HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN HE163003 Montag, 27. Juni 2016 InterCityHotel Frankfurt Airport Am Luftbrückendenkmal 1 60549 Frankfurt Telefon: 069 69 709-606 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:15 Uhr 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Hessen Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Das neue Asylbewerberleistungsrecht – Schwierige Praxisfragen Montag 27. Juni 2016 Frankfurt am Main www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das im Jahre 2015 mehrfach und durch das Asylpaket II auch 2016 wieder geänderte Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und die rasant gestiegenen Flüchtlingszahlen stellen die Sachbearbeiter(innen) in den Kommunen, die für Asylsuchende und geduldete Ausländer Leistungen nach dem AsylbLG zu bewilligen haben, aber auch Bedienstete, die Flüchtlinge zu betreuen haben, vor große Herausforderungen. Im Seminar, das sich an Sachbearbeiter(innen) und Flüchtlingsbetreuer wendet, die schon über Erfahrungen mit dem AsylbLG verfügen, werden die wesentlichen Neuerungen der Novellen des Jahres 2015 sowie die Änderungen durch das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März 2016 dargestellt. Im Übrigen werden schwierige Praxisfragen erörtert und Problemlösungen aufgezeigt, die sich bei Anwendung der Vorschriften des AsylbLG in der Praxis ergeben. Neben den Grundstrukturen des (novellierten) AsylbLG wird auch die hierzu ergangene Rechtsprechung der Sozialgerichte sowie der Verwaltungsgerichte, soweit diese noch von Bedeutung ist, erläutert. IHR REFERENT Prof. Dr. Volkert Petersen Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen a. D. Seit 2002 ist er zum Honorarprofessor bestellt. Prof. Dr. Petersen war vor seinem Wechsel in die Sozialgerichtsbarkeit als Richter am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg 19 Jahre ausschließlich oder überwiegend für Streitigkeit um die Anerkennung als Asylberechtigte sowie um die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG zuständig. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiter(innen) aus Sozialämtern, die für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG zuständig sind, sowie Personen, die mit der Betreuung von Asylsuchenden und geduldeten Ausländern befasst sind. DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Sozialgeheimnis und Datenschutz im Bereich des SGB 30. Mai 2016 Frankfurt am Main (HE163030) Referent: Dr. Dirk Bieresborn Überleitung und Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche durch den Sozialhilfeträger 7./8. Juni 2016 Koblenz (RP166024) Referent: Dr. Torsten Gühlstorf Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII 5. Juli 2016 Frankfurt (HE163085) Referentin: Ursula Schrödl MONTAG, 27. JUNI 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Das neue Asylbewerberleistungsrecht – Schwierige Praxisfragen 09:30 Uhr Beginn des Seminars 1. Die zum 1. März und 24. Oktober 2015 sowie zum 11. März 2016 in Kraft getretenen Novellen zum Asylbewerberleistungsgesetz 2. Das Asylbewerberleistungsgesetz als Sondersozialhilferecht • Die bei der Nachforderung zu Unrecht vorenthaltener Leistungen im Zugunstenverfahren nach § 9 AsylbLG i. V. m. § 44 SGB X zu beachtenden Besonderheiten • Nachzahlungsanspruch und Bedarfsdeckung 3. Das novellierte Asylbewerberleistungsgesetz • Grundleistungen nach § 3 AsylbLG – physisches und soziokulturelles Existenzminimum – Abgrenzungsprobleme beim Regelbedarfssatz 3 (Haushaltsangehöriger) • Krankenhilfe nach § 4 und § 6 AsylbLG – Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG nur bei Akuterkrankungen und Schmerzzuständen – sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG im Krankheitsfall • Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG – Passbeschaffungskosten – Fahrtkosten bei Mitwirkungskosten (z. T. Abdeckung durch Regelbedarf) – Sprachkurse zum Erlernen der deutschen Sprache – Leistungen für behinderte Kinder (Zuständigkeiten) 4. Leistungseinschränkungen nach § 1a sowie § 11 Abs. 2 und Abs. 2a AsylbLG • Einreise lediglich zur Erlangung einer Leistung (§ 1a Abs. 1 AsylbLG) • Leistungseinschränkung nach gescheiterter Abschiebung (§ 1a Abs. 2 und 3 AsylbLG) • Drittstaateneinreise (§ 1a Abs. 4 AsylbLG) • Besonderheiten bei der Leistungseinschränkung wegen Unzuständigkeit (§ 11 Abs. 2 AsylblG) • Leistungseinschränkungen nach § 11 Abs. 2a AsylbLG in der Übergangsphase bis zur Ausstellung des Ankunftsnachweises • Dauer der Leistungseinschränkung 5. Analogberechtigung nach § 2 AsylbLG • wesentliche oder unwesentliche Unterbrechungen der Wartezeit • Ausschluss der Analogberechtigung wegen rechtsmissbräuchlicher Selbstbeeinflussung des Aufenthalts 6. Vorrangiger Einsatz von Einkommen und Vermögen nach den §§ 7ff. AsylbLG • Vermögensfreibeträge und Erwerbsfreibetrag (Absetzungen) • Besonderheiten beim Wohngeldausgleich nach § 7b AsylbLG 16:15 Uhr Ende des Seminars 10:45 und 14:45 Uhr Kaffeepausen 12:30 bis 13:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen Das neue Asylbewerberleistungsrecht – Schwierige Praxisfragen HE163003, Montag, 27. Juni 2016, Frankfurt am Main Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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