Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses / Personalausweises bzw. Wohnortänderung Allgemeine Hinweise: Die Deutsche Botschaft in Panama ist für die Ausstellung Ihres Reisepasses zuständig, wenn Sie in Panama Ihren Lebensmittelpunkt haben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht (mehr) gemeldet sind. Eine Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich. Antragstellung: Zur Beantragung Ihres Reisepasses müssen Sie persönlich vorsprechen und vorab einen Termin mit der Botschaft vereinbaren. Erforderliche Unterlagen: Bitte legen Sie die nachfolgend genannten Unterlagen im Original mit je einer Fotokopie vor. - Antragsformular (nur im Original), vollständig ausgefüllt und unterschrieben - letzter Reisepass bzw. Personalausweis oder Kinderausweis bei Verlust oder Diebstahl immer polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige vorlegen - Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde oder aber ein Auszug aus dem Geburtsregister / Familienbuch - Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Wohnsitz (nur notwendig, wenn im letzten Pass/Ausweis noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist) - Aufenthaltserlaubnis für Panama (Cedula) - Heiratsurkunde, bei Vorehe Scheidungsurteil / -urkunde - Bescheinigung über eine eventuell vorgenommene Namensänderung - Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis (falls vorhanden) - 1 aktuelles Lichtbild im Hochformat Größe: 45 x 35 mm (siehe Mustertafel auf unserer Homepage Sollten Sie im Ausland geboren sein, werden ggf. zusätzliche Unterlagen Ihrer Vorfahren benötigt. Die Botschaft bittet in diesem Fall um Vorlage von Unterlagen zurückgehend bis zu jener Person, die Deutschland verlassen hat. Sie können sich hierbei an der o.g. Liste orientieren. Hinweis: Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Gebühren und Auslagen: Die Bezahlung in der Botschaft kann in bar (ausschließlich US$) oder mit Kreditkarte (Visa, Master Card) erfolgen. Weitere Hinweise: Bundesreisepässe und Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sechs, ansonsten zehn Jahre. Die Bearbeitungszeit, auf die die Botschaft keinen Einfluss hat (Versand, Herstellungsverfahren /-dauer der Bundesdruckerei), beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Die Bearbeitungszeit eines Expressreisepasses dauert ca. 3 Wochen. Wohnortänderung Wenn Sie in Panama leben, sind Sie angehalten, Ihren Wohnort im Pass ändern zu lassen. Die Antragstellung auf Wohnortänderung erfolgt persönlich. Für die Wohnortänderung werden keine Gebühren erhoben. Für die Wohnortänderung benötigen wir folgende Unterlagen: -Pass -ausgefülltes Antragsformular Im Original und mit Kopie sind vorzulegen: -Wohnsitznachweis (Mietvertrag, Stromrechnung o.ä.) -Abmeldungsbestätigung des früheren deutschen Wohnsitzes Hinweise für die Antragstellung Minderjähriger: Die Antragstellung muss grundsätzlich durch beide Sorgeberechtigten erfolgen. Kinder müssen bei der Antragstellung ebenfalls anwesend sein.
© Copyright 2025 ExpyDoc