Remonstration 1. Remonstrationsvoraussetzung: Ausführliche schriftliche Begründung hinsichtlich konkreter Punkte der Begutachtung/Bewertung der Arbeit. Allgemeine Ausführungen begründen keinen Anspruch auf Überprüfung der Note. 2. Remonstrationsfrist: Eingang bis spätestens Mittwoch, 15. Juni 2016, 16.00 Uhr im Sekretariat, Friedrich-Ebert-Platz 2, Heidelberg, 3. Stock. 3. Folgen: Das Ergebnis der Überprüfung kann in einer Bestätigung, einer Verbesserung oder einer Verschlechterung der Note bestehen.
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