Gemeinde Hartheim am Rhein Gemeinderatsvorlage 2016/114 Bearbeiter/in: Frau Hofert 18. Oktober 2016 - öffentlich - AZ: 623.12 TOP 13 Antrag auf Aufnahme des Ortsteils Bremgarten in das Landessanierungsprogramm - Beauftragung eines Fachbüros Sachverhalt Nachdem die Sanierungsmaßnahmen im Ortsteil Feldkirch bis zum nächsten Frühjahr abgeschlossen und abgerechnet sein müssen, bietet es sich an, die Chancen für ein weiteres Zuschussprogramm auszuloten. Im Ortsteil Bremgarten können folgende kommunale Maßnahmen in Frage kommen: der Ausbau der Malteserstraße, die Neugestaltung des Areals um den Dreschschopf, das Anlegen von Fahrradwegen, der weitere Ausbau des Kindergartens, die Modernisierung der Bürgerhalle und natürlich auch private Modernisierungsmaßnahmen. Nach einer ersten Grobanalyse ergibt sich eventuell weiterer Bedarf. Sanierungsprogramme laufen üblicherweise über mehrere Jahre und erfordern ein Gemeindeentwicklungskonzept, ein daraus abgeleitetes gebietsbezogenes integriertes Stadtentwicklungskonzept und zur Konkretisierung nach der Aufnahme ins Programm eine vorbereitende Untersuchung und die exakte Abgrenzung des Sanierungsgebietes. Hierzu bedarf es sowohl beim Einstieg in die Antragstellung als auch bei der Abwicklung eines Fachbüros. In Feldkirch betreut die Kommunale StadtErneuerung GmbH das Sanierungsprogramm. Gute Erfahrungen in Bezug auf die Antragstellungen für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat die Gemeindeverwaltung auch mit dem Büro KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH gemacht. Beide Büros sind auf die Betreuung von Sanierungsmaßnahmen spezialisiert. Die Büros haben sich bereits in der Sitzung am 19. Juli 2016 präsentiert. Die erste Beauftragung wird sich bis zu einer förmlichen Zuschussbewilligung nur auf die Antragstellung beziehen. Nach der Grundlagenarbeit wird das mit der Antragstellung beauftragte Büro jedoch nach der erhofften Aufnahme ins Förderprogramm auch mit der Konkretisierung und der Abwicklung beauftragt. Die Antragstellung wird in der Regel mit Pauschalhonoraren abgerechnet, die spätere Abwicklung auf Stundenbasis. Über die Jahre hinweg kann sich der Folgeauftrag auf bis zu 150.000 EUR oder mehr erstrecken. Die ersten Kosten der Antragstellung können nicht gefördert werden, die späteren Kosten für die Konkretisierung der Sanierungsziele, Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Einbindung von Grundstückseigentümern, Erstellen der Sanierungssatzung, Ausarbeiten von Sanierungsvereinbarungen mit privaten Eigentümern und Abrechnung der privaten Maßnahmen gegenüber der Gemeinde und der Aufwendungen gegenüber dem Zuschussgeber werden in der Regel mit 60% bezuschusst. Beschlussvorschlag Wird in der Sitzung formuliert.
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