Stand: August 2016 Visum zum Ehegatten-/Lebenspartnernachzug ! Bei direkter Einreise in Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige zum Ehegatten-/Lebenspartnernachzug kein Visum. Beispiele: Flug São Paulo →Frankfurt = direkte Einreise Flug São Paulo →Madrid →Frankfurt = keine direkte Einreise Die erforderliche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von drei Monaten bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind (siehe Punkt III – Antragsunterlagen) Bitte beachten Sie, dass das erforderliche Sprachdiplom (siehe Punkt III – Antragsunterlagen) bereits vor Einreise nach Deutschland erworben werden sollte. I. Allgemeine Information Ein Visum zum Ehegatten- / Lebenspartnernachzug kann beantragt werden, • • wenn der Ehepartner seinen Wohnsitz bereits in Deutschland hat oder wenn die Ausreise nach Deutschland gemeinsam mit dem Ehepartner erfolgen wird und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll. Zunächst muss eine nach deutschem Recht wirksame Eheschließung vorliegen; Partner aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (die sogenannte „união estável“) haben keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können ebenfalls ein Visum beantragen, wenn eine nach deutschem Recht gültige Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsvertrag nach dem LPartG) eingegangen wurde. Die hier aufgeführten Informationen gelten für gleichgeschlechtliche Lebenspartner entsprechend. II. Bearbeitungsdauer Die Ausländerbehörde am Wohnort des Ehegatten/Lebenspartners muss eine Stellungnahme abgeben, bevor die Auslandsvertretung über den Visumsantrag abschließend entscheiden kann. Aufgrund dieses Verfahrens sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen) Die Auslandsvertretung stellt in Fällen des Ehegattennachzugs ein sogenanntes nationales Visum aus, das grundsätzlich drei Monate gültig ist. Innerhalb des im Visumetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. III. Antragsunterlagen Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien: • Reisepass • Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“ • Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG • zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) • falls Sie in Brasilien oder im Ausland geheiratet haben: Heiratsurkunde mit Apostille (siehe http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu__dt/05Beglaubi gungen/Apostille-Legalisation.html) und von einem vereidigten Übersetzer erstellte deutsche Übersetzung (siehe http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/08AnwaltUeber setzer/0-Anwalt-Uebersetzer.html) oder falls Sie in Deutschland geheiratet haben: Deutsche Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch • Kopie des Reisepasses / des Personalausweises des in Deutschland lebenden Ehepartners – wenn der in Deutschland lebende Ehepartner nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union besitzt, sind auch Kopien des im Pass befindlichen deutschen Aufenthaltstitels erforderlich. • Krankenversicherungsnachweis (z.B. Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD für die ersten drei Monate) • falls Ehepartner bereits in Deutschland lebt: • o Kopie der Meldebescheinigung o Kopie des Mietvertrags (entfällt beim Nachzug zum deutschen Ehepartner) o Einkommensnachweis in Kopie (z.B. Steuererklärung oder Arbeitsvertrag aus dem der monatliche Verdienst hervorgeht, entfällt beim Nachzug zum deutschen Ehepartner) Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form eines Sprachzeugnisses auf dem Niveau A1 nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter (entfällt u.a. beim Nachzug zum nicht-deutschen EU-Bürger und brasilianischen Staatsangehörigen) – siehe auch BAMF Broschüre „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland“ HINWEIS: In Brasilien entsprechen nur die Sprachdiplome des Goethe-Instituts und des TestDaF-Instituts den erforderlichen Standards. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre Mitarbeit! Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. IV. Gebühren Für Ehepartner von Deutschen oder Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten, Norwegen, Island, Liechtenstein) ist die Bearbeitung des Visumantrags gebührenfrei. In sonstigen Fällen beträgt die Gebühr für die Erteilung eines nationales Visums 60,00 Euro Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten. Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden. ************************************************************************* Haftungsausschluss Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
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