Hinweise zur Remonstration - Webseiten der Juristischen Fakultät

Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M. (Cambridge), EMBA
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht,
Unternehmensrecht, Europäisches Privat- und
Internationales Verfahrensrecht
Juristische Fakultät
Universität Augsburg
Universitätsstraße 24
86159 Augsburg
Fon +49 821 598-4530
+49 821 598-4531 (Sekretariat)
Fax +49 821 598-4532
[email protected]
Augsburg, im Mai 2016
Hinweise zur Remonstration
1.
Voraussetzung für eine Remonstration ist die mittels des Lehrstuhlstempels
nachgewiesene Teilnahme an der Besprechung der Aufgabenstellung.
2.
Die Remonstration ist binnen vier Wochen nach dem allgemeinen Rückgabe- bzw.
Besprechungstermin schriftlich (nicht per Mail) mit Begründung einzureichen.
3.
In Ihrem Antrag nennen Sie bitte Namen, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Matrikelnummer.
4.
Eine Überprüfung der Korrektur erfolgt im Hinblick auf Bewertungsfehler (Mängel der Korrektur). Der Mangel der Korrektur muss in die Endbenotung eingeflossen sein. Der Begründung der Remonstration muss in substantiierter Weise zu entnehmen sein, worin ein
Bewertungsfehler liegen soll. Es ist anzugeben, wie sich aus dem Bewertungsfehler die
Änderung der Benotung ergeben soll.
5.
Allgemeine Ausführungen zu den Anmerkungen des Korrektors sind insoweit nicht zielführend. Nicht ausreichend als Begründung ist der Verweis auf die Leistung und Benotung
anderer Teilnehmer/innen. Ebenfalls kann als Remonstrationsgrund nicht allein angeführt
werden, dass die Benotung unzutreffend sei („Die Bewertung ist zu negativ.“/ „Ein Fehler
wurde zu stark gewertet.“). Ist eine Lösungsskizze veröffentlicht worden, erhebt sie keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Allein ein Verweis auf die Lösungsskizze ist daher nicht ausreichend.
6.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Notenabweichung in positiver wie in negativer
Hinsicht erfolgen kann.
gez. Prof. Dr. Raphael Koch