Merkblatt Schüleraustausch

Stand: März 2016
Visum zum Schüleraustausch / Schulbesuch
!
Bei direkter Einreise in Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige zum Schüleraustausch kein Visum.
Beispiele:
Flug São Paulo →Frankfurt = direkte Einreise
Flug São Paulo →Madrid →Frankfurt = keine direkte Einreise
Die erforderliche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von drei Monaten
bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente
entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums
erforderlich sind (siehe Punkt IV – Antragsunterlagen)
Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Erteilung eines Visums / einer
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Schüleraustauschs besteht.
I.
Allgemeine Informationen
Es kann ein Visum zum Besuch einer Schule in Deutschland beantragt werden, wenn der
Schulbesuch (entweder ein Schulhalbjahr oder ein ganzes Schuljahr) im Rahmen eines
offiziellen Schüleraustausches stattfindet.
Die Altersgrenze beträgt im Regelfall 18 Jahre, da ab Eintritt der Volljährigkeit in Deutschland
keine Schulpflicht mehr besteht.
II.
Bearbeitungsdauer
Die Ausländerbehörde am Wohnort der Gastfamilie muss eine Stellungnahme abgeben,
bevor die Auslandsvertretung über den Visumsantrag abschließend entscheiden kann.
Aufgrund dieses Verfahrens sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags sechs
Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen).
Wurde der Aufenthalt durch eine Einrichtung vermittelt, die dem Arbeitskreis gemeinnütziger
Jugendaustauschorganisationen (AJA) e.V. angehört, findet ein sogenanntes
Schweigepflichtverfahren statt, d.h. die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die
Ausländerbehörde nicht innerhalb der Schweigefrist von drei Wochen und zwei Werktagen
Einwände erhebt. Derzeit gehören dem AJA folgende Austauschorganisationen an:
- AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.
- Deutsches Komitee Youth for Understanding e.V.
- Experiment e.V.
- Open Door International e.V.
- Partnership International e.V.
- Rotary Jugenddienst Deutschland e.V.
Die Auslandsvertretung stellt beim Schüleraustausch ein sogenanntes nationales Visum aus,
das in der Regel drei Monate gültig ist. Innerhalb des im Visumetikett aufgeführten
Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten
ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort
zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann nach erneuter Prüfung
in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.
Abweichend davon können nationale Visa für den Schüleraustausch mit einer
Gültigkeitsdauer von mehr als drei Monaten (bis max. ein Jahr) versehen werden, wenn es
sich um einen Schüleraustausch handelt, der von einer anerkannten Austauschorganisation
vermittelt wurde, die Mitglied des AJA (s. o.) ist und die Austauschorganisation sich zur
Übernahme aller Kosten nach §§ 66-68 AufenthG verpflichtet hat.
III.
Hinweise zur Antragstellung
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen die Antragsteller alleine unterschreiben – sollten
die Sorgeberechtigten, im Regelfall die Eltern, den Visumsantrag bei Antragstellung nicht mit
unterzeichnen, ist allerdings die Vorlage einer Reiseerlaubnis der Eltern erforderlich.
Für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann es erforderlich
sein, dass in Deutschland ein Bevollmächtigter benannt werden muss, da noch keine
vollständige Rechts- und Geschäftsfähigkeit besteht. Regelmäßig wird dies von der
Gastfamilie übernommen.
Ein nach Antragstellung erfolgter Wechsel der Gastfamilie ist unverzüglich der Visastelle
anzuzeigen, da mit einem Wechsel der Gastfamilie im Regelfall eine Änderung der
zuständigen Ausländerbehörde verbunden ist.
IV.
Antragsunterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien:
•
Reisepass, der noch mindestens ein Jahr ab Einreise in Deutschland gültig sein
muss, im Original mit zwei Kopien der Seite mit den Daten zur Person
•
Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
•
Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
•
zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
•
Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes (wenn sich die
Austauschorganisation nicht schriftlich zum Abschluss einer Krankenversicherung
verpflichtet, muss entweder der Antragsteller selber oder die einladende Gastfamilie
eine für Deutschland gültige Krankenversicherung – die Deckungssumme muss
mindestens 30.000 Euro betragen – abschließen)
•
Bestätigung der aufnehmenden Gastschule, dass der Austauschschüler dort am
Schulbetrieb teilnehmen darf
•
Falls der Austausch nicht über eine Schüleraustauschorganisation abgewickelt wird,
ist auch eine Zustimmungserklärung der bisherigen Schule vorzulegen. Aus dieser
Erklärung muss hervorgehen, dass die Schule den Austausch befürwortet und
bestätigt, dass der Schüler nach Beendigung des Austauschs in die alte Schule
zurückkehren kann, ohne ein Schuljahr zu verlieren (auf Deutsch oder mit deutscher
Übersetzung eines vereidigten Übersetzers).
•
Nachweis der aufnehmenden Gastfamilie mit Namen, Anschrift und Telefonnummer
•
Finanzierungsnachweis in Form
o
einer förmlichen Verpflichtungserklärung der Gasteltern oder
o
einer schriftlichen Erklärung der Schüleraustauschorganisation, in der diese
sich verpflichtet, den Lebensunterhalt des Austauschschülers zu
gewährleisten.
Bitte bedenken Sie, dass Minderjährige zur Ausreise aus Brasilien eine von den Eltern
unterschriebene Einverständniserklärung benötigen. Für die Beantragung des Visums ist
diese Erklärung nicht erforderlich, sie muss jedoch bei Ausreise den brasilianischen
Grenzbeamten vorgelegt werden.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in
drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die
einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre
Mitarbeit!
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
können.
V.
Gebühren
Für Minderjährige beträgt die Gebühr für ein
nationales Visum
30,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten.
Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden.
*************************************************************************
Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem
Merkblatt nicht hergeleitet werden.