Pressemitteilung Nicht die geringste soziale Korrektur für die Pensionen Ende Februar präsentierte der Pensionsminister eine schon seit langem angekündigte Maßnahme: die soziale Korrektur der Pensionen als Ausgleich zum Indexsprung und zur Erhöhung der Mehrwertsteuer und Akzisen. Obschon der Minister ursprünglich eine Korrektur von 1 % für alle Mindestpensionen angekündigt hatte, gibt es nun effektiv nur magere 0,7 %. Darüber hinaus sind nur Arbeitnehmer und Selbstständige mit einer Mindestpension und mit einer Laufbahn von 45 Jahren betroffen. Ein alleinstehender Rentner mit einer Mindestpension (1.145,80 Euro) wird also aufgrund dieser „Korrektur“ 8 Euro mehr pro Monat erhalten. Dieser Rentner verliert aber allein aufgrund des Indexsprungs 23 Euro pro Monat, ohne die Nicht-Indexierung der Steuertarife während vier Jahren und die Erhöhung anderer Rechnungen wie die Akzisen und die Mwst. auf Strom zu berücksichtigen. Zudem hat die „Turteltaks“ in Flandern schwere und völlig ungerechte Folgen. Diese « soziale Korrektur » ist nicht nur lächerlich, sie ist auch hochgradig diskriminierend: Keine soziale Korrektur ist vorgesehen für sehr viele Frauen, die keine vollständige Karriere aufweisen, vor allem weil sie erst seit 2009 eine Laufbahn von 45 Jahren nachweisen müssen. Diese Frauen sind heute die Opfer einer Wahl, die sie in der Vergangenheit getroffen haben auf der Grundlage der damals geltenden Gesetze. Keine soziale Korrektur ist vorgesehen für die Pensionierten mit Mindestpension, die weniger als 45 Berufsjahre aufweisen. Keine soziale Korrektur ist vorgesehen für all die Pensionen, deren Betrag nur knapp über dem Mindestbetrag liegt. Keine soziale Korrektur ist vorgesehen für all jene, die sich mit der Einkommensgarantie für ältere Personen begnügen müssen. Keine soziale Korrektur ist vorgesehen für die Kranken, Invaliden oder Arbeitslosen. Für die Pensionen von Selbstständigen oder gemischten Laufbahnen (SelbständigkeitEntlohnung) muss man hinzufügen, dass sich die helfenden Ehepartner erst seit 2005 eine eigene Berufslaufbahn aufbauen müssen. Zwischen 2003 und 2005 geschah dies auf freiwilliger Basis und vor 2003 hatte der helfende Ehepartner keine Möglichkeit, eigene Pensionsrechte aufzubauen. Für diese Personen ist keine soziale Korrektur vorgesehen. Hunderttausende Kranke, Invalide, Arbeitslose und Rentner, die noch nicht einmal den geringsten Euro an „sozialer Korrektur“ erhalten, zahlen dieser Regierung eine hohe asoziale Rechnung. Die Regierung führte offensichtlich eine intensive Debatte, die aber nur eine neue sehr asoziale und unfaire Maßnahme hervorbrachte.
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