Stand: März 2016 Visum zum Schüleraustausch / Schulbesuch ! Bei direkter Einreise in Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige zum Schüleraustausch kein Visum. Beispiele: Flug São Paulo →Frankfurt = direkte Einreise Flug São Paulo →Madrid →Frankfurt = keine direkte Einreise Die erforderliche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von drei Monaten bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind (siehe Punkt IV – Antragsunterlagen) Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Erteilung eines Visums / einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Schüleraustauschs besteht. I. Allgemeine Informationen Es kann ein Visum zum Besuch einer Schule in Deutschland beantragt werden, wenn der Schulbesuch (entweder ein Schulhalbjahr oder ein ganzes Schuljahr) im Rahmen eines offiziellen Schüleraustausches stattfindet. Die Altersgrenze beträgt im Regelfall 18 Jahre, da ab Eintritt der Volljährigkeit in Deutschland keine Schulpflicht mehr besteht. II. Bearbeitungsdauer Die Ausländerbehörde am Wohnort der Gastfamilie muss eine Stellungnahme abgeben, bevor die Auslandsvertretung über den Visumsantrag abschließend entscheiden kann. Aufgrund dieses Verfahrens sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen). Wurde der Aufenthalt durch eine Einrichtung vermittelt, die dem Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA) e.V. angehört, findet ein sogenanntes Schweigepflichtverfahren statt, d.h. die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Ausländerbehörde nicht innerhalb der Schweigefrist von drei Wochen und zwei Werktagen Einwände erhebt. Derzeit gehören dem AJA folgende Austauschorganisationen an: - AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. - Deutsches Komitee Youth for Understanding e.V. - Experiment e.V. - Open Door International e.V. - Partnership International e.V. - Rotary Jugenddienst Deutschland e.V. Die Auslandsvertretung stellt beim Schüleraustausch ein sogenanntes nationales Visum aus, das in der Regel drei Monate gültig ist. Innerhalb des im Visumetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Abweichend davon können nationale Visa für den Schüleraustausch mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als drei Monaten (bis max. ein Jahr) versehen werden, wenn es sich um einen Schüleraustausch handelt, der von einer anerkannten Austauschorganisation vermittelt wurde, die Mitglied des AJA (s. o.) ist und die Austauschorganisation sich zur Übernahme aller Kosten nach §§ 66-68 AufenthG verpflichtet hat. III. Hinweise zur Antragstellung Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen die Antragsteller alleine unterschreiben – sollten die Sorgeberechtigten, im Regelfall die Eltern, den Visumsantrag bei Antragstellung nicht mit unterzeichnen, ist allerdings die Vorlage einer Reiseerlaubnis der Eltern erforderlich. Für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann es erforderlich sein, dass in Deutschland ein Bevollmächtigter benannt werden muss, da noch keine vollständige Rechts- und Geschäftsfähigkeit besteht. Regelmäßig wird dies von der Gastfamilie übernommen. Ein nach Antragstellung erfolgter Wechsel der Gastfamilie ist unverzüglich der Visastelle anzuzeigen, da mit einem Wechsel der Gastfamilie im Regelfall eine Änderung der zuständigen Ausländerbehörde verbunden ist. IV. Antragsunterlagen Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien: • Reisepass, der noch mindestens ein Jahr ab Einreise in Deutschland gültig sein muss, im Original mit zwei Kopien der Seite mit den Daten zur Person • Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“ • Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG • zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) • Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes (wenn sich die Austauschorganisation nicht schriftlich zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet, muss entweder der Antragsteller selber oder die einladende Gastfamilie eine für Deutschland gültige Krankenversicherung – die Deckungssumme muss mindestens 30.000 Euro betragen – abschließen) • Bestätigung der aufnehmenden Gastschule, dass der Austauschschüler dort am Schulbetrieb teilnehmen darf • Falls der Austausch nicht über eine Schüleraustauschorganisation abgewickelt wird, ist auch eine Zustimmungserklärung der bisherigen Schule vorzulegen. Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass die Schule den Austausch befürwortet und bestätigt, dass der Schüler nach Beendigung des Austauschs in die alte Schule zurückkehren kann, ohne ein Schuljahr zu verlieren (auf Deutsch oder mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers). • Nachweis der aufnehmenden Gastfamilie mit Namen, Anschrift und Telefonnummer • Finanzierungsnachweis in Form o einer förmlichen Verpflichtungserklärung der Gasteltern oder o einer schriftlichen Erklärung der Schüleraustauschorganisation, in der diese sich verpflichtet, den Lebensunterhalt des Austauschschülers zu gewährleisten. Bitte bedenken Sie, dass Minderjährige zur Ausreise aus Brasilien eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung benötigen. Für die Beantragung des Visums ist diese Erklärung nicht erforderlich, sie muss jedoch bei Ausreise den brasilianischen Grenzbeamten vorgelegt werden. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre Mitarbeit! Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. V. Gebühren Für Minderjährige beträgt die Gebühr für ein nationales Visum 30,00 Euro Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten. Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden. ************************************************************************* Haftungsausschluss Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
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