Förderungsprogramm Internationale Großveranstaltungen

Bekanntgabe der Möglichkeit zur Antragstellung auf
Impulsförderung für die Durchführung von internationalen
Großsportveranstaltungen in Österreich für das Förderungsjahr 2016
1.
Grundlagen
Der Bundes-Sportförderungsfonds gibt hiermit die Möglichkeit bekannt, Antrag auf
„Impulsförderung für die Durchführung von internationalen Großsportveranstaltungen
in Österreich“ zu stellen. Grundlage für die Antragstellung ist ein im Zuge der
Antragstellung zu erbringender Nachweis über die im Beobachtungszeitraum
geleisteten Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen nicht aus
anderen öffentlichen Förderungsmitteln bedeckt wurden.
2.
Festlegung des Kreises der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind Sportorganisationen gesamtösterreichischer Bedeutung im
Leistungssport nach § 3 Z 13 BSFG 2013.
Pro Sportorganisation/pro Jahr ist nur eine Einreichung zulässig.
3.
Förderungshöhe
Die Förderungshöhe ist mit maximal € 50.000,- pro Verband in der betroffenen
Förderungsperiode begrenzt.
4.
Förderbare Aufwendungen
Als förderungsfähig sind jene Kosten anzusehen, die in einem Zeitraum von 01.01.2016
– 31.12.2016 für die Durchführung einer internationalen Großsportveranstaltung in
Österreich (mit Ausnahme von WM-und EM-Veranstaltungen) bei der veranstaltenden
Sportorganisation mit gesamtösterreichischer Bedeutung im Leistungssport angefallen
sind, wobei nur die Kosten für die erforderliche Wettkampffläche berücksichtigt werden
für deren Finanzierung keine andere öffentliche Förderung in Anspruch genommen
wurde.
5.
Förderungslaufzeit
Die Förderungslaufzeit für die Impulsförderung beträgt 1 Jahr und ist mit 01.01.2016
bis 31.12.2016 festgelegt.
6.
Frist zur Antragsstellung
Anträge auf die Förderungsgewährung sind schriftlich bis 31.01.2017 beim BundesSportförderungsfonds zu stellen (Waschhausgasse 2 / 2.OG, 1020 Wien). Bei
Eintreffen von Anträgen nach dem 31.01.2017 ist der Poststempel ausschlaggebend.
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7.
Antragstellung und notwendige Unterlagen
Die Beantragung der Impulsförderung hat mit dem Antragsformular „Antrag auf
Impulsförderung für die Durchführung von internationalen Großsportveranstaltungen in
Österreich 2016“ zu erfolgen. Dieses Formular wird auf der Webseite des BSFF
(http://www.bsff.or.at) zum Download bereitgestellt.
Die Nachweise sowohl über die Erfüllung der inhaltlichen Erfordernisse (Qualität und
Form der Veranstaltung) wie auch über die formalen Kriterien (Zahlungsnachweise)
sind bei der Antragstellung zu erbringen. Unvollständige Anträge können vor Zulassung
zum Auswahlverfahren ausgeschieden werden.
8.
Abwicklung der Förderung
Nach Ende der Antragstellungsfrist werden alle vollständig eingereichten
Förderungsanträge geprüft und bewertet. Im Anschluss wird allen Verbenden, welche
eine Förderung zugesprochen bekommen, der Förderungsbetrag auf das von ihnen
angegebene Konto ausbezahlt
Wien, am 19.12.2016
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