Merkblatt Freiwilligenaufenthalt

Stand: Juli 2016
Visum zum Freiwilligenaufenthalt
I.
Allgemeine Informationen
Ausländische Staatsangehörige können unter folgenden Voraussetzungen Freiwilligendienst
in Deutschland leisten:
-
Alter:
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges
Ökologisches Jahr (FÖJ) bis Vollendung des 27.
Lebensjahres; Bundesfreiwilligendienst (BFD) ohne
Altersbeschränkung
-
Sprachkenntnisse:
Grundkenntnisse der deutschen Sprache, sofern der
Träger nicht darauf verzichtet oder einen Sprachkurs
vorsieht
-
Reisezweck:
Kompetenzerwerb,
individuelle
Lebensplanung,
Engagement, kulturelle Offenheit, Ziele des Trägers
-
Dauer:
zwischen 6 und 24 Monaten, in der Regel ein Jahr
-
Rückkehrbereitschaft:
Rückkehrperspektive
-
Lebensunterhalt:
Vertrag/Vereinbarung mit Angaben zu Taschengeld,
Unterkunft, Verpflegung, Sozialversicherung
Hintergrundinformationen zu Freiwilligendiensten finden Sie u.a. auf folgenden Webseiten:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/freiwilliges-engagement.html
http://www.bafza.de/
http://www.bundesfreiwilligendienst.de/
http://www.pro-fsj.de/
http://www.foej.de/
II.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. eine Woche (gerechnet ab Abgabe der vollständigen
Antragsunterlagen), bzw., wenn Sie sich früher schon einmal in Deutschland aufgehalten
haben, bis zu 8 Wochen.
Die Auslandsvertretung stellt ein sogenanntes nationales Visum aus, das max. 12 Monate
gültig ist.
Sollte Ihr Aufenthalt länger als 12 Monate dauern, wird das Visum für sechs Monate
ausgestellt. Innerhalb des im Visumetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie dann nach
Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich
unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen
Ausländerbehörde anmelden. Dort erhalten Sie dann Ihre Aufenthaltserlaubnis.
III.
Antragsunterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien:
•
Reisepass, der noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig ist
•
Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
•
Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
•
zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
•
Lebenslauf
•
Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem
Freiwilligendienst
•
Vertrag/Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland:
•
o
Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst:
Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der
Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt
(Träger) unterzeichnet sein.
o
Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)):
Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf.
der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
o
Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine
Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende
Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.
o
Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers
nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie
die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.
falls vorhanden: Sprachnachweise
Wenn Sie dieses Zertifikat nicht vorlegen können, aber Sprachkenntnisse für Ihren
Einsatz erforderlich sind, findet ein entsprechender Einstufungstest in Form eines
Gesprächs in deutscher Sprache bei Antragstellung statt.
•
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung
des
Visums
einen
Nachweis
über
einen
bestehenden
Reisekrankenversicherungsschutz mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000
EUR oder 50.000 USD für die Zeit zwischen der Einreise und dem Antritt des
Freiwilligendienstes vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher
vorgelegt worden ist.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in
drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die
einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre
Mitarbeit!
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
können.
IV.
Gebühren
Die Gebühr beträgt für ein
nationales Visum
60,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten.
Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden.
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem
Merkblatt nicht hergeleitet werden.