ESF-Tipp Antragstellung FZR 2014-2020 Welche Unterlagen sind

ESF-Tipp Antragstellung FZR 2014-2020
Welche Unterlagen sind zur Ermittlung der Personalkostenpauschale erforderlich?
Für die Ermittlung der Personalkostenpauschale sind zum Antrag stets alle Unterlagen zur
Ermittlung der tatsächlichen Entlohnung einzureichen (vgl. Teil II, Pkt. 1.1 der Regeln der
Verwaltungsbehörde ESF zu den förderfähigen Ausgaben und Kosten FFAK).
Dazu gehören:
Kopie des geltenden Arbeitsvertrages mit Signatur (Stempel und Unterschrift) einer
zeichnungsberechtigten Person, vgl. Pkt. 6.5 NBest-SF; Verträge für Werksstudenten
sind kenntlich zu machen;
Nachweis des Jahresentgeltes (ohne Leistungsprämien, Tantiemen), i.d.R. per Dezember oder Januar; wenn nicht vorhanden: Nachweis des aktuellen monatlichen Entgeltes
(einmalig)
Nachweis weiterer Entgeltbestandteile wie z.B. Einmal- oder Jahressonderzahlungen
mittels Arbeits-/Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung (wenn zutreffend)
Angabe der Qualifikation der im Projekt tätigen Person, Nachweise dazu sind nur auf
Anforderung durch die SAB erforderlich
Bei Personalwechsel sind die zur Pauschalenermittlung heranzuziehenden Unterlagen (s.o.)
für den neu einzusetzenden Mitarbeiter ebenfalls bei der SAB vorzulegen. Allein das Formular „Änderungsmitteilung - Projektförderung“ ist nicht ausreichend.
Wie ist vorzugehen, wenn die einzusetzende Person zur Antragstellung noch nicht
benannt werden kann?
Für Personen, deren tatsächlicher Einsatz zum Zeitpunkt der Antragstellung noch ungewiss
ist, für welche aber eine Personalkostenpauschale beantragt wird, sollte bei Antragstellung
auf den konkreten Personenbezug verzichtet werden. Anstatt dessen ist zunächst „n. n.“ in
die Kalkulationshilfe K1 aufzunehmen. Die Lohnbestandteile sind dann vorerst nur kalkulatorisch zur Abbildung des Gesamtvorhabens einzutragen.
Sobald die konkrete Person feststeht, spätestens aber mit dem ersten, darauf folgenden
Auszahlungsantrag, ist die im Projekt tätige Person namentlich zu benennen, die Kopie des
Arbeitsvertrages mit Signatur, die Angabe zur Qualifikation und ein aktueller Entgeltnachweis
für diese Person und ggfls. der Nachweis für etwaige Entgeltsonderzahlungen bei der SAB
einzureichen. Auf Basis dieser Unterlagen berechnet die SAB den endgültigen Betrag der
Personalkostenpauschale, die dem Zuwendungsempfänger per Änderungsbescheid übermittelt wird.
Was muss vorgelegt werden, damit die Beiträge zur Berufsgenossenschaft pauschaliert werden können?
Es ist die Vorlage des jeweils aktuellen Bescheides zum Berufsgenossenschaftsbeitrag erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass bei Niederlassungen, für welche ein gesonderter BG-Bescheid vorliegt und in denen die Vorhaben durchgeführt werden, auch dieser Bescheid bezogen auf die
Niederlassung herangezogen wird.