Merkblatt Blaue Karte EU

Stand: Juli 2016
Visum zur Einreise für Blaue Karte EU
I.
Allgemeine Information
Ausländische Staatsangehörige, die einen Hochschulabschluss besitzen, können eine ihrer
Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Voraussetzung zur
Erteilung der Blauen Karte EU ist ein jährliches Mindestbruttogehalt von 49.600 € (2016). Bei
Naturwissenschaftlern, Mathematikern und Ingenieuren sowie Ärzten und IT-Fachkräften
(sog. Mangelberufe) beträgt das jährliche Mindestbruttogehalt 38.688 € (2016). Allgemeine
Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de und über das Fachkräfteportal www.make-it-ingermany.com.
II.
Bearbeitungsdauer
Visa zur Beschäftigung bedürfen u.U. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der
Ausländerbehörde. Die Bearbeitungszeiten variieren stark. Für die Bearbeitung Ihres
Visumsantrags sollten Sie ca. ein bis sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab
Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen).
Die Blaue Karte EU wird wie alle längerfristigen Aufenthaltstitel ausschließlich von der
jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Bei der
Auslandsvertretung beantragen Sie das vorab erforderliche nationale Visum, das
grundsätzlich sechs Monate gültig ist. Innerhalb des im Visumsetikett aufgeführten
Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten
ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort
zuständigen Ausländerbehörde anmelden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums zur
Einreise für die Beantragung der Blauen Karte EU in Deutschland gibt. Die
Auslandsvertretungen und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde prüfen in jedem Einzelfall
anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erteilung des beantragten Visums in Frage
kommt.
III.
Antragsunterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien:
•
Reisepass
•
Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
•
Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
•
aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
•
Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen, etc. (in
legalisierter
Form
(siehe
http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/05Beglaubigun
gen/Legalisation.html) und mit Übersetzung in das Deutsche durch einen vereidigten
Übersetzer
(siehe
http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/08AnwaltUeber
setzer/0-Anwalt-Uebersetzer.html))
•
Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen
Hochschulabschluss vergleichbarer Hochschulabschluss; bei Ärzten auch
Approbation
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können
Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/. Bitte fügen Sie einen
Screenshot des Ergebnisses bei.
•
Arbeitsvertrag oder
Bruttojahresgehalt
verbindliches
Arbeitsplatzangebot
mit
Angaben
zum
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des
Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz
(Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD) für die Zeit zwischen
der Einreise und dem Beginn der Beschäftigung vorlegen, sofern ein Nachweis darüber
nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in
drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die
einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre
Mitarbeit!
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
können.
IV.
Gebühren
Die Gebühr beträgt für ein
nationales Visum
60,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten.
Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden.
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem
Merkblatt nicht hergeleitet werden.