Die Antragstellung erfolgt, wie bereits im Jahr 2015, ausschließlich

Die Antragstellung erfolgt, wie bereits im Jahr 2015, ausschließlich über FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag).
Neu im Jahr 2016 ist die grafische Antragstellung in FIONA. Anstatt die Fläche
wie bisher für jede Nutzungszeile zu erfassen, werden die Schläge nun, ähnlich wie
bei den Schlagskizzen, gezeichnet. Das Programm ermittelt daraus automatisch die
Fläche. Für jeden Schlag bzw. Teilschlag gibt es dann im Flurstücksverzeichnis nur
noch eine Zeile, unabhängig von den einzelnen Flurstücken. Dies erfordert in diesem
Jahr von Ihnen einen höheren Zeitaufwand und stellt eine große Herausforderung dar. Sofern Sie sich die grafische Antragstellung nicht selbst zutrauen,
empfehlen wir Ihnen, sich umgehend an einen Dienstleister zu wenden.
Im Rahmen Ihres Abgabetermins können nur noch einzelne Fragen beantwortet werden. Eine umfassende Hilfestellung, wie sie in den vergangenen Jahren bei den
Schlagskizzen und dem Flurstücksverzeichnis geleistet wurde, ist bei der grafischen
Antragstellung nicht mehr möglich. Deshalb bietet das Landwirtschaftsamt hierzu
Schulungen an (Termine siehe Veranstaltungskalender). Bei Bedarf melden Sie sich
bitte umgehend im Sekretariat Tel. 0711/3902-1470.
Anleitungen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/
Gemeinsamer+Antrag/Anleitungen+_amp_+Handbuecher