Stand: August 2016 Visum für wissenschaftliche Aufenthalte I. Allgemeine Information Ausländische (Gast)Wissenschaftler benötigen für einen geplanten wissenschaftlichen Aufenthalt über drei Monate im Bundesgebiet ein nationales Visum zur Einreise. II. Bearbeitungsdauer Da in vielen Fällen die Ausländerbehörde (und/oder in selteneren Fällen die Bundesagentur für Arbeit) der Beschäftigung zustimmen muss, bevor die Auslandsvertretung über den Visumsantrag abschließend entscheiden kann, sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mindestens vier Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen), es sei denn Ihr Visum ist nicht zustimmungspflichtig. Dann verringert sich die Bearbeitungszeit auf ca. eine Woche. Von einer Zustimmung befreit sind: - Wissenschaftler, die für eine wissenschaftliche Tätigkeit von deutschen Wissenschaftsorganisationen oder einer deutschen öffentlichen Stelle vermittelt werden und in diesem Zusammenhang in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten (§ 34 Nr. 1 AufenthV); - Gastwissenschaftler, Lehrpersonen, wissenschaftliche Mitarbeiter, Ingenieure und Techniker im Team eines Gastwissenschaftlers, wenn sie auf Einladung der Hochschule oder einer öffentlich-rechtlichen oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung tätig werden (§ 34 Satz 1 Nr. 2 AufenthV) - mit- oder nachreisende Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder dieser Personengruppen (§ 34 Satz 3 AufenthV) In allen übrigen Fällen gilt, dass die Ausländerbehörde in jedem Fall zustimmen muss, wenn Sie sich zuvor bereits längerfristig in Deutschland aufgehalten haben. Das nationale Visum zum Zwecke des (gast)wissenschaftlichen Aufenthalts wird in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten erteilt. Innerhalb des im Visumsetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines solchen Visums - gibt. Die Auslandsvertretungen und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde prüfen in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erteilung des beantragten Visums in Frage kommt. III. Antragsunterlagen Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien: • Reisepass • Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“ • Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG • zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) • vollständige Angabe der Referenzadresse in Deutschland (z.B. Ansprechpartner in der Hochschule oder Forschungseinrichtung) • Arbeitsvertrag oder Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots • ggf. Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium/erfolgreiche Promotion (bei ausländischen Diplomen: mit Apostille (siehe http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu__dt/05Beglaubi gungen/Apostille-Legalisation.html) und mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer (siehe http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/08AnwaltUeber setzer/0-Anwalt-Uebersetzer.html) • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts, z.B. • o Arbeitsvertrag oder o Stipendienzusage einer deutschen Wissenschafts- oder Mittlerorganisation (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, DFG, öffentliche Hochschule) oder o Stipendienzusage einer brasilianischen WissenschaftsMittlerorganisation (z.B. CAPES, Ciencas sem fronteiras) oder Krankenversicherungsnachweis (Reisekrankenversicherung für die ersten sechs Monate nach Einreise mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD – vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde (siehe Ziffer II) ist in Deutschland eine längerfristige Krankenversicherung abzuschließen). Die Krankenversicherung muss ab dem ersten Tag der geplanten Einreise gültig sein. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre Mitarbeit! Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. IV. Gebühren Die Gebühr beträgt für ein nationales Visum 60,00 Euro Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten. EuroBargeld, Debitkarten und Schecks werden nicht akzeptiert. Wissenschaftler, die für ihren Aufenthalt ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln erhalten, und deren Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sind von der Visumgebühr befreit. ************************************************************************* Haftungsausschluss Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
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