Europäische Kommission - Pressemitteilung Bekämpfung der illegalen Fischerei: Kiribati, Sierra Leone und Trinidad und Tobago werden verwarnt, Sri Lanka wird von der Liste genommen Brüssel, 21. April 2016 Die EU zeigt Kiribati, Sierra Leone sowie Trinidad und Tobago die gelbe Karte, da bei diesen Länder die Gefahr besteht, dass sie bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei nicht kooperieren. Sri Lanka hat sein Fischereisystem reformiert und wird von der Liste genommen. Die Kommission weitet heute den weltweiten Kampf gegen illegale Fischerei aus und verwarnt drei weitere Länder im Pazifik, am Atlantik und in der Karibik. Kiribati, Sierra Leone und Trinidad und Tobago laufen Gefahr, als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) nichtkooperierende Länder eingestuft zu werden. Gleichzeitig nimmt die Kommission die rote Karte gegen Sri Lanka und die damit verbundenen Handelsmaßnahmen zurück, da das Land seine nationale Fischereipolitik wesentlich verbessert hat. Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, sagte dazu: „Die heutigen Beschlüsse sind ein weiteres Zeichen der Entschlossenheit der EU, illegale Fischerei weltweit zu bekämpfen. Zudem wird deutlich, dass wir wichtige Akteure an Bord holen können: Sri Lanka verfügt nun über einen stabilen rechtlichen und politischen Rahmen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei. Da der Kampf gegen IUU-Fischerei Teil des Engagements der EU ist, für Nachhaltigkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Meeren zu sorgen, ist jedes Drittland, das an Bord kommt, ein Erfolg.“ Grund für die Verwarnung Kiribatis durch die EU sind Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Landes, die Fischereitätigkeiten ausländischer Fangflotten zu kontrollieren. Es besteht die große Gefahr, dass die Herkunft illegal gefangenen Fisches in kiribatischen Häfen verschleiert wird, da das Land nicht über zuverlässige Systeme zur Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen verfügt. Kiribatis Weigerung, wichtige Informationen über Fischereifahrzeuge aus Drittländern, die in seinen Gewässern tätig sind, weiterzugeben, läuft den Bemühungen der Kommission zuwider, die Transparenz und Nachhaltigkeit der Thunfischbestände im westlichen und mittleren Pazifik zu verbessern. In Sierra Leone sind die Rechtsvorschriften im Bereich der Fischerei veraltet und die Sanktionen zu gering, um illegal agierende Marktteilnehmer abzuschrecken, die ohne Wissen der Fischereibehörden unter der Flagge Sierra Leones international tätig sind. Darüber hinaus ist die Zahl der fangberechtigten Schiffe im Verhältnis zu den verfügbaren Ressourcen zu hoch, und den Behörden gelingt es nicht, ihre Gewässer zu überwachen oder zu kontrollieren. Auch Trinidad und Tobago hat eine große international tätige Flotte, und die Behörden versäumen es, ausländische Schiffe zu kontrollieren und zu inspizieren und mit den betreffenden Flaggenstaaten zusammenarbeiten. Aufgrund des mangelhaften Rückverfolgbarkeitssystems besteht zudem die Gefahr, dass die Herkunft von Fischereierzeugnissen verschleiert wird. Die Kommission schlägt einen maßgeschneiderten Aktionsplan vor, der dazu beitragen wird, in diesen Ländern solide Systeme zur Kontrolle der Fischereiwirtschaft einzuführen. Werden die festgestellten Mängel nicht innerhalb von sechs Monaten abgestellt, kann die EU weitere Maßnahmen ergreifen und beispielsweise Einfuhren von Fischereierzeugnissen mit Handelssanktionen belegen. Positiv zu vermerken ist, dass Sri Lanka nach einem langwierigen Dialog seine Fischereipolitik inzwischen erfolgreich reformiert hat. Dem Land war 2012 die gelbe Karte gezeigt worden, im Februar 2015 wurde es vom Rat auf die Liste nichtkooperierender Länder gesetzt. Nun hat das Land seinen Rechtsrahmen verändert, die Sanktionen verschärft und die Kontrolle der Flotte verbessert. Sri Lanka gehört damit zu der wachsenden Gruppe von Ländern (Ghana, Papua-Neuguinea, Korea, Philippinen, Fidschi, Belize, Panama, Togo und Vanuatu), die nach einer Verwarnung durch die EU ihre Systeme reformiert haben. Vor diesem Hintergrund misst die Kommission dem laufenden Dialog mit Thailand besondere Bedeutung bei. Das Land wurde mit einer gelben Karte verwarnt, da der Rechtsrahmen im Bereich der Fischerei unzureichend und die Überwachungs-, Kontroll- und Rückverfolgbarkeitssysteme mangelhaft waren. Wie allen vorab eingestuften Ländern wurde Thailand ein Aktionsplan vorgeschlagen, um die Mängel zu beheben. Derzeit bewertet die Kommission die Fortschritte. Der Dialog erweist sich als schwierig, und es bestehen nach wie vor ernsthafte Bedenken bezüglich der von Thailand ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei. Dies bedeutet, dass weitere Maßnahmen seitens der Kommission nicht ausgeschlossen sind. Bei einem für Mai geplanten Treffen mit den thailändischen Behörden werden diese erneut die Gelegenheit haben, ihren guten Willen und ihr Engagement unter Beweis zu stellen. Hintergrund Die heutigen Beschlüsse wurden auf der Grundlage der 2010 in Kraft getretenen „ IUU-Verordnung“ der EU gefasst. Mit diesem entscheidenden Instrument zur Bekämpfung der illegalen Fischerei wird sichergestellt, dass nur Fischereierzeugnisse auf den EU-Markt gelangen können, deren Rechtmäßigkeit bescheinigt wurde. Die Kommission ist seit November 2012 mit mehreren Drittländern in einen formellen Dialog eingetreten (Vorabeinstufung bzw. „gelbe Karte“) und hat diese Länder ermahnt, entschlossen gegen IUU-Fischerei vorzugehen. Im Falle deutlicher Fortschritte kann die Kommission den Dialog beenden (Aufhebung der Vorabeinstufung bzw. „grüne Karte“). Derzeit laufen formelle Dialoge mit Curaçao (seit November 2013), den Salomonen, Tuvalu, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen (seit Dezember 2014), Thailand (seit April 2015) sowie Taiwan und den Komoren (seit Oktober 2015). Fischereierzeugnisse von Schiffen aus Guinea und Kambodscha dürfen seit November 2013 nicht mehr in die EU eingeführt werden (Einstufung und Aufnahme in die Liste nichtkooperierender Länder bzw. „rote Karte“). Weitere Informationen Fragen und Antworten zum Kampf der EU gegen illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUUFischerei) IP/16/1457 Kontakt für die Medien: Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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