HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BW162018 Dienstag, 13. September 2016 Sparkassenverband Baden-Württemberg Sparkassenakademie Pariser Platz 3 A 70173 Stuttgart Telefon: 0711 127-82465 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Baden-Württemberg Gartenstraße 13 · 71063 Sindelfingen · Telefon: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Brandschutz und Bestandsschutz Dienstag 13. September 2016 Stuttgart www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Zunehmend sehen sich die Baurechtsbehörden vor der Herausforderung, nachträglich Brandschutzanforderungen an bestehende Gebäude zu stellen. Dies kann sich aus dem Ergebnis einer Brandverhütungsschau, einer Anzeige oder des „zufälligen“ Entdeckens brandschutzbezogener Mängel oder im Rahmen von baulichen Änderungen oder Sanierungen älterer Gebäude ergeben. Dabei muss die Baurechtsbehörde zur Überwindung des baurechtlichen Bestandsschutzes zunächst feststellen, ob und in welchem Umfang eine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Darüber hinaus ist zu prüfen, welche baulichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen getroffen werden können und müssen, um eine ausreichende Sicherheit zu erreichen. Bei der Suche nach der „richtigen“ Lösung ist es in aller Regel – auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte – nicht angemessen, die aktuellen brandschutzbezogenen Regeln in vollem Umfang auf die Bestandsgebäude zu übertragen. Vielmehr muss unter dem Focus der brandschutzbezogenen – sich insbesondere aus § 15 Abs. 1 LBO ergebenden – Ziele und unter Berücksichtigung der vorgefundenen Gebäudestruktur unter Berücksichtigung der verwendeten Baustoffe und des Feuerwiderstandes der Bauteile eine individuelle Lösung gefunden werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen Verantwortung nur von kompetenten Akteuren und auf der Grundlage umfangreicher Erfahrungen leistbar. Das Seminar zeigt die rechtlichen Rahmenbedingen auf und verdeutlicht die Problemstellungen und Lösungsansätze anhand zahlreicher Beispiele. Insoweit bietet dieser Tag die Möglichkeit, von umfangreichen Erfahrungen Anderer zu profitieren und damit mehr Sicherheit für die eigenen Entscheidungen zu gewinnen. IHRE REFERENTEN Bernd Gammerl Baudirektor, Referent im Referat „Bauordnungsrecht“, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, Stuttgart, Mitautor des context-Kommentars „Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO“ (Richard-Boorberg-Verlag) Dipl.-Ing. Lilly Kunz-Wedler Freie Architektin und Beratende Ingenieurin, Brandschutzsachverständige, LWKONZEPT Brandschutz | Architektur, Stuttgart DIENSTAG, 13. SEPTEMBER 2016 Brandschutz und Bestandsschutz Brandschutz und Bestandsschutz 09:30 Uhr Beginn des Seminars In wechselnden Beiträgen behandeln die Referenten folgende Themen: I. Systematik und Fallgestaltungen 1. Bestandsschutz • materiell oder formell • Auslegungsfragen 2. Durchbrechung des Bestandsschutzes • Begriffsdefinitionen (konkrete Gefahr) • Rechtsprechung Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Baurechtsbehörden, insbesondere Bauverständige, Architekten, Fachplaner, Sachverständige und Rechtsanwälte. Angesprochen werden auch Angehörige der Feuerwehr, die Aufgaben des vorbeugenden baulichen Brandschutzes wahrnehmen sowie Vertreter von Hochbauämtern oder mit dem Gebäudemanagement beauftragte Personen. BW162018, Dienstag, 13. September 2016, Stuttgart Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung II. Beispiele aus dem Regelungshorizont der LBO (Wohnen) 1. Genehmigungsgrundlage 2. Berührte Teile bei baulichen Änderungen 3. Nutzungsänderungen 4. Denkmalschutz Telefon III. Beispiele aus dem Sonderbaubereich 1 1. Schulen und Kinderbetreuung (Begriff „Einrichtung“) 2. Versammlungsstätten (und Veranstaltungen) 3. Einrichtungen für alte Menschen 4. Krankenhäuser Amt / Abteilung IV. Beispiele aus dem Sonderbaubereich 2 1. Hochhäuser (und hohe Häuser) 2. Weitere Details (Lager, vorübergehende Nutzung, Beherbergungsstätten – Gemeinschaftsunterkünfte – Unterbringung – Umnutzung von Verwaltungs-/Bürogebäuden) Dienstbezeichnung 16:00 Uhr Seminarende 10:45 bis 11:00 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr 14:45 bis 15:00 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Die Teilnehmer/innen werden gebeten die LBO Baden-Württemberg und die LBOAVO mitzubringen. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Telefon E-Mail Name, Vorname Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax Hinweis: Über den Besuch dieser Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet u.a. zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer). Die Anerkennung dieser Veranstaltung durch die Architektenkammer Baden-Württemberg ist beantragt. E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
© Copyright 2024 ExpyDoc