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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
BW172224
Donnerstag, 2. Februar 2017
Filharmonie
Kultur- und Kongresszentrum
Filderstadt
Tübinger Straße 40
70794 Filderstadt-Bernhausen
Telefon: 0711 70976-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Erschließungsbeitragsrecht
für Einsteiger
Donnerstag
2. Februar 2017
Filderstadt
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Grundsätzlich haben die Bundesländer die Möglichkeit das Erschließungsbeitragsrecht landesrechtlich zu regeln. Baden-Württemberg hat von dieser Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Das Erschließungsbeitragsrecht
nach dem KAG Baden-Württemberg ist seit dem 1. Oktober 2005 in Kraft. Es
weicht in wesentlichen Punkten von den §§127 bis 135 BauGB ab, z. B. beschränkt das KAG die Erschließungsbeitragspflicht auf Anbaustraßen und
Wohnwege. Für die weiteren Erschließungsanlagen besteht ein Beitragserhebungsermessen.
Das Grundlagenseminar soll die Strukturen des landesrechtlichen Erschließungsbeitragsrechts anhand des Dreiphasenmodells vermitteln. Dieses gliedert sich in die Kostenphase, die Verteilungsphase und die Heranziehungsphase. Die Phasen bauen auf einander auf.
• Das Seminar behandelt die Themen der einzelnen Phasen anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis. Hierbei werden typische Einzelfragen erläutert.
• Sie erhalten wichtige Hinweise zu Folgen von Fehlern in einzelnen Bearbeitungsphasen sowie hilfreiche Tipps zur Fehlervermeidung.
• Das Seminar ist interaktiv angelegt. Sie haben ausreichend Zeit für Fragen
und Diskussionen.
Ziel des Seminares ist es, dass Sie einen umfassenden und praxisorientierten
Überblick über das komplexe Erschließungsbeitragsrecht nach dem KAG
Baden-Württemberg erhalten.
Die Teilnehmer werden gebeten, dass BauGB und das KAG BadenWürttemberg zum Seminar mitzubringen.
DONNERSTAG, 2. FEBRUAR 2017
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Erschließungsbeitragsrecht für Einsteiger
Erschließungsbeitragsrecht für Einsteiger
10:00 Uhr
Seminarbeginn
I. Einführung in das Erschließungsbeitragsrecht
und Erschließungsbeitragssatzung
BW172224, Donnerstag, 2. Februar 2017, Filderstadt
1. Gesetzliche Grundlage des Landesrechts
und deren Anwendungsbereich
2. Aufbau des Erschließungsbeitragsrechts
und einzelne grundlegende Begriffe
3. Erschließungsvorteil und Beitragserhebungsrecht
bzw. Beitragserhebungsermessen
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
4. Erschließungsbeitragssatzung
Telefon
E-Mail
II. Kostenphase
1. Beitragsfähige Erschließungsanlagen
2. Umfang der beitragsfähigen Erschließungskosten
3. Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
III. Verteilungsphase
1. Umlagefähige Erschließungskosten
Telefon
E-Mail
2. Anknüpfungsmerkmale für die Verteilung
der umlagefähigen Erschließungskosten
3. Verteilungsmaßstab
Name, Vorname
IHRE REFERENTIN
IV. Heranziehungsphase
Ulrike Göppl
Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mitglied des Fachsenats für Abgabenrecht. Autorin
des Fachbuches „Leitfaden zum Erschließungsbeitragsrecht in Baden-Württemberg“, Boorberg-Verlag 2007
und Mitautorin beim "Handbuch Kommunalabgabenrecht", Hrsg. Christ/Oebbecke, 2016, C.H.Beck Verlag
1. Gegenstand der Beitragspflicht und Entstehen
der sachlichen Beitragsschulden
Amt / Abteilung
2. Entstehung der persönlichen Beitragsschulden
Telefon
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kommunen und Unternehmen, Verwaltungsrichterinnen und -richter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
kurzum alle, die sich mit diesem Rechtsgebiet neu zu befassen haben.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
BW172225 am 2. März 2017 in Filderstadt
Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht aktuell
Referenten: Ulrike Göppl, Prof. Dr. Andreas Korbmacher
E-Mail
3. Vorauszahlungen und Ablösung
4. Billigkeitsregelungen und öffentliche Last
16:30 Uhr
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Dienstbezeichnung
Rechnungsadresse
Seminarende
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:00 bis 15:15 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
Hinweis:
Über den Besuch der Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach
§ 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer).
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de