbeit nachgewiesen werden muss. Um eine anonymisierte Korrektur auch im Nachkorrekturverfahren zu gewährleisten, ist es notwendig, dass nur das den Nachkorrekturantrag beinhaltende Anschreiben ihre persönlichen Daten enthält, die Remonstrationsbegründung hingegen nur Ihre Matrikelnummer. Personalisierte Remonstrationsbegründungen können nicht bearbeitet werden. Der Nachkorrekturantrag ist schriftlich abzufassen und zu begründen. Ihm kann nur abgeholfen werden, wenn die Klausur zu Unrecht nicht mit der richtigen Punktzahl bewertet worden ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine Nachkorrektur bei Auffinden zuvor nicht erkannter oder nicht hinreichend gewürdigter Fehler auch zu einer Verschlechterung des bisher erreichten Ergebnisses führen kann. Es sind konkrete, fachliche, nach Maßgabe prüfungsrechtlicher Grundsätze beachtliche Korrekturfehler zu rügen. Im Remonstrationsschreiben ist auf die Bemerkungen der Korrekturassistenten am Rande und am Ende der Klausur bzw. Hausarbeit sachlich und in substantiierter Weise einzugehen. Eine pauschale Kritik genügt dem Begründungserfordernis nicht. Das Vorbringen ist nach der Reihenfolge der Klausur bzw. Hausarbeit zu gliedern, wobei Anmerkungen am Ende der Arbeit an dem Ort anzusprechen sind, auf den sie sich beziehen. Die einzelnen Kritikpunkte sind zu nummerieren. Des Weiteren ist die jeweilige Seite zu benennen. Die Argumentation ist ggf. mit Fundstellen aus Rechtsprechung und Literatur zu untermauern. Die Klausur bzw. Hausarbeit selbst ist mit dem Nachkorrekturantrag einzureichen. Beigefügte Klausuren von anderen Teilnehmern an der Übung werden bei der Nachkorrektur nicht berücksichtigt. gez. Gero Bartsch
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