MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ PRESSESTELLE FACHBEITRAG 14. Dezember 2015 Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert über Neuerungen im Gemeinsamen Antrag 2016: Grafische Antragstellung mit FIONA für das kommende Antragsjahr im Rahmen des Gemeinsamen Antrages 2016 Im Jahr 2015 haben erstmals alle Antragstellerinnen und Antragsteller den Gemeinsamen Antrag elektronisch über das Online-System FIONA gestellt. Die rund 45.300 Antragstellenden profitierten so von Vorteilen gegenüber der alten Papieranträge: Plausibilitätsprüfung, umfangreiches Kartenmaterial und Auswertemöglichkeiten sind nur einige der Erleichterungen, die FIONA bietet. Der Einsatz von FIONA und die damit verbesserte Qualität der Anträge durch die Fehlerreduzierung war ein wichtiger Baustein dafür, im ersten Jahr der neuen Förderperiode mit neuen Förderbedingungen die Antragsbearbeitung und die Kontrolle so abzuschließen, dass zum Jahresende die Auszahlung der Fördermittel realisiert werden kann. Die Neuausrichtung des FIONA-GIS (Geografisches Informationssystem) mit einem neuen Layout, digitalisierten farbigen Luftbildern und Flurkarten sowie ansprechenden Werkzeugen zur Bedienung wurde positiv aufgenommen. Viele Antragstellerinnen und Antragsteller haben sich zwischenzeitlich mit der Erstellung von digitalen Schlägen in FIONA-GIS vertraut gemacht. Mit dieser Weiterentwicklung von FIONA-GIS im Jahr 2015 wurde der Grundstein für die neue Herausforderung bei der Antragstellung 2016 gelegt: Gemäß EUVorgabe müssen Antragsflächen ab dem Jahr 2016 grafisch erfasst werden. FIONA wird jetzt für diese neue Vorgabe entsprechend erweitert, so dass die Antragstellerinnen und Antragsteller auf eine bewährte und bekannte Technik zurückgreifen, in dem sie die notwendigen neuen Werkzeuge nutzen können. Was wird bei der Antragstellung 2016 neu sein? Im Jahr 2016 wird die Darstellung der Antragsflächen im FIONA-GIS die Grundlage werden. Der Weg geht weg vom zahlenlastigen Flurstücksverzeichnis hin zur praxisbetonten Darstellung der Schläge auf dem vertrauten Kartenmaterial. Anstatt die Fläche wie bisher für jede Nutzungszeile zu erfassen, werden die Schläge im Kartenteil gezeichnet und FIONA ermittelt automatisch die Antragsfläche und überträgt diese in das Flurstücksverzeichnis. Das Flurstücksverzeichnis wird dadurch kürzer und übersichtlicher. Das Ermitteln der Schlaggröße beispielsweise bei Schlägen mit mehreren Flurstücken wird einfacher und sicherer. Um diese neue GIS-orientierte Ausrichtung der Antragstellung für die Antragstellenden so benutzerfreundlich wie möglich bereitzustellen, wird FIONA-GIS für das Förderjahr 2016 weiter ausgebaut: FIONA-GIS wird mit vielen neuen praktischen Werkzeugen und Funktionen ausgestattet. Wie stellt sich das im Detail dar? In vielen Fällen können Fachdaten wie Bruttofläche, LPR-Vertragsflächen oder Geometrien aus der Vor-Ort-Kontrolle vom Vorjahr mit nur einem Mausklick als Antragsfläche übernommen werden und bei Bedarf mit einem Werkzeug angepasst werden. In dem zur Verfügung stehenden Werkzeugkoffer befinden sich unter anderem ein Puffertool für die Erfassung von Streifenelementen, eine Streckenmessfunktion und eine Funktion zum Abschneiden auf Flurstücksgrenzen/Bruttoflächen und weitere praktische Hilfsmittel, die eine schnelle und korrekte Erfassung von Antragsgeometrien ermöglichen und gegenüber der Version 2015 vereinfachen. Alle vom Antragsteller erfassten Antragsgeometrien für Schläge, Teilschläge und Ökologische Vorrangflächen werden ab 2016 im GIS übersichtlich im sogenannten Antragsgeometrienmanager aufgelistet. Mit nur einem Mausklick auf eine Antragsgeometrie wechselt man vom GIS ins Flurstücksverzeichnis und kann hier komfortabel einen Nutzungs- und FAKT-Code erfassen. Dabei bleibt die Antragsgeometrie in einem kleinen Fenster zur Orientierung eingeblendet. Mit der grafischen Antragstellung wird es den Antragstellenden möglich sein, Überlappungsflächen (Doppelbeantragungen) zwischen Antragstellern schon während der Antragsphase und in einem daran anschließenden Zeitraum ab Mitte Mai bis Mitte Juni sanktionsfrei selbständig zu korrigieren. Antragstellerinnen und Antragsteller können das neue FIONA-GIS vorab kennenlernen: Im Februar 2016 wird das FIONA-DEMO-System, ausgestattet mit neu konzipierten Testbetrieben, zur Selbstschulung im Internet gestartet. Auch die Unteren Landwirtschaftsbehörden bieten wieder FIONA-Schulungen mit Schwerpunkt grafische Antragstellung für inte- ressierte Landwirtinnen und Landwirte an. Die Termine werden von den Unteren Landwirtschaftsbehörden bekanntgegeben. Mit der Weiterentwicklung des FIONA-GIS für die grafische Antragstellung bietet das MLR ein modernes Medium auf dem neuesten Stand der Technik an. Die Landwirtinnen und Landwirte müssen sich nicht mehr vorrangig an alphanumerischen Angaben in Nutzungszeilen orientieren, vielmehr können sie visuell arbeiten. Sie erkennen ihre Schläge auf der GIS-Karte, klicken diese an und erfassen die dazugehörenden Antragsinformationen wie FAKT oder ÖVF-Codes. So ist eine intuitive Bedienung möglich. Hintergrundinformation: Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bietet FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) seit dem Jahr 2012 als vollständige elektronische Variante des Gemeinsamen Antrags an. Seit dem Jahr 2015 können die Landwirtinnen und Landwirte ihren Gemeinsamen Antrag ausschließlich auf elektronischem Wege über FIONA stellen. Im kommenden Jahr startet aufgrund von EU-Vorgaben FIONA-GIS. Informationen zu FIONA gibt es unter: https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/,Lde/1956013 Dort sind auch eine Demo-Version sowie ein Wegweiser abrufbar.
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