HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NW154183 Montag, 19. Januar 2015 Stadthotel Münster Aegidiistraße 21 48143 Münster Telefon: 0251 4812-0 NW154184 Montag, 16. März 2015 Leonardo Hotel Köln Waldecker Straße 11–15 51065 Köln Telefon: 0221 67090 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren zahlen Sie nach Erhalt der Rechnung auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, Ktn.120 9816, BLZ: 370 50198 oder IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ein. In der Gebühr sind das Mittagessen, Kaffee/Tee in den Pausen sowie die Seminarunterlagen enthalten. Seminar Probleme beim Umgang mit als unwirksam erkannten Bebauungsplänen Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected] oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars oder formlos auf einem Briefbogen zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Die Bestätigung hat lediglich informatorischen Charakter. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-40 Fax: 0228 72599-49 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Montag 19. Januar 2015 Münster Montag 16. März 2015 Köln Titelmotiv: © vhw PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE SEMINARTEILNAHME Das BauGB regelt nur unvollständig, welche Folgen sich für die Gemeinde ergeben, wenn sie oder eine mit dem Planvollzug befasste Behörde die Fehlerhaftigkeit eines von ihr erlassenen Bebauungsplans erkennt. Die grundsätzliche Frage, ob oder unter welchen Voraussetzungen eine Behörde, die einen Bebauungsplan für unwirksam hält, befugt ist, bei ihren Entscheidungen von seiner Unwirksamkeit auszugehen („Behördliche Normverwerfungskompetenz“) ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher unentschieden. Bei dem Umgang mit als unwirksam erkannten Bebauungsplänen stellen sich deshalb in der Praxis verschiedene Fragen, die in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung nur teilweise geklärt sind. Das Seminar gibt ausgehend von der Rechtsnatur des Bebauungsplans als kommunale Satzung und den damit verbundenen Anforderungen an seine Wirksamkeit einen Überblick über klassische (formelle und materielle) anfängliche Unwirksamkeitsgründe und die Voraussetzungen für das nachträgliche Funktionsloswerden von älteren Bebauungsplänen. Es stellt die Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung und des Rates beim Umgang mit als unwirksam erkannten Bebauungsplänen einschließlich der Frage dar, in welchen Fällen Amtshaftungsansprüche gegen die Gemeinde und/oder die Bauaufsichtsbehörde entstehen können. Gerne können Sie vorab konkrete Beispiele von (möglicherweise) unwirksamen älteren Bebauungsplänen einreichen (bitte bis zum 5. Januar 2015 bzw. 2. März 2015 unter [email protected]) oder zum Seminar mitbringen und diese Beispiele werden – soweit zeitlich möglich – im Seminar besprochen. IHRE REFERENTEN Dr. Olaf Bischopink Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Baumeister Rechtsanwälte, Münster, Lehrbeauftragter für öffentliches Baurecht an der TU Dortmund, Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das öffentliche Bau- und Planungsrecht, das Immissionsschutzrecht sowie das Fachplanungsrecht. Er berät und vertritt gleichermaßen Kommunen, Unternehmen und private Bauherrn. Alexander Wirth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Baumeister Rechtsanwälte, Münster, Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das öffentliche Bau- und Planungsrecht, das Immissionsschutzrecht sowie das Fachplanungsrecht. Er berät und vertritt gleichermaßen Kommunen, Unternehmen und private Bauherrn. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE 19. JANUAR 2015 / 16. MÄRZ 2015 Probleme beim Umgang mit als unwirksam erkannten Bebauungsplänen HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Probleme beim Umgang mit als unwirksam erkannten Bebauungsplänen 1. Der Bebauungsplan als kommunale Satzung 2. Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeitsanforderungen 3. Klassische (anfängliche) Unwirksamkeitsgründe 4 Nachträgliche Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen 5. Verlust von Plandokumenten 6. Heilung von Mängeln durch Zeitablauf (§ 215 BauGB) 7. Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung • Prüfungskompetenz? • Normverwerfungskompetenz? • Informationspflicht gegenüber dem Rat • Einschalten der Kommunalaufsicht 8. Handlungsmöglichkeiten des Rates • Zulässigkeit eines Nichtanwendungsbeschlusses? • Ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) • Aufhebungsverfahren (§ 1 Abs. 8 BauGB) • Aufstellung eines neuen Bebauungsplans 9. Amtshaftungsrechtliche Aspekte 09:00 Uhr 09:30 Uhr 10:45 Uhr 12:30 Uhr 14:45 Uhr 16:30 Uhr Begrüßungskaffee Seminarbeginn Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Seminarende DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN NW154183, Montag, 19. Januar 2015, Münster NW154184, Montag, 16. März 2015, Köln Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Fernlehrgang Städtebaurecht Basiswissen für Nichtjuristen · Einstieg jederzeit Informationsmaterial unter Telefon: 030 390473-630 Telefon / Fax E-Mail Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Bauämter (Bauverwaltung, Planung und Bauordnung), der Rechtsämter der kommunalen Gebietskörperschaften, der am baurechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligten staatlichen Behörden, die Träger öffentlicher Belange, freie Planer, Architekten, Ingenieure, ÖbVIs und Rechtsanwälte Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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