Stand: März 2016 Visum zur Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft und zum anschließenden Daueraufenthalt ! Bei direkter Einreise in Deutschland benötigen brasilianische Staatsangehörige zur Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft in Deutschland kein Visum. Beispiele: Flug São Paulo - Frankfurt = direkte Einreise Flug São Paulo - Madrid – Frankfurt= keine direkte Einreise Die erforderliche Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise innerhalb von drei Monaten bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Dokumente entsprechen in der Regel den Unterlagen, die zur Beantragung eines Visums erforderlich sind (siehe Punkt III – Antragsunterlagen) I. Allgemeine Information Ein Visum zur Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland kann beantragt werden, wenn der zukünftige Ehegatte/Lebenspartner seinen Wohnsitz in Deutschland hat und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll. Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können ebenfalls ein Visum beantragen, wenn sie in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen wollen (Lebenspartnerschaftsvertrag nach dem LPartG). Die hier aufgeführten Informationen gelten für gleichgeschlechtliche Lebenspartner entsprechend. II. Bearbeitungsdauer Die Ausländerbehörde am Wohnort des zukünftigen Ehegatten/Lebenspartners muss eine Stellungnahme abgeben, bevor die Auslandsvertretung über den Visumsantrag abschließend entscheiden kann. Aufgrund dieses Verfahrens sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags ca. sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen). Die Auslandsvertretung stellt in Fällen des Ehegattennachzugs ein sogenanntes nationales Visum aus, das grundsätzlich drei Monate gültig ist. Innerhalb des im Visumsetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (Durchreise durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, sofern innerhalb der 90Tage-Frist alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden (insbesondere die Heiratsurkunde und das A1-Deutschzertifikat). III. Antragsunterlagen Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original mit zwei Kopien: • Reisepass • Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“ • Erklärung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG • zwei aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) • Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland • Kopie des Reisepasses / Personalausweises des in Deutschland lebenden Verlobten– wenn der in Deutschland lebende Verlobte nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union besitzt, sind auch Kopien des im Pass befindlichen deutschen Aufenthaltstitels erforderlich. • Kopie der Meldebescheinigung und des Mietvertrags des in Deutschland lebenden Verlobten • Verpflichtungserklärung des in Deutschland lebenden Verlobten • Krankenversicherungsnachweis (Reisekrankenversicherung für die ersten drei Monate nach Einreise mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR oder 50.000 USD) • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form eines Sprachzeugnisses auf dem Niveau A1 nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter (entfällt u.a. bei Eheschließung mit nicht-deutschem EU-Bürger und brasilianischem Staatsangehörigen) – siehe BAMF Broschüre „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland HINWEIS: In Brasilien entsprechen nur die Sprachdiplome des Goethe-Instituts und des TestDaF-Instituts den erforderlichen Standards. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Um die Bearbeitungs- und Wartezeiten zu verkürzen, bitten wir Sie, die Unterlagen in drei Sätzen vorzulegen: ein Satz Originale und zwei Sätze Kopien. Wir bitten, die einzelnen Sätze in der oben genannten Reihenfolge zu sortieren. Wir danken für Ihre Mitarbeit! Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. IV. Gebühren Die Gebühr beträgt für ein nationales Visum 60,00 Euro Die Gebühr ist bei der Antragstellung in brasilianischen Reais in bar zu entrichten. Euro-Bargeld oder Schecks können nicht entgegengenommen bzw. akzeptiert werden. ************************************************************************* Haftungsausschluss Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
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