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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BY163007, Montag, 9. Mai 2016, Eden Hotel Wolff
Arnulfstraße 4, 80335 München, Telefon: 089 55 1150
BW162105, Dienstag, 10. Mai 2016, Stadthalle Leonberg
Römerstraße 110, 71229 Leonberg, Telefon: 07152 9755-10
HE163003, Montag, 27. Juni 2016, InterCityHotel Frankfurt Airport
Am Luftbrückendenkmal 1, 60549 Frankfurt,Telefon: 069 69 709-606
Beginn: 09:30 Uhr · Ende: 16:15 Uhr
Seminar
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw, 355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne
Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den
vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030
390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten
Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung.
Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn
oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer
Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch
Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall
sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Bayern
Rosenbuschstraße 6 · 80538 München · Telefon: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Hessen
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Das neue
Asylbewerberleistungsrecht
– Schwierige Praxisfragen
Montag
9. Mai 2016
München
Dienstag
10. Mai 2016
Leonberg
Montag
27. Juni 2016
Frankfurt / Main
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das im Jahre 2015 mehrfach geänderte Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) und die rasant gestiegenen Flüchtlingszahlen der letzten Monate
stellen die Sozialbereiche der Kommunen vor große Herausforderungen.
Davon betroffen sind v.a. Sachbearbeiter(innen), die für Asylsuchende zuständig sind und für geduldete Ausländer Leistungen nach dem AsylbLG bewilligen, aber auch Bedienstete, die Flüchtlinge betreuen.
Dieses Seminar wendet sich an Sachbearbeiter(innen) und Flüchtlingsbetreuer,
die schon über Erfahrungen mit dem AsylbLG verfügen. Es werden die wesentlichen Neuerungen der Novellen des Jahres 2015 dargestellt. Außerdem
werden schwierige Praxisfragen erörtert und Problemlösungen aufgezeigt,
die sich bei Anwendung der Vorschriften des AsylbLG in der Praxis ergeben.
Neben den Grundstrukturen des (novellierten) AsylbLG wird auch die hierzu
ergangene Rechtsprechung der Sozialgerichte sowie der Verwaltungsgerichte,
soweit diese noch von Bedeutung ist, erläutert.
IHR REFERENT
Prof. Dr. Volkert Petersen
Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen a. D. Seit 2002 ist er zum Honorarprofessor
bestellt. Prof. Dr. Petersen war vor seinem Wechsel in die
Sozialgerichtsbarkeit als Richter am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg 19 Jahre ausschließlich oder überwiegend für Streitigkeit um die Anerkennung als
Asylberechtigte sowie um die Leistungsgewährung nach
dem AsylbLG zuständig.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiter(innen) aus Sozialämtern, die für die Leistungsgewährung nach
dem AsylbLG zuständig sind, sowie Personen, die mit der Betreuung von Asylsuchenden und geduldeten Ausländern befasst sind.
9. MAI 2016 / 10. MAI 2016 / 27. JUNI 2016
Das neue Asylbewerberleistungsrecht – Schwierige Praxisfragen
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
1. Die zum 1. März und 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen
Novellen zum Asylbewerberleistungsgesetz
2. Das Asylbewerberleistungsgesetz als Sondersozialhilferecht
• Die bei der Nachforderung zu Unrecht vorenthaltener Leistungen im
Zugunstenverfahren nach § 9 AsylbLG i. V. m. § 44 SGB X zu
beachtenden Besonderheiten
• Nachzahlungsanspruch und Bedarfsdeckung
3. Das novellierte Asylbewerberleistungsgesetz
• Grundleistungen nach § 3 AsylbLG
– physisches und soziokulturelles Existenzminimum
– Abgrenzungsprobleme beim Regelbedarfssatz 3
(Haushaltsangehöriger)
• Krankenhilfe nach § 4 und § 6 AsylbLG
– Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG nur bei Akuterkrankungen u.
Schmerzzuständen
– sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG im Krankheitsfall
• Sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG
– Passbeschaffungskosten
– Fahrtkosten bei Mitwirkungskosten (z. T. Abdeckung durch
Regelbedarf)
– Sprachkurse zum Erlernen der deutschen Sprache
– Leistungen für behinderte Kinder (Zuständigkeiten)
4. Leistungseinschränkungen nach § 1a und § 11 Abs. 2 AsylbLG
• Einreise lediglich zur Erlangung einer Leistung (§ 1a Abs. 1 AsylbLG)
• Leistungseinschränkung nach gescheiterter Abschiebung (§ 1a Abs. 2
u. 3 AsylbLG)
• Drittstaateneinreise (§ 1a Abs. 4 AsylbLG)
• Besonderheiten bei der Leistungseinschränkung wegen Unzuständigkeit (§ 11 Abs. 2 AsylblG)
• Dauer der Leistungseinschränkung
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Fremdunterbringung geistig/seelisch behinderter Kinder und
Jugendliche in Pflegefamilien
11. April 2016 München (BY163008)
Referent: Dr. Jörg Tänzer
Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII – Probleme bei der
Zuständigkeit zwischen den Leistungsträgern
5. Juli 2016 Karlsruhe (BW162113)
Referent: Dr. Jens Blüggel
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
nach dem 4. Kapitel SGB XII
5. Juli 2016 Frankfurt (HE163085)
Referentin: Ursula Schrödl
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
5. Analogberechtigung nach § 2 AsylbLG
• wesentliche oder unwesentliche Unterbrechungen der Wartezeit
• Ausschluss der Analogberechtigung wegen rechtsmissbräuchlicher
Selbstbeeinflussung des Aufenthalts
6. Vorrangiger Einsatz von Einkommen und Vermögen nach den
§§ 7ff. AsylbLG
• Vermögensfreibeträge u. Erwerbsfreibetrag (Absetzungen)
• Besonderheiten beim Wohngeldausgleich nach § 7b AsylbLG
16:15 Uhr
Ende des Seminars
10:45 und 14:45 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
Kaffeepausen
Gemeinsames Mittagessen
Das neue Asylbewerberleistungsrecht
– Schwierige Praxisfragen
씲 BY163007, Montag, 9. Mai 2016, München
씲 BW162105, Dienstag, 10. Mai 2016, Leonberg
씲 HE163003, Montag, 27. Juni 2016, Frankfurt / Main
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
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