Juristische Fakultät Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht Prof. Dr. Christian Seiler Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg Telefon +49 7071 29-72943 Telefax +49 7071 29-5086 [email protected] Rückgabe der 1. Klausur: Hinweise zur Remonstration Sie können innerhalb von einer Woche nach Rückgabe der Arbeit gegen deren Bewertung remonstrieren. Maßgeblich ist der zentrale Rückgabetermin am Mittwoch, 6. Juli 2016. D.h. die Frist läuft am 13. Juli 2016 um 12.00 Uhr ab (Ausschlussfrist). Für die Fristwahrung ist der Eingang am Lehrstuhl maßgeblich.1 Zur Remonstration ist nur zugelassen, wer persönlich an der Besprechung teilgenommen hat. Die Teilnahme müssen Sie sich persönlich unter der Vorlage Ihres Studentenausweises am Ende der Besprechung durch Stempel belegen lassen. Eine Remonstration kann nur darauf gestützt werden, dass der Korrektor eine nach Literatur und Rechtsprechung vertretbare Aussage entweder offenkundig nicht berücksichtigt oder als unvertretbar gewertet hat. Sie können sich folglich allein mit den Korrekturanmerkungen zum Inhalt Ihrer Arbeit auseinandersetzen. Hierzu müssen Sie mit Angabe der Seitenzahl kennzeichnen, auf welche Korrekturbemerkung bzw. welche Ihrer Aussagen Sie sich beziehen. Eine Remonstration kann nicht darauf gestützt werden, dass andere Arbeiten mit ähnlichen Aussagen besser bewertet wurden. Die Remonstration wird dem Korrekturassistenten zur Stellungnahme vorgelegt. Abschließend entscheidet der Lehrstuhlinhaber. Dabei kann Ihre Arbeit auch schlechter als ursprünglich bewertet werden (reformatio in peius). Die Remonstration sollte drei Seiten nicht überschreiten. Geben Sie bitte Adresse, Telefonnummer und insbesondere e-mail-Adresse an, damit wir Sie über die Entscheidung informieren können. 1 Falls Sie die Remonstration per Post versenden, gilt die Frist auch bei späterem Eingang als gewahrt, wenn die Sendung den Poststempel vom 12. Juli 2016 oder früher trägt.
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