Stand: Juli 2016 Visum zur Einreise für Blaue Karte EU I. Allgemeine Information Ausländische Staatsangehörige, die einen Hochschulabschluss besitzen, können eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Voraussetzung zur Erteilung der Blauen Karte EU ist ein jährliches Mindestbruttogehalt von 49.600 € (2016). Bei Naturwissenschaftlern, Mathematikern und Ingenieuren sowie Ärzten und IT-Fachkräften (sog. Mangelberufe) beträgt das jährliche Mindestbruttogehalt 38.688 € (2016). Allgemeine Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de und über das Fachkräfteportal www.make-it-ingermany.com. II. Bearbeitungsdauer Visa zur Beschäftigung bedürfen u.U. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Die Bearbeitungszeiten variieren stark. Für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags sollten Sie ca. ein bis sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen). Die Blaue Karte EU wird wie alle längerfristigen Aufenthaltstitel ausschließlich von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Bei der Auslandsvertretung beantragen Sie das vorab erforderliche nationale Visum, das grundsätzlich sechs Monate gültig ist. Innerhalb des im Visumsetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Einreise für die Beantragung der Blauen Karte EU in Deutschland gibt. Die Auslandsvertretungen und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde prüfen in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt. III. Antragsunterlagen Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien: • Reisepass • Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“ • Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG • aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) • Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen, etc. (in legalisierter Form (siehe http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/05Beglaubigun gen/Legalisation.html) und mit Übersetzung in das Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer (siehe http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/08AnwaltUeber setzer/0-Anwalt-Uebersetzer.html)) • Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer Hochschulabschluss; bei Ärzten auch Approbation Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/. Bitte fügen Sie einen Screenshot des Ergebnisses bei. • Arbeitsvertrag oder Bruttojahresgehalt verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Angaben zum Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz (Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD) für die Zeit zwischen der Einreise und dem Beginn der Beschäftigung vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre Mitarbeit! Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. IV. Gebühren Die Gebühr beträgt für ein nationales Visum 60,00 Euro Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten. Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden. ************************************************************************* Haftungsausschluss Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc