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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
BW162018
Dienstag, 13. September 2016
Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Sparkassenakademie
Pariser Platz 3 A
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 127-82465
Beginn: 09:30 Uhr
Ende:
16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Brandschutz und
Bestandsschutz
Dienstag
13. September 2016
Stuttgart
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Zunehmend sehen sich die Baurechtsbehörden vor der Herausforderung, nachträglich Brandschutzanforderungen an bestehende Gebäude zu stellen. Dies
kann sich aus dem Ergebnis einer Brandverhütungsschau, einer Anzeige oder
des „zufälligen“ Entdeckens brandschutzbezogener Mängel oder im Rahmen
von baulichen Änderungen oder Sanierungen älterer Gebäude ergeben.
Dabei muss die Baurechtsbehörde zur Überwindung des baurechtlichen Bestandsschutzes zunächst feststellen, ob und in welchem Umfang eine Gefahr
für Leben und Gesundheit besteht. Darüber hinaus ist zu prüfen, welche baulichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen getroffen werden
können und müssen, um eine ausreichende Sicherheit zu erreichen.
Bei der Suche nach der „richtigen“ Lösung ist es in aller Regel – auch unter
Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte – nicht angemessen, die aktuellen
brandschutzbezogenen Regeln in vollem Umfang auf die Bestandsgebäude
zu übertragen. Vielmehr muss unter dem Focus der brandschutzbezogenen –
sich insbesondere aus § 15 Abs. 1 LBO ergebenden – Ziele und unter Berücksichtigung der vorgefundenen Gebäudestruktur unter Berücksichtigung der
verwendeten Baustoffe und des Feuerwiderstandes der Bauteile eine individuelle Lösung gefunden werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund der damit
verbundenen Verantwortung nur von kompetenten Akteuren und auf der
Grundlage umfangreicher Erfahrungen leistbar.
Das Seminar zeigt die rechtlichen Rahmenbedingen auf und verdeutlicht die Problemstellungen und Lösungsansätze anhand zahlreicher Beispiele. Insoweit bietet
dieser Tag die Möglichkeit, von umfangreichen Erfahrungen Anderer zu profitieren und damit mehr Sicherheit für die eigenen Entscheidungen zu gewinnen.
IHRE REFERENTEN
Bernd Gammerl
Baudirektor, Referent im Referat „Bauordnungsrecht“,
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, Stuttgart, Mitautor des context-Kommentars
„Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und
LBOAVO“ (Richard-Boorberg-Verlag)
Dipl.-Ing. Lilly Kunz-Wedler
Freie Architektin und Beratende Ingenieurin, Brandschutzsachverständige, LWKONZEPT Brandschutz | Architektur,
Stuttgart
DIENSTAG, 13. SEPTEMBER 2016
Brandschutz und Bestandsschutz
Brandschutz und Bestandsschutz
09:30 Uhr
Beginn des Seminars
In wechselnden Beiträgen behandeln die Referenten folgende Themen:
I. Systematik und Fallgestaltungen
1. Bestandsschutz
• materiell oder formell
• Auslegungsfragen
2. Durchbrechung des Bestandsschutzes
• Begriffsdefinitionen (konkrete Gefahr)
• Rechtsprechung
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Baurechtsbehörden, insbesondere
Bauverständige, Architekten, Fachplaner, Sachverständige und Rechtsanwälte.
Angesprochen werden auch Angehörige der Feuerwehr, die Aufgaben des vorbeugenden baulichen Brandschutzes wahrnehmen sowie Vertreter von Hochbauämtern oder mit dem Gebäudemanagement beauftragte Personen.
BW162018, Dienstag, 13. September 2016, Stuttgart
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
II. Beispiele aus dem Regelungshorizont der LBO (Wohnen)
1. Genehmigungsgrundlage
2. Berührte Teile bei baulichen Änderungen
3. Nutzungsänderungen
4. Denkmalschutz
Telefon
III. Beispiele aus dem Sonderbaubereich 1
1. Schulen und Kinderbetreuung (Begriff „Einrichtung“)
2. Versammlungsstätten (und Veranstaltungen)
3. Einrichtungen für alte Menschen
4. Krankenhäuser
Amt / Abteilung
IV. Beispiele aus dem Sonderbaubereich 2
1. Hochhäuser (und hohe Häuser)
2. Weitere Details (Lager, vorübergehende Nutzung, Beherbergungsstätten – Gemeinschaftsunterkünfte – Unterbringung – Umnutzung
von Verwaltungs-/Bürogebäuden)
Dienstbezeichnung
16:00 Uhr
Seminarende
10:45 bis 11:00 Uhr
12:30 bis 13:30 Uhr
14:45 bis 15:00 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
Die Teilnehmer/innen werden gebeten die LBO Baden-Württemberg
und die LBOAVO mitzubringen.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
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Name, Vorname
Amt / Abteilung
Telefon
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Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
Hinweis:
Über den Besuch dieser Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach
§ 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer). Die Anerkennung
dieser Veranstaltung durch die Architektenkammer Baden-Württemberg
ist beantragt.
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de