Stand: Juli 2016 Studienvisum (auch Promotionsstudium) ! Bei direkter Einreise in Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige zum Studium in Deutschland kein Visum; dies gilt auch für Doktoranden. Diese Regelung gilt nur für Personen, die an einer deutschen Hochschule als eingeschriebene/r Student/Studentin studieren werden. Beispiele: Flug São Paulo →Frankfurt = direkte Einreise Flug São Paulo →Madrid →Frankfurt = keine direkte Einreise Die erforderliche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von drei Monaten bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind (siehe Punkt III – Antragsunterlagen). I. Allgemeine Information Es kann ein Visum zur Durchführung eines Studiums in Deutschland beantragt werden, wenn ein Zulassungsbescheid einer deutschen Universität, Fachhochschule oder eines Studienkollegs vorliegt (ersatzweise auch Vorbildungsnachweise in Verbindung mit Erläuterungen zu Studienabsicht) und die Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland sichergestellt ist. II. Bearbeitungsdauer Da in der Regel die Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort beteiligt werden muss, bevor die Auslandsvertretung über den Visumsantrag abschließend entscheiden kann, sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mindestens vier Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen). Bei Studenten, die ein Stipendium aus Mitteln einer deutschen öffentlichen Einrichtung (z.B. DAAD, Alexander-vonHumboldt-Stiftung, DFG, InWEnt, politische Stiftungen, öffentliche Hochschulen, ERASMUS) erhalten, entfällt die Beteiligung der Ausländerbehörde. In diesen Fällen beträgt die Bearbeitungsdauer in etwa eine Woche. Die Auslandsvertretung stellt ein sogenanntes nationales Visum aus, das meist drei Monate gültig ist. Innerhalb des im Visumsetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Falls Sie vor Ihrem Studium einen Deutsch-Sprachkurs planen, müssten Sie ein Visum zum Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses beantragen (siehe hierzu gesondertes Informationsblatt „Deutsch-Intensivsprachkurs“). Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines Studienvisums in Deutschland gibt. Die Auslandsvertretungen und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde prüfen in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt. III. Antragsunterlagen Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien: • Reisepass • Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“ • Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG • zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) • vollständige Angabe der Referenzadresse in Deutschland Ansprechpartner in der Hochschule oder im Wohnheim) • Zulassungsbescheid der deutschen Universität, Fachhochschule oder des Studienkollegs (ersatzweise Vorbildungsnachweise, die zu einem Hochschulstudium in Deutschland berechtigen, in Verbindung mit Unterlagen/Korrespondenz, die Ihre Studienabsicht belegen) • Schulabschlusszeugnis (Histórico Escolar in legalisierter Form (siehe http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/05Beglaubigun gen/Legalisation.html) und mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers (siehe http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/08AnwaltUeber setzer/0-Anwalt-Uebersetzer.html)) • Finanzierungsnachweis, z.B. o (z.B. Einlader, Einzahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von zurzeit 8.040,-- Euro auf ein Sperrkonto in Deutschland, von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der Bank in Deutschland Ab 01.08.2016 beträgt die Sicherheitsleistung 8.640,--- Euro pro Jahr oder • o Verpflichtungserklärung eines Einladers in Deutschland (Die Verpflichtungserklärung kann bei der für den Wohnort des Einladers zuständigen Ausländerbehörde unterzeichnet werden.) oder o Stipendienzusage (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, InWEnt, politische Stiftungen, öffentliche Hochschulen) DFG, Krankenversicherungsnachweis (Reisekrankenversicherung für die ersten sechs Monate nach Einreise mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD – vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde (siehe Ziffer I) ist in Deutschland eine längerfristige Krankenversicherung abzuschließen). Die Krankenversicherung muss ab dem ersten Tag der geplanten Einreise gültig sein. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre Mitarbeit! Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. IV. Gebühren Die Gebühr beträgt für ein nationales Visum 60,00 Euro Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten. Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden. Studenten, die für ihren Studienaufenthalt ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln erhalten, sind von der Visumgebühr befreit. ************************************************************************* Haftungsausschluss Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
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