Bekanntgabe der Möglichkeit zur Antragstellung auf Impulsförderung für die Durchführung von internationalen Großsportveranstaltungen in Österreich für das Förderungsjahr 2016 1. Grundlagen Der Bundes-Sportförderungsfonds gibt hiermit die Möglichkeit bekannt, Antrag auf „Impulsförderung für die Durchführung von internationalen Großsportveranstaltungen in Österreich“ zu stellen. Grundlage für die Antragstellung ist ein im Zuge der Antragstellung zu erbringender Nachweis über die im Beobachtungszeitraum geleisteten Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen nicht aus anderen öffentlichen Förderungsmitteln bedeckt wurden. 2. Festlegung des Kreises der Antragsberechtigten Antragsberechtigt sind Sportorganisationen gesamtösterreichischer Bedeutung im Leistungssport nach § 3 Z 13 BSFG 2013. Pro Sportorganisation/pro Jahr ist nur eine Einreichung zulässig. 3. Förderungshöhe Die Förderungshöhe ist mit maximal € 50.000,- pro Verband in der betroffenen Förderungsperiode begrenzt. 4. Förderbare Aufwendungen Als förderungsfähig sind jene Kosten anzusehen, die in einem Zeitraum von 01.01.2016 – 31.12.2016 für die Durchführung einer internationalen Großsportveranstaltung in Österreich (mit Ausnahme von WM-und EM-Veranstaltungen) bei der veranstaltenden Sportorganisation mit gesamtösterreichischer Bedeutung im Leistungssport angefallen sind, wobei nur die Kosten für die erforderliche Wettkampffläche berücksichtigt werden für deren Finanzierung keine andere öffentliche Förderung in Anspruch genommen wurde. 5. Förderungslaufzeit Die Förderungslaufzeit für die Impulsförderung beträgt 1 Jahr und ist mit 01.01.2016 bis 31.12.2016 festgelegt. 6. Frist zur Antragsstellung Anträge auf die Förderungsgewährung sind schriftlich bis 31.01.2017 beim BundesSportförderungsfonds zu stellen (Waschhausgasse 2 / 2.OG, 1020 Wien). Bei Eintreffen von Anträgen nach dem 31.01.2017 ist der Poststempel ausschlaggebend. Förderungsprogramm Großsportveranstaltungen 2016 1/2 7. Antragstellung und notwendige Unterlagen Die Beantragung der Impulsförderung hat mit dem Antragsformular „Antrag auf Impulsförderung für die Durchführung von internationalen Großsportveranstaltungen in Österreich 2016“ zu erfolgen. Dieses Formular wird auf der Webseite des BSFF (http://www.bsff.or.at) zum Download bereitgestellt. Die Nachweise sowohl über die Erfüllung der inhaltlichen Erfordernisse (Qualität und Form der Veranstaltung) wie auch über die formalen Kriterien (Zahlungsnachweise) sind bei der Antragstellung zu erbringen. Unvollständige Anträge können vor Zulassung zum Auswahlverfahren ausgeschieden werden. 8. Abwicklung der Förderung Nach Ende der Antragstellungsfrist werden alle vollständig eingereichten Förderungsanträge geprüft und bewertet. Im Anschluss wird allen Verbenden, welche eine Förderung zugesprochen bekommen, der Förderungsbetrag auf das von ihnen angegebene Konto ausbezahlt Wien, am 19.12.2016 Förderungsprogramm Großsportveranstaltungen 2016 2/2
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