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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
HE163003
Montag, 27. Juni 2016
InterCityHotel Frankfurt Airport
Am Luftbrückendenkmal 1
60549 Frankfurt
Telefon: 069 69 709-606
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:15 Uhr
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Seminar
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Hessen
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Das neue Asylbewerberleistungsrecht
– Schwierige Praxisfragen
Montag
27. Juni 2016
Frankfurt am Main
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das im Jahre 2015 mehrfach und durch das Asylpaket II auch 2016 wieder
geänderte Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und die rasant gestiegenen
Flüchtlingszahlen stellen die Sachbearbeiter(innen) in den Kommunen, die für
Asylsuchende und geduldete Ausländer Leistungen nach dem AsylbLG zu bewilligen haben, aber auch Bedienstete, die Flüchtlinge zu betreuen haben,
vor große Herausforderungen.
Im Seminar, das sich an Sachbearbeiter(innen) und Flüchtlingsbetreuer wendet, die schon über Erfahrungen mit dem AsylbLG verfügen, werden die wesentlichen Neuerungen der Novellen des Jahres 2015 sowie die Änderungen
durch das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März
2016 dargestellt.
Im Übrigen werden schwierige Praxisfragen erörtert und Problemlösungen
aufgezeigt, die sich bei Anwendung der Vorschriften des AsylbLG in der Praxis
ergeben.
Neben den Grundstrukturen des (novellierten) AsylbLG wird auch die hierzu
ergangene Rechtsprechung der Sozialgerichte sowie der Verwaltungsgerichte,
soweit diese noch von Bedeutung ist, erläutert.
IHR REFERENT
Prof. Dr. Volkert Petersen
Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen a. D. Seit 2002 ist er zum Honorarprofessor
bestellt. Prof. Dr. Petersen war vor seinem Wechsel in die
Sozialgerichtsbarkeit als Richter am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg 19 Jahre ausschließlich oder überwiegend für Streitigkeit um die Anerkennung als Asylberechtigte sowie um die Leistungsgewährung nach dem
AsylbLG zuständig.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiter(innen) aus Sozialämtern, die für die Leistungsgewährung nach
dem AsylbLG zuständig sind, sowie Personen, die mit der Betreuung von Asylsuchenden und geduldeten Ausländern befasst sind.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Sozialgeheimnis und Datenschutz im Bereich des SGB
30. Mai 2016 Frankfurt am Main (HE163030)
Referent: Dr. Dirk Bieresborn
Überleitung und Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch
den Sozialhilfeträger
7./8. Juni 2016 Koblenz (RP166024)
Referent: Dr. Torsten Gühlstorf
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
nach dem 4. Kapitel SGB XII
5. Juli 2016 Frankfurt (HE163085)
Referentin: Ursula Schrödl
MONTAG, 27. JUNI 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Das neue Asylbewerberleistungsrecht – Schwierige Praxisfragen
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
1. Die zum 1. März und 24. Oktober 2015 sowie zum 11. März 2016
in Kraft getretenen Novellen zum Asylbewerberleistungsgesetz
2. Das Asylbewerberleistungsgesetz als Sondersozialhilferecht
• Die bei der Nachforderung zu Unrecht vorenthaltener Leistungen im
Zugunstenverfahren nach § 9 AsylbLG i. V. m. § 44 SGB X zu beachtenden Besonderheiten
• Nachzahlungsanspruch und Bedarfsdeckung
3. Das novellierte Asylbewerberleistungsgesetz
• Grundleistungen nach § 3 AsylbLG
– physisches und soziokulturelles Existenzminimum
– Abgrenzungsprobleme beim Regelbedarfssatz 3 (Haushaltsangehöriger)
• Krankenhilfe nach § 4 und § 6 AsylbLG
– Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG nur bei Akuterkrankungen und
Schmerzzuständen
– sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG im Krankheitsfall
• Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG
– Passbeschaffungskosten
– Fahrtkosten bei Mitwirkungskosten (z. T. Abdeckung durch Regelbedarf)
– Sprachkurse zum Erlernen der deutschen Sprache
– Leistungen für behinderte Kinder (Zuständigkeiten)
4. Leistungseinschränkungen nach § 1a sowie § 11 Abs. 2 und Abs.
2a AsylbLG
• Einreise lediglich zur Erlangung einer Leistung (§ 1a Abs. 1 AsylbLG)
• Leistungseinschränkung nach gescheiterter Abschiebung (§ 1a Abs. 2
und 3 AsylbLG)
• Drittstaateneinreise (§ 1a Abs. 4 AsylbLG)
• Besonderheiten bei der Leistungseinschränkung wegen Unzuständigkeit
(§ 11 Abs. 2 AsylblG)
• Leistungseinschränkungen nach § 11 Abs. 2a AsylbLG in der Übergangsphase bis zur Ausstellung des Ankunftsnachweises
• Dauer der Leistungseinschränkung
5. Analogberechtigung nach § 2 AsylbLG
• wesentliche oder unwesentliche Unterbrechungen der Wartezeit
• Ausschluss der Analogberechtigung wegen rechtsmissbräuchlicher
Selbstbeeinflussung des Aufenthalts
6. Vorrangiger Einsatz von Einkommen und Vermögen nach den
§§ 7ff. AsylbLG
• Vermögensfreibeträge und Erwerbsfreibetrag (Absetzungen)
• Besonderheiten beim Wohngeldausgleich nach § 7b AsylbLG
16:15 Uhr
Ende des Seminars
10:45 und 14:45 Uhr Kaffeepausen
12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen
Das neue Asylbewerberleistungsrecht
– Schwierige Praxisfragen
HE163003, Montag, 27. Juni 2016, Frankfurt am Main
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