Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M. (Cambridge), EMBA Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Unternehmensrecht, Europäisches Privat- und Internationales Verfahrensrecht Juristische Fakultät Universität Augsburg Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Fon +49 821 598-4530 +49 821 598-4531 (Sekretariat) Fax +49 821 598-4532 [email protected] Augsburg, im Mai 2016 Hinweise zur Remonstration 1. Voraussetzung für eine Remonstration ist die mittels des Lehrstuhlstempels nachgewiesene Teilnahme an der Besprechung der Aufgabenstellung. 2. Die Remonstration ist binnen vier Wochen nach dem allgemeinen Rückgabe- bzw. Besprechungstermin schriftlich (nicht per Mail) mit Begründung einzureichen. 3. In Ihrem Antrag nennen Sie bitte Namen, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Matrikelnummer. 4. Eine Überprüfung der Korrektur erfolgt im Hinblick auf Bewertungsfehler (Mängel der Korrektur). Der Mangel der Korrektur muss in die Endbenotung eingeflossen sein. Der Begründung der Remonstration muss in substantiierter Weise zu entnehmen sein, worin ein Bewertungsfehler liegen soll. Es ist anzugeben, wie sich aus dem Bewertungsfehler die Änderung der Benotung ergeben soll. 5. Allgemeine Ausführungen zu den Anmerkungen des Korrektors sind insoweit nicht zielführend. Nicht ausreichend als Begründung ist der Verweis auf die Leistung und Benotung anderer Teilnehmer/innen. Ebenfalls kann als Remonstrationsgrund nicht allein angeführt werden, dass die Benotung unzutreffend sei („Die Bewertung ist zu negativ.“/ „Ein Fehler wurde zu stark gewertet.“). Ist eine Lösungsskizze veröffentlicht worden, erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Allein ein Verweis auf die Lösungsskizze ist daher nicht ausreichend. 6. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Notenabweichung in positiver wie in negativer Hinsicht erfolgen kann. gez. Prof. Dr. Raphael Koch
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