Studienvisum (auch Promotionsstudium)

Stand: Juli 2016
Studienvisum (auch Promotionsstudium)
!
Bei
direkter
Einreise
in
Deutschland
benötigen
brasilianische
Staatsangehörige zum Studium in Deutschland kein Visum; dies gilt auch für
Doktoranden. Diese Regelung gilt nur für Personen, die an einer deutschen
Hochschule als eingeschriebene/r Student/Studentin studieren werden.
Beispiele:
Flug São Paulo →Frankfurt = direkte Einreise
Flug São Paulo →Madrid →Frankfurt = keine direkte Einreise
Die erforderliche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von drei Monaten
bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente
entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums
erforderlich sind (siehe Punkt III – Antragsunterlagen).
I.
Allgemeine Information
Es kann ein Visum zur Durchführung eines Studiums in Deutschland beantragt werden,
wenn ein Zulassungsbescheid einer deutschen Universität, Fachhochschule oder eines
Studienkollegs vorliegt (ersatzweise auch Vorbildungsnachweise in Verbindung mit
Erläuterungen zu Studienabsicht) und die Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland
sichergestellt ist.
II.
Bearbeitungsdauer
Da in der Regel die Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort beteiligt werden muss, bevor
die Auslandsvertretung über den Visumsantrag abschließend entscheiden kann, sollten Sie
für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mindestens vier Wochen einkalkulieren
(gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen). Bei Studenten, die ein
Stipendium aus Mitteln einer deutschen öffentlichen Einrichtung (z.B. DAAD, Alexander-vonHumboldt-Stiftung, DFG, InWEnt, politische Stiftungen, öffentliche Hochschulen, ERASMUS)
erhalten, entfällt die Beteiligung der Ausländerbehörde. In diesen Fällen beträgt die
Bearbeitungsdauer in etwa eine Woche.
Die Auslandsvertretung stellt ein sogenanntes nationales Visum aus, das meist drei Monate
gültig ist. Innerhalb des im Visumsetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach
Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich
unmittelbar nach Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde
anmelden. Dort wird das Visum dann nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis
umgewandelt.
Falls Sie vor Ihrem Studium einen Deutsch-Sprachkurs planen, müssten Sie ein Visum zum
Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses beantragen (siehe hierzu gesondertes
Informationsblatt „Deutsch-Intensivsprachkurs“).
Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines Studienvisums
in Deutschland gibt. Die Auslandsvertretungen und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde
prüfen in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erteilung des
beantragten Visums in Frage kommt.
III.
Antragsunterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien:
•
Reisepass
•
Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
•
Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
•
zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
•
vollständige Angabe der Referenzadresse in Deutschland
Ansprechpartner in der Hochschule oder im Wohnheim)
•
Zulassungsbescheid der deutschen Universität, Fachhochschule oder des
Studienkollegs (ersatzweise Vorbildungsnachweise, die zu einem Hochschulstudium
in Deutschland berechtigen, in Verbindung mit Unterlagen/Korrespondenz, die Ihre
Studienabsicht belegen)
•
Schulabschlusszeugnis
(Histórico
Escolar
in
legalisierter
Form
(siehe
http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/05Beglaubigun
gen/Legalisation.html) und mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers
(siehe
http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/08AnwaltUeber
setzer/0-Anwalt-Uebersetzer.html))
•
Finanzierungsnachweis, z.B.
o
(z.B.
Einlader,
Einzahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von zurzeit 8.040,-- Euro auf ein
Sperrkonto in Deutschland, von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten
Betrages ausgezahlt werden darf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie
direkt bei der Bank in Deutschland
Ab 01.08.2016 beträgt die Sicherheitsleistung 8.640,--- Euro pro Jahr
oder
•
o
Verpflichtungserklärung
eines
Einladers
in
Deutschland
(Die
Verpflichtungserklärung kann bei der für den Wohnort des Einladers
zuständigen Ausländerbehörde unterzeichnet werden.) oder
o
Stipendienzusage (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung,
InWEnt, politische Stiftungen, öffentliche Hochschulen)
DFG,
Krankenversicherungsnachweis (Reisekrankenversicherung für die ersten sechs
Monate nach Einreise mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder
50.000 USD – vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde
(siehe Ziffer I) ist in Deutschland eine längerfristige Krankenversicherung
abzuschließen).
Die Krankenversicherung muss ab dem ersten Tag der geplanten Einreise gültig sein.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in
drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die
einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre
Mitarbeit!
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
können.
IV.
Gebühren
Die Gebühr beträgt für ein
nationales Visum
60,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten.
Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden.
Studenten, die für ihren Studienaufenthalt ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln
erhalten, sind von der Visumgebühr befreit.
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem
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