Hinweise zur Remonstration - 1. Klausur

Juristische
Fakultät
Lehrstuhl für
Staats- und Verwaltungsrecht,
Finanz- und Steuerrecht
Prof. Dr. Christian Seiler
Mitglied des Verfassungsgerichtshofs
Baden-Württemberg
Telefon +49 7071 29-72943
Telefax +49 7071 29-5086
[email protected]
Rückgabe der 1. Klausur: Hinweise zur Remonstration
Sie können innerhalb von einer Woche nach Rückgabe der Arbeit gegen deren Bewertung
remonstrieren. Maßgeblich ist der zentrale Rückgabetermin am Mittwoch, 6. Juli 2016. D.h.
die Frist läuft am 13. Juli 2016 um 12.00 Uhr ab (Ausschlussfrist). Für die Fristwahrung
ist der Eingang am Lehrstuhl maßgeblich.1 Zur Remonstration ist nur zugelassen, wer
persönlich an der Besprechung teilgenommen hat. Die Teilnahme müssen Sie sich
persönlich unter der Vorlage Ihres Studentenausweises am Ende der Besprechung durch
Stempel belegen lassen.
Eine Remonstration kann nur darauf gestützt werden, dass der Korrektor eine nach
Literatur und Rechtsprechung vertretbare Aussage entweder offenkundig nicht
berücksichtigt oder als unvertretbar gewertet hat. Sie können sich folglich allein mit den
Korrekturanmerkungen zum Inhalt Ihrer Arbeit auseinandersetzen. Hierzu müssen Sie
mit Angabe der Seitenzahl kennzeichnen, auf welche Korrekturbemerkung bzw. welche
Ihrer Aussagen Sie sich beziehen.
Eine Remonstration kann nicht darauf gestützt werden, dass andere Arbeiten mit
ähnlichen Aussagen besser bewertet wurden.
Die Remonstration wird dem Korrekturassistenten zur Stellungnahme vorgelegt.
Abschließend entscheidet der Lehrstuhlinhaber. Dabei kann Ihre Arbeit auch schlechter
als ursprünglich bewertet werden (reformatio in peius).
Die Remonstration sollte drei Seiten nicht überschreiten. Geben Sie bitte Adresse,
Telefonnummer und insbesondere e-mail-Adresse an, damit wir Sie über die Entscheidung
informieren können.
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Falls Sie die Remonstration per Post versenden, gilt die Frist auch bei späterem Eingang als gewahrt, wenn
die Sendung den Poststempel vom 12. Juli 2016 oder früher trägt.