HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN BW172224 Donnerstag, 2. Februar 2017 Filharmonie Kultur- und Kongresszentrum Filderstadt Tübinger Straße 40 70794 Filderstadt-Bernhausen Telefon: 0711 70976-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Erschließungsbeitragsrecht für Einsteiger Donnerstag 2. Februar 2017 Filderstadt www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Grundsätzlich haben die Bundesländer die Möglichkeit das Erschließungsbeitragsrecht landesrechtlich zu regeln. Baden-Württemberg hat von dieser Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Das Erschließungsbeitragsrecht nach dem KAG Baden-Württemberg ist seit dem 1. Oktober 2005 in Kraft. Es weicht in wesentlichen Punkten von den §§127 bis 135 BauGB ab, z. B. beschränkt das KAG die Erschließungsbeitragspflicht auf Anbaustraßen und Wohnwege. Für die weiteren Erschließungsanlagen besteht ein Beitragserhebungsermessen. Das Grundlagenseminar soll die Strukturen des landesrechtlichen Erschließungsbeitragsrechts anhand des Dreiphasenmodells vermitteln. Dieses gliedert sich in die Kostenphase, die Verteilungsphase und die Heranziehungsphase. Die Phasen bauen auf einander auf. • Das Seminar behandelt die Themen der einzelnen Phasen anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis. Hierbei werden typische Einzelfragen erläutert. • Sie erhalten wichtige Hinweise zu Folgen von Fehlern in einzelnen Bearbeitungsphasen sowie hilfreiche Tipps zur Fehlervermeidung. • Das Seminar ist interaktiv angelegt. Sie haben ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen. Ziel des Seminares ist es, dass Sie einen umfassenden und praxisorientierten Überblick über das komplexe Erschließungsbeitragsrecht nach dem KAG Baden-Württemberg erhalten. Die Teilnehmer werden gebeten, dass BauGB und das KAG BadenWürttemberg zum Seminar mitzubringen. DONNERSTAG, 2. FEBRUAR 2017 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Erschließungsbeitragsrecht für Einsteiger Erschließungsbeitragsrecht für Einsteiger 10:00 Uhr Seminarbeginn I. Einführung in das Erschließungsbeitragsrecht und Erschließungsbeitragssatzung BW172224, Donnerstag, 2. Februar 2017, Filderstadt 1. Gesetzliche Grundlage des Landesrechts und deren Anwendungsbereich 2. Aufbau des Erschließungsbeitragsrechts und einzelne grundlegende Begriffe 3. Erschließungsvorteil und Beitragserhebungsrecht bzw. Beitragserhebungsermessen Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung 4. Erschließungsbeitragssatzung Telefon E-Mail II. Kostenphase 1. Beitragsfähige Erschließungsanlagen 2. Umfang der beitragsfähigen Erschließungskosten 3. Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung III. Verteilungsphase 1. Umlagefähige Erschließungskosten Telefon E-Mail 2. Anknüpfungsmerkmale für die Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten 3. Verteilungsmaßstab Name, Vorname IHRE REFERENTIN IV. Heranziehungsphase Ulrike Göppl Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mitglied des Fachsenats für Abgabenrecht. Autorin des Fachbuches „Leitfaden zum Erschließungsbeitragsrecht in Baden-Württemberg“, Boorberg-Verlag 2007 und Mitautorin beim "Handbuch Kommunalabgabenrecht", Hrsg. Christ/Oebbecke, 2016, C.H.Beck Verlag 1. Gegenstand der Beitragspflicht und Entstehen der sachlichen Beitragsschulden Amt / Abteilung 2. Entstehung der persönlichen Beitragsschulden Telefon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kommunen und Unternehmen, Verwaltungsrichterinnen und -richter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, kurzum alle, die sich mit diesem Rechtsgebiet neu zu befassen haben. DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN BW172225 am 2. März 2017 in Filderstadt Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht aktuell Referenten: Ulrike Göppl, Prof. Dr. Andreas Korbmacher E-Mail 3. Vorauszahlungen und Ablösung 4. Billigkeitsregelungen und öffentliche Last 16:30 Uhr AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Dienstbezeichnung Rechnungsadresse Seminarende 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:00 bis 15:15 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Straße PLZ / Ort Telefon / Fax Hinweis: Über den Besuch der Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer). E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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