Vorlage 2016/114 - Gemeinde Hartheim

Gemeinde Hartheim am Rhein
Gemeinderatsvorlage 2016/114
Bearbeiter/in: Frau Hofert
18. Oktober 2016
- öffentlich -
AZ: 623.12
TOP 13
Antrag auf Aufnahme des Ortsteils Bremgarten in das Landessanierungsprogramm - Beauftragung eines Fachbüros
Sachverhalt
Nachdem die Sanierungsmaßnahmen im Ortsteil Feldkirch bis zum nächsten Frühjahr
abgeschlossen und abgerechnet sein müssen, bietet es sich an, die Chancen für ein
weiteres Zuschussprogramm auszuloten. Im Ortsteil Bremgarten können folgende
kommunale Maßnahmen in Frage kommen: der Ausbau der Malteserstraße, die Neugestaltung des Areals um den Dreschschopf, das Anlegen von Fahrradwegen, der weitere Ausbau des Kindergartens, die Modernisierung der Bürgerhalle und natürlich auch
private Modernisierungsmaßnahmen. Nach einer ersten Grobanalyse ergibt sich eventuell weiterer Bedarf.
Sanierungsprogramme laufen üblicherweise über mehrere Jahre und erfordern ein Gemeindeentwicklungskonzept, ein daraus abgeleitetes gebietsbezogenes integriertes
Stadtentwicklungskonzept und zur Konkretisierung nach der Aufnahme ins Programm
eine vorbereitende Untersuchung und die exakte Abgrenzung des Sanierungsgebietes.
Hierzu bedarf es sowohl beim Einstieg in die Antragstellung als auch bei der Abwicklung eines Fachbüros.
In Feldkirch betreut die Kommunale StadtErneuerung GmbH das Sanierungsprogramm.
Gute Erfahrungen in Bezug auf die Antragstellungen für das Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum hat die Gemeindeverwaltung auch mit dem Büro KommunalKonzept
Sanierungsgesellschaft mbH gemacht. Beide Büros sind auf die Betreuung von Sanierungsmaßnahmen spezialisiert. Die Büros haben sich bereits in der Sitzung am 19. Juli
2016 präsentiert.
Die erste Beauftragung wird sich bis zu einer förmlichen Zuschussbewilligung nur auf
die Antragstellung beziehen. Nach der Grundlagenarbeit wird das mit der Antragstellung
beauftragte Büro jedoch nach der erhofften Aufnahme ins Förderprogramm auch mit
der Konkretisierung und der Abwicklung beauftragt. Die Antragstellung wird in der Regel
mit Pauschalhonoraren abgerechnet, die spätere Abwicklung auf Stundenbasis. Über
die Jahre hinweg kann sich der Folgeauftrag auf bis zu 150.000 EUR oder mehr erstrecken. Die ersten Kosten der Antragstellung können nicht gefördert werden, die späteren
Kosten für die Konkretisierung der Sanierungsziele, Anhörung der Träger öffentlicher
Belange, Einbindung von Grundstückseigentümern, Erstellen der Sanierungssatzung,
Ausarbeiten von Sanierungsvereinbarungen mit privaten Eigentümern und Abrechnung
der privaten Maßnahmen gegenüber der Gemeinde und der Aufwendungen gegenüber
dem Zuschussgeber werden in der Regel mit 60% bezuschusst.
Beschlussvorschlag
Wird in der Sitzung formuliert.