Merkblatt Gastwissenschaftler

Stand: August 2016
Visum für wissenschaftliche Aufenthalte
I.
Allgemeine Information
Ausländische (Gast)Wissenschaftler benötigen für einen geplanten wissenschaftlichen
Aufenthalt über drei Monate im Bundesgebiet ein nationales Visum zur Einreise.
II.
Bearbeitungsdauer
Da in vielen Fällen die Ausländerbehörde (und/oder in selteneren Fällen die Bundesagentur
für Arbeit) der Beschäftigung zustimmen muss, bevor die Auslandsvertretung über den
Visumsantrag abschließend entscheiden kann, sollten Sie für die Bearbeitung Ihres
Visumsantrags mindestens vier Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der
vollständigen Antragsunterlagen), es sei denn Ihr Visum ist nicht zustimmungspflichtig. Dann
verringert sich die Bearbeitungszeit auf ca. eine Woche. Von einer Zustimmung befreit sind:
-
Wissenschaftler, die für eine wissenschaftliche Tätigkeit von deutschen
Wissenschaftsorganisationen oder einer deutschen öffentlichen Stelle vermittelt
werden und in diesem Zusammenhang in Deutschland ein Stipendium aus
öffentlichen Mitteln erhalten (§ 34 Nr. 1 AufenthV);
-
Gastwissenschaftler, Lehrpersonen, wissenschaftliche Mitarbeiter, Ingenieure und
Techniker im Team eines Gastwissenschaftlers, wenn sie auf Einladung der
Hochschule oder einer öffentlich-rechtlichen oder überwiegend aus öffentlichen
Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung tätig werden (§ 34 Satz 1 Nr. 2 AufenthV)
-
mit- oder nachreisende Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährige ledige
Kinder dieser Personengruppen (§ 34 Satz 3 AufenthV)
In allen übrigen Fällen gilt, dass die Ausländerbehörde in jedem Fall zustimmen muss, wenn
Sie sich zuvor bereits längerfristig in Deutschland aufgehalten haben.
Das nationale Visum zum Zwecke des (gast)wissenschaftlichen Aufenthalts wird in der Regel
mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten erteilt. Innerhalb des im Visumsetikett
aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die
Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach Einreise bei der für Ihren
neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann nach
erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.
Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines solchen
Visums - gibt. Die Auslandsvertretungen und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde prüfen
in jedem Einzelfall anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Erteilung des beantragten
Visums in Frage kommt.
III.
Antragsunterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien:
•
Reisepass
•
Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
•
Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
•
zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
•
vollständige Angabe der Referenzadresse in Deutschland (z.B. Ansprechpartner in
der Hochschule oder Forschungseinrichtung)
•
Arbeitsvertrag oder Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots
•
ggf. Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium/erfolgreiche Promotion
(bei ausländischen Diplomen: mit Apostille (siehe
http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu__dt/05Beglaubi
gungen/Apostille-Legalisation.html) und mit Übersetzung durch einen vereidigten
Übersetzer (siehe
http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/08AnwaltUeber
setzer/0-Anwalt-Uebersetzer.html)
•
Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts, z.B.
•
o
Arbeitsvertrag oder
o
Stipendienzusage einer deutschen Wissenschafts- oder Mittlerorganisation
(z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, DFG, öffentliche Hochschule)
oder
o
Stipendienzusage
einer
brasilianischen
WissenschaftsMittlerorganisation (z.B. CAPES, Ciencas sem fronteiras)
oder
Krankenversicherungsnachweis (Reisekrankenversicherung für die ersten sechs
Monate nach Einreise mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder
50.000 USD – vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde
(siehe Ziffer II) ist in Deutschland eine längerfristige Krankenversicherung
abzuschließen).
Die Krankenversicherung muss ab dem ersten Tag der geplanten Einreise gültig sein.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in
drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die
einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre
Mitarbeit!
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
können.
IV.
Gebühren
Die Gebühr beträgt für ein
nationales Visum
60,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten. EuroBargeld, Debitkarten und Schecks werden nicht akzeptiert.
Wissenschaftler, die für ihren Aufenthalt ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln
erhalten, und deren Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sind von der Visumgebühr befreit.
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem
Merkblatt nicht hergeleitet werden.