Visum zur Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft

Stand: März 2016
Visum zur Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft
und zum anschließenden Daueraufenthalt
!
Bei direkter Einreise in Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige zur Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft in
Deutschland kein Visum.
Beispiele:
Flug São Paulo - Frankfurt = direkte Einreise
Flug São Paulo - Madrid – Frankfurt= keine direkte Einreise
Die erforderliche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von drei Monaten
bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente
entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums
erforderlich sind (siehe Punkt III – Antragsunterlagen)
I.
Allgemeine Information
Ein Visum zur Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland kann
beantragt werden, wenn der zukünftige Ehegatte/Lebenspartner seinen Wohnsitz in
Deutschland hat und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll.
Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können ebenfalls ein Visum
beantragen, wenn sie in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen wollen
(Lebenspartnerschaftsvertrag nach dem LPartG). Die hier aufgeführten Informationen gelten
für gleichgeschlechtliche Lebenspartner entsprechend.
II.
Bearbeitungsdauer
Die Ausländerbehörde am Wohnort des zukünftigen Ehegatten/Lebenspartners muss eine
Stellungnahme abgeben, bevor die Auslandsvertretung über den Visumsantrag
abschließend entscheiden kann.
Aufgrund dieses Verfahrens sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags ca.
sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen).
Die Auslandsvertretung stellt in Fällen des Ehegattennachzugs ein sogenanntes nationales
Visum aus, das grundsätzlich drei Monate gültig ist. Innerhalb des im Visumsetikett
aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die
Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für
Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann
nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, sofern innerhalb der 90Tage-Frist alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden (insbesondere die Heiratsurkunde
und das A1-Deutschzertifikat).
III.
Antragsunterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien:
•
Reisepass
•
Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“
•
Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
•
zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
•
Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland
•
Kopie des Reisepasses / Personalausweises des in Deutschland lebenden
Verlobten– wenn der in Deutschland lebende Verlobte nicht die Staatsangehörigkeit
eines Staates der Europäischen Union besitzt, sind auch Kopien des im Pass
befindlichen deutschen Aufenthaltstitels erforderlich.
•
Kopie der Meldebescheinigung und des Mietvertrags des in Deutschland lebenden
Verlobten
•
Verpflichtungserklärung des in Deutschland lebenden Verlobten
•
Krankenversicherungsnachweis (Reisekrankenversicherung für die ersten drei
Monate nach Einreise mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder
50.000 USD)
•
Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form eines
Sprachzeugnisses auf dem Niveau A1 nach den Standards der ALTE (Association of
Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter (entfällt u.a. bei
Eheschließung
mit
nicht-deutschem
EU-Bürger
und
brasilianischem
Staatsangehörigen)
–
siehe
BAMF
Broschüre
„Nachweis
einfacher
Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland
HINWEIS: In Brasilien entsprechen nur die Sprachdiplome des Goethe-Instituts und
des TestDaF-Instituts den erforderlichen Standards.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge
können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in
drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die
einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre
Mitarbeit!
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
können.
IV.
Gebühren
Die Gebühr beträgt für ein
nationales Visum
60,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten.
Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden.
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Haftungsausschluss
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem
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