Stand: Juli 2016 Visum zum Freiwilligenaufenthalt I. Allgemeine Informationen Ausländische Staatsangehörige können unter folgenden Voraussetzungen Freiwilligendienst in Deutschland leisten: - Alter: Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) bis Vollendung des 27. Lebensjahres; Bundesfreiwilligendienst (BFD) ohne Altersbeschränkung - Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse der deutschen Sprache, sofern der Träger nicht darauf verzichtet oder einen Sprachkurs vorsieht - Reisezweck: Kompetenzerwerb, individuelle Lebensplanung, Engagement, kulturelle Offenheit, Ziele des Trägers - Dauer: zwischen 6 und 24 Monaten, in der Regel ein Jahr - Rückkehrbereitschaft: Rückkehrperspektive - Lebensunterhalt: Vertrag/Vereinbarung mit Angaben zu Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Sozialversicherung Hintergrundinformationen zu Freiwilligendiensten finden Sie u.a. auf folgenden Webseiten: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/freiwilliges-engagement.html http://www.bafza.de/ http://www.bundesfreiwilligendienst.de/ http://www.pro-fsj.de/ http://www.foej.de/ II. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. eine Woche (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen), bzw., wenn Sie sich früher schon einmal in Deutschland aufgehalten haben, bis zu 8 Wochen. Die Auslandsvertretung stellt ein sogenanntes nationales Visum aus, das max. 12 Monate gültig ist. Sollte Ihr Aufenthalt länger als 12 Monate dauern, wird das Visum für sechs Monate ausgestellt. Innerhalb des im Visumetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie dann nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort erhalten Sie dann Ihre Aufenthaltserlaubnis. III. Antragsunterlagen Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien: • Reisepass, der noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig ist • Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“ • Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG • zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) • Lebenslauf • Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst • Vertrag/Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland: • o Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein. o Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)): Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein. o Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor. o Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können. falls vorhanden: Sprachnachweise Wenn Sie dieses Zertifikat nicht vorlegen können, aber Sprachkenntnisse für Ihren Einsatz erforderlich sind, findet ein entsprechender Einstufungstest in Form eines Gesprächs in deutscher Sprache bei Antragstellung statt. • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD für die Zeit zwischen der Einreise und dem Antritt des Freiwilligendienstes vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre Mitarbeit! Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. IV. Gebühren Die Gebühr beträgt für ein nationales Visum 60,00 Euro Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten. Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden. ************************************************************************* Haftungsausschluss Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
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