Remonstration Regeln

Remonstration
1. Remonstrationsvoraussetzung: Ausführliche schriftliche Begründung hinsichtlich konkreter
Punkte der Begutachtung/Bewertung der Arbeit. Allgemeine Ausführungen begründen keinen
Anspruch auf Überprüfung der Note.
2. Remonstrationsfrist: Eingang bis spätestens Mittwoch, 15. Juni 2016, 16.00 Uhr im
Sekretariat, Friedrich-Ebert-Platz 2, Heidelberg, 3. Stock.
3. Folgen: Das Ergebnis der Überprüfung kann in einer Bestätigung, einer Verbesserung oder
einer Verschlechterung der Note bestehen.